Mal was Rechtliches zum Verkauf eines KfZ's
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Hi,
ich habe letzten Freitag mein Motorrad verkauft. Kaufvertrag (von ADAC) unterschrieben, Kohle bekommen, Motorrad übergeben - fertig.
Nun ruft er am Montag an und meint, das Motorrad hat ja einen Unfallschaden gehabt und würde die Fahrweise beeinträchtigen.
Ich habe ihm das Motorrad aber als unfallfrei verkauft, was meines Wissens ja auch stimmt.
Auch meinen Vorbesitzer habe ich nochmal kontaktiert und ihn gefragt - aber auch er hat mir versichert, dass es unfallfrei war.
Jetzt natürlich die Frage: Was kann ich oder er tun?
Er wollte schon den Kaufpreis drücken...
vielen dank und greetinx
chris
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Das Geheimins des Könnens, liegt im Wollen!
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Hallo das_prickelt,
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Gruß
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Ist doch kein Problem. Wenn du dir sicher bist, das kein Unfall damit ist, soll er damit zum Gutachter. Der soll dann festellen, ob ein Unfall dran war und fertig. Dann soll er nochmal mit dem Gutachten wiederkommen.
Behaupten kann jeder was. Ohne einen Beleg kann er dir gar nix. Hat er eine Probefahrt gemacht?! ;-)
Wichtig ist natürlich, das es möglichst zeitnah passiert. Wenn er einen Unfall baut/gebaut hat und das reparieren lässt ist die Sache schon schwieriger nachzuweisen. Mach ihm am besten den Vorschlag, das er keinen Meter mehr damit fahren soll. Den Kilometerstand habt ihr ja (hoffentlich) im Kaufvertrag festgehalten.
Wahrscheinlich ist es bloss ein Bluff von Ihm. Mal ehrlich. Welcher Motoradfahrer fährt mit einer Maschine rum, die durch einen Unfall eine beeinträchtigte Fahrweise hat...
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Bearbeitet von - Der_Heiler am 18.05.2005 16:22:17
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Ja, er hat gemeint, dass er dann nen gutachter hinzunimmt...
vertraglich ist alles geregelt, zudem ich die maschine über ebay verkauft habe, hat er es denke ich eh noch schwerer.
außerdem war ich letztes jahr beim tüv und habe seitdem die maschine nicht mehr angemeldet.
spätestens die beim TÜV hätten das doch merken müssen, dass mit der maschine was nicht stimmt...
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Das Geheimins des Könnens, liegt im Wollen!
Na das sieht doch bestens aus. Lass mich raten. Du hast in der Auktion den üblichen "Keine Garantie oder Rücknahme" Passus drin gehabt. Dann hast du noch bessere Karten. Dann soll er doch zum Gutachter. Wenn der sagt, das eindeutig ein Fehler zu erkennen ist wäre es wirklich beim TÜV aufgefallen...
Hast also m.E. recht gute Karten...
Hast du vielleicht nen Link zur Auktion?!
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Super, danke!
Ihr macht mir MuT!
Der Link:
LinkGreetinx
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Ja also wenn du sicher sein konntest, dass das Motorad keinen Unfall hatte, konntest du das auch so schreiben.
Allerdings bist du immer auf der sicheren Seite, wenn du da garkeine Angaben zu machst, dann kann dir auch keiner was vorwerfen !
Ja dann lass doch mal den Gutachter gucken.
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mittlerweile hat der &%/&$%&$/&$ gemeint, er hätte noch weiter mängel entdeckt: scheiwerfer wären defekt, keine originalschrauben, sitzbank wäre geklebt, ...
dieser vollspacken. interessant, dass er das jetzt bemerkt und nicht bervor er den vertrag unterschrieben hat.
mal gespannt, wie es weitergeht... gute anwälte habe ich bereits... =o)
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Hi!
Habe letztes Jahr auch ein Motorrad bei Ebay verkauft. Nach 3 Monaten bekam ich Post vom Anwalt des Käufers. Der Käufer ist 3 Monate und 500km mit dem Motorrad gefahren, nun sei es Motorschaden... Ich sollte doch das defekte Motorrad abholen und den vollen Kaufpreis zurückgeben.
Habe das natürlich gleich meinem Anwalt gegeben, und die beiden Anwälte haben sich 5 Monate lang Briefe geschrieben.
Der Käufer hatte immernur leere Behauptungen, und ein Gutachten hat er nie vorgelegt, das die Maschine angeblich schon beim Kauf "vorsätzlich" defekt war.
Ach noch was: Ich hatte auch bei Ebay die Üblichen Sprüche von wegen "keine Garantie" geschrieben, und hinterher noch extra einen Kaufvertrag ausgefüllt.
Die Rechtslage ist so, das NUR der Kaufvertrag gezählt hat beim Anwalt, und Ebay diente nur als Marktplatz (als wenn du es in die zeitung setzt). Also Ebay ist außen vor, es zählen nur die Angaben aus dem Kaufvertrag (da der zuletzt abgeschlossen wurde)!!
Mein Anwalt sagte noch: "Ohne Garantie, ohne Gewährleistung, unter Ausschluß der Sachmängelhaftung..." muß im Kaufvertrag stehen, dann is man relativ gut abgesichert. Leider stehen in diesen Kaufvertragvordrucken nur ein oder zwei dieser ausschlaggebenden Wörter drin.
Hoffe etwas geholfen zu haben!
Gruß Andre
Bearbeitet von - untermieter1 am 20.05.2005 10:09:10
Vor dem Kaufvertrag hat er das Motorrad doch sicherlich Probe gefahren, falls nicht, selbst schuld.
Die vorgedruckten Verträge haben meistens die Klausel, gekauft, wie gesehen drin.
Daher sollten Gebrauchtwagen von privat immer gut geprüft werden. Es ist schwierig nachher wieder an sein Geld zu kommen bzw. zu beweisen, dass der Fehler schon beim Verkauf bestand.
Darfst halt nur keine schweren Mängel vorenthalten.
Achja, meistens steht doch im Vertrag:
In meinem Besitz unfallfrei ja/nein, falls ja, Schaden: ....
Unfallschäden Vorbesitzer: ja/nein, falls ....
Ist halt die Frage was für einen Kaufvertrag du gemacht hast.
"scheiwerfer wären defekt, keine originalschrauben, sitzbank wäre geklebt, ... "
Das ist sein Problem! Hätte er vor dem Kaufvertrag selbst prüfen müssen bzw. vor der Ersteigerung!
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MfG
Thorsten
91er Limo
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Ja, das war der Standardvertrag vom ADAC.
Meines WIssens ist die Maschine und mein Vorversicherer hat mir dies ebenfalls bestätigt.
Ich war ja noch letztes Jahr bei nem Suzi-Händler, der sie probegefahren ist und hat ebenfalls bestätigt, dass ihm nicht aufgefallen ist. der hat sie dann auch zum TÜV gebracht .. seitdem habe ich sie nicht mehr angemeldet und stand in der garage.
eben... sein problem.
auf jedenfall habe ich eben noch schnell ne rechtschutzvers. abgeschlossen. Beginn: 20.05.05: 12 Uhr... dann soll er eben kommen!
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Das Geheimins des Könnens, liegt im Wollen!
hab nich alles gelesenb
aber ich hab schonmal gehört dass das ne masche is um den kaufpreis nachträglich zu drücken
so: hier da unfallschaden, ich geh zum anwalt...oder du gibts mit 800€ dann isses okay
verstehen ? :D
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ja, das vermute ich mal...
oder er hat auf dem heimweg n crash gehabt und versucht jetzt noch was rauszuschlagen...
aber nischt mit mir!
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Das Geheimins des Könnens, liegt im Wollen!
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@Das Prikelt: Leider gelten Rechtsschutzversicherungen erst 3 Monate nach Vertragsabschluß! Dein Vorfall war vor Vertragsabschluß, daher übernimmt die Versicherung für diesen Vorfall nichts!
Würde ja dann jeder so machen, erst hinterher ne Versicherung abschließen wenn man sie mal brauch (und ansonsten kohle sparen).
Wenn du wirklich zum Anwalt mußt, wirst du die Kosten wohl selbst tragen müssen...
Gruß Andre
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Echt jetzt?
In dem Vertrag steht aber garnihts davon drin. Es heißt:
Versicherungsbeginn: 20.05.05, 12:00 Uhr
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich das erst in ab 3 monaten nutzen könnte?!
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Das ist bei KFZ Versicherungen glaube ich so. Die Rechtschutz zählt sofort nach Vertragsabschluss. Alledings muss der Kaufvertrag wirklich erst danach abgeschlossen werden.
Ich hatte mal den Fall bei meiner ersten auf mich gemeldeten Karre. Hab mir nen Auto zugelegt und dann gleich ne Rechtschutz hinterher. Nach ner Weile hat sich herausgestellt das der angebeblich unfallfreie Wagen doch nen Unfall hatte. Da hat hab ich denen Erklärt das ich mir wohl kaum erst ne Rechtschutz und dann nen Wagen kaufe weil man ja nicht weiss wie lange es dauert, bis man nen passendes Auto findet. Die haben auf kulanz sogar den Fall trotzdem übernommen. Fand ich cool...
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Zitat:
Das ist bei KFZ Versicherungen glaube ich so. Die Rechtschutz zählt sofort nach Vertragsabschluss. Alledings muss der Kaufvertrag wirklich erst danach abgeschlossen werden.
(Zitat von: Der_Heiler)
das is von versicherung zu versicherung unterschiedlich. bei meiner hatte ich auch nach vertragsabschluss 3 monate "sperre". erst nach 4 monaten hab ich se wegen eines tickets behelligen müssen :)
zum thema: wie schon gesagt wurde hat er null chance, wenn er nur aufgrund leerer behauptungen des preis drücken will. aber meinste der is echt so blöd und legt sich mit dir an wenn er nix in der hand hat? der tüver muss nix festgestellt haben. wenn dein händler die zu ihm gebracht hat (nehm mal an da herscht ein softes verhältnis zwischen den beiden) guckt der sich des teil 100pro nich so mega intensiv an. mag wirklich sein das einer der vorbesitzer des teil ma zerlegt hat. dann kannste aber immernoch auf deinen direkten vorbesitzer verweisen, der dir bestätitgt, dass der des teil ebenfalls als unfallfrei gekauft hat. so gehts dann immer weiter.
lass dir nich an den wagen pissen!
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greetz angry
wer vögeln will muss freundlich sein
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bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link]
eine e-mailBearbeitet von - angry-playboy am 21.05.2005 13:07:08
@ das_prickelt,
mach dir mal keinen Kopp,
ich hab meinen alten Fiat (Winterwagen) bei eBay versteigert. der Typ ist aus Frankfurt gekommmen um den Wagen abzuholen hat ihn sich angeschaut und ist damit Probegefahren und hat mir das Geld gegeben und damit abgerauscht. Am Abend hab ich ne e-Mail von Ihm bekommen das der Wagen an der VA flattern würde und noch ein paar andere dinge sowie das er keine Klima hätte wie ich in der Beschreibung angegeben hätte. Nur hat er pech gehabt da in der Beschreibung auch explizit drinn stand, Das Jeder bieter sich den Wagen vorher anschauen solle um spätere Nachverhandlungen etc zu vermeiden ! Wer nicht kommt und prüft hat Pech gehabt !
Leider hat sich herausgestellt das der Wagen wirklich keine Klima hatte, was ich allerdings nicht wusste :( hab dem Käufer allerdings bei übergabe alles gezeigt und auch die vermeintliche Klima. Er hat wohlwollend genickt und ist los gefahren.....
also mach dir keine Sorgen der muss dir ersteinmal beweisen das wenn ein Unfall vorhanden dieser in deinem Besitz entstanden ist ;)
Ich glaub der Anwalt nennt sowas Beweislast liegt beim Kläger *gg*
viel Glück ;)
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REGION-NORD
HAMBURG
Andere reißen die Fresse auf, wir reißen Kilometer !
good fight - good night