Magazin erstellt am 04.01.2022 um 14:41:00 [ voriger | nächster ]

Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters

BMW-News-Blog: Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters
BMW-News-Blog: Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters
Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters

Sachverständigengutachten dienen nach einem Verkehrsunfall dem Schadennachweis. Bei der Beauftragung eines Kfz-Gutachters gibt es einige Aspekte zu beachten.

Warum müssen nach einem Verkehrsunfall häufig Kfz-Gutachten vorgelegt werden?

Um nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss der konkrete Schaden beziffert werden. Hierfür sind Belege und realistische Einschätzungen nötig. Für einen Laien kann dies schon einmal zu einer großen Herausforderung werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen Profi an die Seite zu holen. Besonders bei komplexen Schadennachweisen in Verkehrsunfallsachen ist Kompetenz gefordert. Haftpflichtversicherer entscheiden in der Regel bei größeren Schäden auf Basis eines vorliegenden Gutachtens. Das Unfallgutachten listet unter anderem alle nötigen Reparaturen auf. Auch wird in dem Gutachten aufgeführt, wie hoch die zu erwartenden Gesamtkosten ausfallen. Entsprechend hilft das Gutachten auch bei der Bewertung, ob es sich um einen Totalschaden handelt oder ob sich eine Reparatur wirtschaftlich doch noch lohnt.

Wenn das Unfallgutachten zur Pflicht wird

Ein Gutachter muss nicht nach jedem Verkehrsunfall beauftragt werden. Bei kleinen Unfällen, in denen es zu Bagatellschäden (zum Beispiel kleine Kratzer) gekommen ist, kann es sein, dass die Versicherung nicht auf ein Sachverständigengutachten besteht.
Die übliche Bagatellgrenze beträgt 750 Euro. Natürlich kann es auch zu Schäden kommen, bei denen die Beteiligten auf den ersten Blick nicht erkennen können, ob der Schaden ober- oder unterhalb der Bagatellgrenze liegt. Auch augenscheinlich kleine "Parkrempler" können große Schäden verursachen.

In der Vergangenheit haben sich bereits einige Gerichte mit diesen Arten von Schäden beschäftigt (beispielsweise BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 365/03 oder Amtsgericht Leer, Aktenzeichen 073 C 318/12). Unfallgeschädigte sollten nicht darauf verzichten, in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag anzufordern. Mithilfe des Kostenvoranschlags kann die Schadenhöhe relativ genau beziffern werden. Jedem Unfallbeteiligten steht es frei, selbst einen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Dieser muss dann allerdings häufig selbst bezahlt werden.

Auf den Gutachter der Versicherung vertrauen oder einen neutralen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen?

Gutachter ist nicht gleich Gutachter. Zwar müssen alle Kfz-Sachverständigen Erfahrung und eine hohe fachliche Expertise mitbringen, ansonsten können sich die Leistungen der unterschiedlichen Anbieter jedoch sehr voneinander unterscheiden.

Freiberufliche beziehungsweise unabhängige Gutachter wie beispielsweise Gutachterix sind besonders objektiv, weil diese in keinem Interessenkonflikt stehen. Bei den Gutachtern der gegnerischen Versicherung sieht dies ganz anders aus. Diese arbeiten im Auftrag der Versicherung und werden daher so arbeiten, dass die Kosten für den Auftraggeber möglichst niedrig sind. Für Geschädigte ist die Expertise eines freien, beziehungsweise unabhängigen Gutachters ein Garant dafür, mithilfe von fachkundiger Objektivität und Neutralität die eigenen finanziellen Interessen durchsetzen zu können. Unfallgeschädigte, die davon überzeugt sind, keine Schuld am Unfall zu haben, sollten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und sich für einen versicherungsunabhängigen Kfz-Gutachter entscheiden.

Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen

Wer einen professionellen Sachverständigen sucht, der kann sich in einem ersten Schritt an anerkannte Prüfungsgesellschaften, wie z.B. Gutachterix, wenden. Auch Sachverständigenvereinigungen sowie Industrie- und Handwerkskammern (IHK) können bei der Suche weiterhelfen. So kann sichergestellt werden, dass der Gutachter über eine fundierte Ausbildung sowie Erfahrung verfügt.




 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]