Zitat:
Wenn der der vorne drin sitzt einen LKW Führerschein hat, darfst Du das Auto mit der Stange abschleppen. Darf dann aber auch nur mit der Stange passieren.
Bearbeitet von - Joshy am 26.07.2007 10:07:17
(Zitat von: Joshy)
.....es gibt die Unterscheidung zwischen genehmigtem und ungenehmigtem Schleppen (das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeugs wird als Schleppen bezeichnet, egal ob mit Stange oder Seil). Grundsätzlich benötigtst Du die Erlaubnis bzw. Genehmigung von der zuständigen Verwaltungs-Strassenverkehrsbehörde. Das nicht genehmigte Schleppen ändert nichts an der Unzulässigkeit, zusätzlich kommt die Führerscheinrechtliche Einordnung dazu. Beim Schleppen muss der Fahrzeugführer die Klasse alt 2 besitzen, da beide Fahrzeuge Zulassungsrechtlich als "Zug" mit mehr als 3 Achsen eingeordnet werden, der Führer des gezogenen Fahrzeugs muss die Führerscheinklasse des gezogenen Fahrzeuges besitzen.
Unterschied zu Abschleppen bei zwei PKW: Führer des ziehenden Fahrzeuges Klasse alt 3, Führer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich geeignet sein.