Auto abschleppen? Gesetzesfragen
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Hallo,
müsste mein Auto ca. 2 km abschleppen da er nicht mehr angemeldet ist.
Darf ich das? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Oder gibts ne andere Möglichkeit das Auto von dem Unterstellplatz fürn Winter zu mir nach hause zu bekommen?
Hänger ist mir zu viel Arbeit. Das Auta passt wegen der Tieferlegung nur mit erheblichen Aufwand drauf
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Hallo TD_s1m,
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Gruß
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Darst du nur per Hänger bewegen, da der Wagen abgemeldet ist und somit keine Versicherung hat.
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Mitglied seit: 28.12.2004
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Ich hab damals mit nem kumpel auch ein abgemeldetes auto quer durch die stadt geschleppt. Haben alte kennzeichen ran getan. Ich will dir zu nix illegalem raten aber ich würde es wieder so machen. Zur not halt abschleppunternehmen fragen. Wir haben hier ein bekannten der arbeitet dort. Da gehts dann mal per LKW für 10€ durch die stadt. Rote kennzeichen ran zum schleppen dürfte auch in ordnung sein. Oder überführungskennzeichen (kurzzeit 5tage).
Bearbeitet von - morphi am 10.02.2008 14:50:43
Meiner ist nich besonders lang, aber dafür extrem dünn :-)
Ich hab das vor einiger Zeit mal so gehört, daß im Abschleppfall von einem anderen (zugelassenen) Fahrzeug, dessen Versicherung auf das abgeschleppte Fahrzeug erweitert wird. Allerdings bedarf es einer Extra Genehmigung die 100% Geld kostet UND das geschleppte Fahrzeug MUSS betriebsfähig sein.
Also einfach anhängen und ziehen ist wieder mal verboten! Hätte man sich auch denken können, wir leben ja nicht seit gestern hier...
Ich hab aber auch schon mehrfach abgemeldete Autos abgeschleppt, einem hat sogar der ganze Motorkopf gefehlt und stattdessen lag ne Decke über dem Block, war ne Fahrt zum Schrottplatz.
Du darfst allerdings OHNE TÜV/AU und Zulassung fahren, WENN eine passende Deckungskarte mitgeführt wird. Die muss dann einen Vermerk haben, daß sie für derlei Fahrten genutzt werden darf. Offiziell sind das nur direkte Wege zur Zulassung oder Werkstatt/TÜV etc., eben nur ZUM zulassen, TÜVen etc.
Musst dir eben überlegen woher du fährst, um einen passenden Zielort im Falle des Falles nennen zu können.
Ich bin bestimmt 4 oder 5 mal mit meinem abgemeldeten Auto 11km zum :-) und zurück gefahren, Deckungskarte dabei und ich WOLLTE JA ZU BMW FÜR DEN TÜV ZU MACHEN.......
Hi frag einfach mal in deiner Werkstatt deines vertrauens ob du die rote nummern für ne stunde haben kannst.
mfg
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!!!
Da müsste er aber schon SEHR vertraut, noch besser verwandt sein mit der Werkstatt.
Ich musste die Erfahrung machen, daß die roten Nummern mittlerweile sehr gehütet werden, da bei einem Schadensfall damit auf jeden Fall der Besitzer, also die Werkstatt blechen darf und je nachdem hochgestuft wird. Das riskiert natürlich kaum noch einer für nen "Kunden"......
Unangemeldet schleppen darf man nicht. Ohne Tüv ja aber es muss angemeldet sein.
Die versicherung des schleppendenden tritt nicht für das andere fahrzeug ein.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Also du fährst Nachts um kurz vor zwölf zum Unterstellplatz, stellst dein Winterauto unter und fährst kurz nach 12 mit deinem Sommerauto wieder nach Hause ;-)
Also ich weiss ja nicht ob du in der Großstadt lebst, aber ich glaube fast jeder (eingeschlossen mich) fährt das kurze Stück nach Hause.
ups...
habe meinen auch letztens 2mal (im november) durch die gegend geschleppt - mit der saisonnummer (4/10) im kofferraum ^^
blos gut, dass uns keiner angehalten/erwischt hat.
„Der Ausgangspunkt für die großartigsten Unternehmungen liegt oft in kaum wahrnehmbaren Gelegenheiten.“
Mitglied seit: 26.10.2006
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390 Beiträge
In der Zeit in der du hier auf Antworten wartest, hättest ihn schnell rüber fahren können^^ oder warte bis es Dunkel ist.
Ich bin so Klug! K-L-U-K
achso an saisonkennzeichen hatte ich jetz nicht gedacht. Ich glaub da gabs irgdenwie ne kleine ausnahme.
Ich meinte richtig stillgelegte kfzs
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
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Mitglied seit: 24.02.2006
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Das Auto ist komplett abgemeldet. und ohne kennzeichen fahren ist shcon sehr gefährlich denk ich. sieht man ja sofort.
Abschlepper wird mal wieder richtig geld kosten...
des is echt scheiße ;-) was mach ich na jetzt......
Gibt ne möglichkeit. musst folgendes beachten:
Du musst des Kennzeichen des Zugfahrzeugs auf's abzuschleppende Fzg übertragen (auf Karton schreiben z.B.) und hinten reinlegen
Fahrzeug darf nur mit Stange geschleppt werden. Zählt dann als Anhänger, also muss der Fahrer des Zugfahrzeugs mindestens FS Klasse BE oder alten 3er Besitzen.
Der hintendrin muss mindestens 14 Jahre alt und sein und wissen was er tut.
Fahrzeug muss Betriebsbereit sein.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Man muss stark unterscheiden, was man da macht. Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen SCHLEPPEN und ABSCHLEPPEN. Beim ABSCHLEPPEN steht der Hilfegedanke im Vordergrund. Es geht dabei dadrum ein Betreibsunfähiges Fahrzeug abzuschleppen. "Betriebsunfähig" ist dabei das wichtige Zauberwort.
Abschleppen:
Fahrzeug ist Betriesbunfähig, Es braucht keine Zulassung, keine Versicherung, kein Kennzeichen. Alles läuft über die Versicherung des Zugfahrzeugs. Fahrer des Zugfahrzeugs braucht Klasse B, der des gezogenen keine Fahrerlaubnis. Er muss aber das Fahrzeug fahren können.
Schleppen:
Das gezogene Fahrzeug muss versichert sein. Es muss eine spezielle Schleppgenehmigung vorhanden sein. Noch viel wichtiger ist die Fahrerlaubnis. Der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs braucht die passende Fahrerlaubnis, also Klasse B. Der des Zugfahrzeugs braucht mindestens BE, nach altem Führerschein Klasse 2, da der hintere PKW als 2-achsiger Anhänger gilt. Daher reicht der alte 3er nicht aus.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 10.02.2008 21:05:54
Zitat:
Gibt ne möglichkeit. musst folgendes beachten:
Du musst des Kennzeichen des Zugfahrzeugs auf's abzuschleppende Fzg übertragen (auf Karton schreiben z.B.) und hinten reinlegen
Fahrzeug darf nur mit Stange geschleppt werden. Zählt dann als Anhänger, also muss der Fahrer des Zugfahrzeugs mindestens FS Klasse BE oder alten 3er Besitzen.
Der hintendrin muss mindestens 14 Jahre alt und sein und wissen was er tut.
Fahrzeug muss Betriebsbereit sein.
(Zitat von: E30massder)
Beim Abschleppen muss der Führer des gezogenen Fahrzeugs "geeignet" sein (gibt keine Altersbeschränkung), ob Seil oder Stange ist egal...und das Kennzeichen kann nicht übertragen werden
frage mich manchmal wirklich, wo Ihr diese Weisheiten herbekommt Ansonsten stimme ich Christian in allen Kriterien zu.
Das Schleppen ist im Übrigen das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeugs über den Nothilfegedanken hinaus
Zitat:
Das Schleppen ist im Übrigen das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeugs über den Nothilfegedanken hinaus
(Zitat von: E36-Freak)
Genau so ist es. Und im zweifel wird sich das Gericht damit befassen, ob es Nothilfe ist oder nicht. Habe schon mehrfach von Leute gehört die vor diesem Problem standen, weil sie den kleinen Unterschied nicht kannten. Speziell das Fahren ohne Fahrerlaubnis (mit dem alten Klasse 3) ist halt kein Spaß.
Zitat:
Zitat:
Gibt ne möglichkeit. musst folgendes beachten:
Du musst des Kennzeichen des Zugfahrzeugs auf's abzuschleppende Fzg übertragen (auf Karton schreiben z.B.) und hinten reinlegen
Fahrzeug darf nur mit Stange geschleppt werden. Zählt dann als Anhänger, also muss der Fahrer des Zugfahrzeugs mindestens FS Klasse BE oder alten 3er Besitzen.
Der hintendrin muss mindestens 14 Jahre alt und sein und wissen was er tut.
Fahrzeug muss Betriebsbereit sein.
(Zitat von: E30massder)
Beim Abschleppen muss der Führer des gezogenen Fahrzeugs "geeignet" sein (gibt keine Altersbeschränkung), ob Seil oder Stange ist egal...und das Kennzeichen kann nicht übertragen werden
frage mich manchmal wirklich, wo Ihr diese Weisheiten herbekommt Ansonsten stimme ich Christian in allen Kriterien zu.
Das Schleppen ist im Übrigen das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeugs über den Nothilfegedanken hinaus
(Zitat von: E36-Freak)
Diese weißheit hat mir ein Polizist so gesagt, als ich genau wegen dem selben Problem mal auf der Wache angerufen habe...
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.02.2006
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322 Beiträge
kann mir wer da was 100% dazu sagen? sonst kann ich da ganz schön in schwierigkeiten kommen
Die richtige Antwort haben wir dir schon gegeben.
@E30massder: Der Polizist war leider nicht wirklich kompetent. Er hat dir das Schleppen erklärt, aber einiges durcheinander Geworfen und ergänzt. Schade, da er es eigentlich besser wissen sollte.
Schau mal in dem Forum, da wird es nochmal genau erklärt:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205
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ok also gehn wir mal davon aus dass mein auto betriebsunfähig wäre...
dann dürfte ich es ohne probleme abschleppen...
na das sollte doch machbar sein ;-)
Als betriebsunfähig wird ein Fahrzeug bezeichnet, das zum Strassenverkehr zugelassen ist(angemeldet ist) aber auf Grund einer Betriebsstörung (Unfall;Panne)nicht aus eigener Kraft fortbewegt werden kann.
Und dein Fahrzeug fällt nicht in diese Kategorie und darf somit nurunter einhalten bestimmter Vorschriften geschleppt werden.
Das Schleppen hat Christian ja beschrieben.
BMW fährt man nicht
BMW lebt man