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xenon: Unfallregelung ohne SWR und ALWR ? - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: imex
Date: 28.02.2007
Thema: xenon: Unfallregelung ohne SWR und ALWR ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.04.2007 um 12:12:54 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

habe heute in mein auto xenon Scheinwerfer verbaut!! Nun zu meiner Frage weil normal wenn man Xenon hat muss man ja auch automatische Leutchtweitenregelung und Waschanlage (für Xenon) haben nun wenn ich jetz z.b einen Unfall habe könnte dann die Versicherung
sagen das sie den Schaden nicht zahlt ??


Bitte auf das richtige Forum achten! Danke

Betreff bearbeitet: Bitte schreib nächstes mal eine aussagekräftigere Überschrift bei deinen Thread´s.

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.04.2007 12:12:54


Antworten:
Autor: SubZer0
Datum: 28.02.2007
Antwort:
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ja, meiner meinung nach schon.

denn bei jedem umbau der den verkehr betrifft -in deinem fall- stvo beleuchtung und das neue teil keine abnahme hat (tüv) erlischt deine Betriebserlaubniss!!!! auser du baust etwas mit E prüfzeichen ein was auch ohne eine abnahme vom Tüv eingebaut werden darf...

Ohne Betriebserlaubnis dürftest du nicht mal am straßenverkehr teilnehmen...

Es gibt aber schon diverse leute die xenon ohne autom. leuchtweitenregulierung haben, und eingetragen...

mir wurde gesagt dass es geht weil z.B die ersten e39 mit xenon keine autom. Leutweitenregulierung hatten. oder so ähnlich...

mfg
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage (schreibe), nicht für dass was ihr versteht!!
Autor: imex
Datum: 28.02.2007
Antwort:
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Ja das weiß ich die ersten mit xenon haben auch keine waschanlage und so!! Das sind Original BMW Xenon Scheinwerfer dann dürfte ich sie normal drin haben oder wie? weil er original sind?!?!
Autor: Dirk325iCabrio
Datum: 28.02.2007
Antwort:
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Nein, darfst du nicht. Wenns legal sein soll, dann musst du die automatische LWR und SWRA nachrüsten.
Gruß, Dirk - www.bmw-club-saarland.de
Autor: SubZer0
Datum: 28.02.2007
Antwort:
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Also hör mal, du machst es dir schon einfach....

z.B. es gibt autos die ( vor unserer geb. gebaut ) die haben keine Gurte, ergo du musst dich nicht anschnallen da ja keine vorhanden sind....
Dass heist aber nicht dass du deine Gurte ausbauen kannst und ohne rumfahren kannst denn es sind ja keine drin.... ne ne dass geht nicht.

ich denke mal dass diese leute die dass haben, in dem Baujahr fahren bei denen es so war--> ohne waschanlage und autom. leuchtweitenregulierung.
also die autos von denen wurden zu der zeit hergestellt als dass halt so war...
Als sie dann xenon nachgerüstet haben, haben die beim eintragen es halt so hingestellt dass sie nur Facegeliftet haben.... anders kann ich mir dass nicht vorstellen

wenn dein auto in der zeit hergestellt wurde als autom. leuchtweitenregulierung und waschanlage drin waren musst du dass natürlich auch haben. bzw. bei einer aufrüstung müssen normaler weise alle aktuellen gesetzlichen vorschrifften eingehalten werden... also muss da alles drin sein.


Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage (schreibe), nicht für dass was ihr versteht!!
Autor: black--cell
Datum: 28.02.2007
Antwort:
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Die Versicherung wird trotzdem nur dann aussteigen (können) wenn es ein Unfallrelevantes Teil war...

In diesem Falle z.B. wenn Dir einer reinknallt weil er von Deinem Xenon geblendet wurde...

Das ist nämlich auch der Grund warum eine automatische Leuchtweitenregulierung und die Waschanlage notwendig ist... Weil wenn die Scheinwerfer z.B. nur einen kleinen Dreckfilm oben haben, was ja schnell passiert, streuen sie viel mehr das Licht - und das blendet dann total extrem...

Bearbeitet von - black--cell am 28.02.2007 23:24:49
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Autor: RS-Carstyling-GmbH
Datum: 01.03.2007
Antwort:
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Die Versicherung wird zahlen denn ein Unfall hat selten was mit dem Licht zu tun es sei denn Deine Scheinwerfer sind nicht eingestellt und leuchten die Bäume aus.
Kaufe Dir doch einfach nur die Blenden unter den Scheinwerfern, diese mit den Klappen für die Scheinwerferreinigungsanlage. Die Kosten um die 40€ bei BMW und wenn Du diese montierst dann sieht das ganze doch gleich ganz anders aus.
Die Blenden sind nur gesteckt, geht ratz fatz.
Autor: rsgra
Datum: 01.03.2007
Antwort:
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...dann brauchst du nur noch alle 2 Jahre etwas Glück beim TÜV, damit es nicht auffällt...
Autor: RS-Carstyling-GmbH
Datum: 01.03.2007
Antwort:
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Ja oder die alten normalen Scheinwerfer zu Hause lassen(die sind gebraucht eh nix Wert) und dann alle 2 Jahre sich die halbe Stunde nehmen und die Scheinwerfer vor dem Tüv tauschen.
Autor: imex
Datum: 01.03.2007
Antwort:
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ja danke für eure antworten!!

Hey black-cell hat schon recht das man LWR und SWR haben muss aber auch wenn die SWR vorne hinspritzt ist der scheinwerfer e nicht sauber weil du gesagt hab der kleinste dreck kann den anderne bleneden, kann schon sein aber der dreck ist ja dann trotzdem nicht weg!!! naja egel ! dank dir auch für deine antworten!!
Autor: mzero
Datum: 02.03.2007
Antwort:
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Zitat:

Ja oder die alten normalen Scheinwerfer zu Hause lassen(die sind gebraucht eh nix Wert) und dann alle 2 Jahre sich die halbe Stunde nehmen und die Scheinwerfer vor dem Tüv tauschen.



boah wenn ich sowas hör...
du hast doch bestimmt auch Scheibenwischdüsen mit ner LED und verchromte Spinner-Radkappen.

Sowas ist MCDonalds Tuning und außerdem noch ILLEGAL.
Naja jedem der sowas macht wünsch ich in die nächste Verkehrskontrolle zu kommen und dann mal richtig Ärger zu bekommen (mal schauen ob dann so Sachen ziehen wie " Ich hab mir doch extra ne Blende drangebaut das es so aussieht als wärs original")
...::: Meine NEUE Fotostory :::... (Stand 04.04.2007)
Autor: m330d
Datum: 02.03.2007
Antwort:
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Muß ich dir recht geben mzero....
Wenn ich was mach an meinem auto dann soll das auch hand und fuß haben ...

mfg...




Autor: imex
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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@mzero.. laber nich so ein mist

Autor: ~Alien~
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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wenn deine Versicherung bei einem umfall herrausbekommt, das es nicht eingetragen ist, egal ob es den unfall verursacht hat oder nicht, wird sie nicht zahlen weil es fahren ohne betriebserlaubnis ist. Kannst 2 jahre oder mehr glück haben, das es nicht auffällt. aber stell dir vor, du baust mal einen richtigen unfall mit persohnenschaden. weißt du wie lange du für so ein menschenleben zahlst! und das betrifft alle anbauteile am auto! macht es vernüftig und tragt es ein. auf die paar euros kommt es dann auch nicht mehr an!
Und jetzt kommt nicht mit, das wird schon nicht geschehen. gerade bei größeren unfällen
schauen die gutachter genauer hin. vor allen dingen wenn es ein gepimptes auto ist!
~ Jage nur, was Du auch überholen kannst! ~
Autor: FRY
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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Zitat:

Die Versicherung wird trotzdem nur dann aussteigen (können) wenn es ein Unfallrelevantes Teil war...


stimmt nicht. denn das auto hat in dem fall keine ABE mehr und darf nicht am straßenverkehr teilnehmen. deswegen ist die versicherung nicht verpflichtet zu zahlen und das wird sie dann auch nicht.

xenon ohne ALWR und SWRA einbauen geht bei fahrzeugen die original mit xenon geliefert wurden aber diese sachen noch nicht hatten, wie z.B. den E32. aber ich geh mal davon aus so einen hast du nicht.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: Mekkatronik
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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Zitat:

stimmt nicht. denn das auto hat in dem fall keine ABE mehr und darf nicht am straßenverkehr teilnehmen.



So sieht es nämlich aus!!!

Aus dem kleinsten Dreher können sie dir einen Strick Drehen wenn sie wollen.

Der Schaden wird zu Gunsten Dritter erstmal gezahlt und sich dann ganz schnell bei dir wiedergeholt!!!

Zitat:

Kaufe Dir doch einfach nur die Blenden unter den Scheinwerfern, diese mit den Klappen für die Scheinwerferreinigungsanlage. Die Kosten um die 40€ bei BMW und wenn Du diese montierst dann sieht das ganze doch gleich ganz anders aus.



Echt ein ganz toller Tipp!!!

@imex: Mach´s vernünftig oder lass es bleiben! Aber ist ja deine Kohle.

Wärst nicht der erste den ich kenne (in deinem Fall weniger)...der den großteil seines Lebens damit verbracht hat Schulden zurück zu bezahlen!

...aber sieht ja geil aus ;)

MfG

Bearbeitet von - Mekkatronik am 15.04.2007 14:12:42
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Autor: ThaFreak
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Der Schaden wird zu Gunsten Dritter erstmal gezahlt und sich dann ganz schnell bei dir wiedergeholt!!!
(Zitat von: Mekkatronik)




Ja, bis zu 5000€ kann die Versicherung einen in Regress nehmen. Den Rest muss die Versicherung allerdings tragen!

Darüber hinaus werden sie den Schaden am eigenen Fahrzeug (wenn Vollkasko) nicht regulieren.
Autor: Mekkatronik
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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Bis zu 5000Eu???

Also kann ich ohne Kfz-Versicherung fahren, irgentwelche Wald/Flur/Personen/Sachschäden und was nich allet gibt....in Millionen höhe verursachen und muss im schlimmsten Fall 5000Eu bezahlen?!

So hört es sich gerade an.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Autor: SuMo-Driver
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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Hallo,

ich möchte die Thematik nicht verharmlosen, aber m.E. stimmen hier einige gepostete Sachen so nicht ganz bzw. sind aus dem Kontext gerissen.

Die Haftpflicht-Versicherung muss erstmal in jedem Fall zahlen, egal ob mit oder ohne ABE.

Dies resultiert aus dem Grundsatz, daß jedes Fahrzeug versichert sein muss und daher jeder Verkehrsteilnehmer auch davon ausgehen darf, daß die anderen Verkehrsteilnehmer versichert sind.

Sofern Du Dein Fahrzeug nun veränderst, kommt §19 StVZO zum tragen. Dieser Paragraph enthält aber eine gewisse Grauzone im Absatz 2. ("Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist").

Sofern Deine Versicherung nun feststellt, daß Dein Fahrzeug verändert wurde (z.B. weil im Unfallbericht vermerkt wurde, daß die Lichtanlage wahrscheinlich verändert war), wird sie einen Gutachter bestellen, der entscheidet, ob durch die Umbaumaßnahme eine Gefährdung vorlag.

Stellt der Gutachter fest, daß keine Gefährdung vorlag (z.B: wenn Du auf dem E36 statt der 185er Reifen 205er Reifen gefahren bist), wird nicht nichts passieren, da Dein Fahrzeug noch immer eine ABE besitzt (es liegt ja keine Gefährdung vor).

In Deinem Fall mit den Xenon Licht wird er jedoch feststellen, daß eine Gefährdung vorliegt und somit Deine ABE erloschen ist.

Unter diesen Voraussetzungen wird Deine Versicherung gegen Dich vorgehen und Regress fordern. (Dieser ist jedoch auf 5.112,92 Euro gedeckelt, kann aber mehrfach eingefordert werden (je Vergehen einmal)).

Edit: Da die VK bzw. TK eine freiwillige Versicherung ist, gelten für diese Art der Versicherung andere Kriterien (stehen in den AGBs der Versicherung).

Hier ist es für die Versicherung viel schneller und leichter möglich aus einer Zahlpflicht herauszukommen.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 15.04.2007 14:59:15
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Mekkatronik
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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s.o.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Autor: imex
Datum: 15.04.2007
Antwort:
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@mzero muss mich bei dir entschuldigen hab mich verlesen!!! SORRY nochmal!!!

und zum Thema nochmal ist mit alles klar, wegen den scheinwerfern, dass das ohne LWR und ohne SRA nicht erlaubt ist, muss ich halt dann auch noch nachrüsten!!! DANKE für eure antworten
Autor: gretel
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Die Versicherung wird trotzdem nur dann aussteigen (können) wenn es ein Unfallrelevantes Teil war...

In diesem Falle z.B. wenn Dir einer reinknallt weil er von Deinem Xenon geblendet wurde...

(Zitat von: black--cell)




Schön wäre es.

Das Fahrzeug entspricht nicht der StVzO, hat somit keine Betriebserlaubnis und darauffolgend keinen Versicherungsschutz. Ob deine Xenons überhaupt was für den Unfall konnten ist dabei völlig unrelevant.


gruß
gretel
Blond ist eine Haarfarbe und keine geistige Behinderung!
Autor: SuMo-Driver
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Noch einmal, Versicherungsschutz besteht !!

Die Versicherung kann Dich nur in Regress nehmen.

Betrachtet die Sache mal aus der Sicht des Geschädigten:

Er sieht in das Xenon, wird geblendet und fährt gegen einen Baum, worauf hin er gehbehindert ist und seinen Job verliert.

Wenn jetzt kein Versicherungsschutz bei Dir bestehen würde, müsste er sich das Geld von Dir direkt holen.

Und seien wir ehrlich: Wenige könnten diese dauerhaften Belastungen jahrzehntelang bezahlen.

Demnach wäre man ratzfatz Pleite, hebt die Finger und der Geschädigte würde dumm in die Röhre gucken (allenfalls der weiße Ring würde vielleicht noch was zahlen).

Ne, Ne, Gott sei Dank, so ist das nicht.

Die Versicherung bezahlt den Schaden und holt sich per Regress einen Teil bei Dir wieder.

Ohne Versicherungsschutz fährt im öffentlichen Straßenverkehr nur die Polizei und die Feuerwehr (teilweise) und ähnliches. Die haben Vater Staat hinter sich, der (fast) nicht Pleite gehen kann.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 16.04.2007 12:13:30
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Mekkatronik
Datum: 17.04.2007
Antwort:
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Das mit den 5000€ kann ich immer noch nicht ganz glauben.

Wenn ich grob fahrlässig handel, z.B. unter Einfluss von Drogen, Alkohol etc genau so mit irgentwelchen Umbaumaßnahmen...denke schon dass da unterschieden wird...wird sich die Versicherung auch mehr als diese genannte Summe wiederholen können.

Speziell auch bei Personenschäden, da die Summen dann schnell mal in den 5 stelligen Bereich gehen können (sicherlich auch noch mehr oder weniger, wie´s halt ist).

...wie oben gesagt, grob fahrlässig. KP wie Umbaumaßnahmen da geahndet werden, aber wenn der Versicherer eine Möglichkeit hat sich aus der Sache zu winden, wird er es auch machen.

Bearbeitet von - Mekkatronik am 17.04.2007 18:46:31
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Autor: SuMo-Driver
Datum: 17.04.2007
Antwort:
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@ Mekkatronik,

ich bin mir zu 99% sicher, kann aber gerne das 1 % noch einmal bei mir in der Firma hinterfragen (Deutscher Versicherer).

Letzten Endes tragen wir alle solche Fälle jedoch mit unseren Beiträgen.

Es wird ja auch nicht unterschieden, ob Du einen Maybach mit Deinem 3er zerdepperst, oder eine 20 Jahre alte Ente.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: gretel
Datum: 18.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Noch einmal, Versicherungsschutz besteht !!
(Zitat von: SuMo-Driver)




Nein, besteht nicht.

Der Gesetzgeber hat die Versicherungen verpflichtet auch dann einzuspringen, wenn ein gültiger Versicherungsschutz nicht oder nicht mehr besteht (Geschädigtenschutz).

Die Begründung für die Regressforderung seitens des Versicherungsgebers ist ein zum Zeitpunkt des Unfalls nicht vorhandener VS.

Es sind die Feinheiten, auf die es ankommt...

gruß
gretel
Blond ist eine Haarfarbe und keine geistige Behinderung!
Autor: SuMo-Driver
Datum: 18.04.2007
Antwort:
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@ Gretel,

der Regress ergibt sich aus der Verletzung einen Obliegenheitspflicht (steht auch in den AGBs).

Hierzu gehört z.B.: Nicht betrunken zu fahren, oder ein verkehrtüchtiges Fahrzeug zu haben.

Wichtig ist für "Xenon-Fahrer" ist an dieser Stelle, daß er nicht Haus und Hof verliert, wenn etwas passiert.

Somit "besteht" ein Versicherungsschutz.

Warum und wieso ist doch egal, oder :-))

Edit: So das letzte Prozent ist ausgeräumt. Die Versicherung muss definitiv zahlen und nimmt Dich dann in Regress.

So steht's in den AKBs (und ich habe auch nachgefragt)

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung
Bei Verletzung einer der in Absatz 1 genannten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die
Leistungsfreiheit des Versicherers in der Haftpflichtversicherung gegenüber dem
Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000
EUR, beim Zusammentreffen mit einer Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 7 IV, Absatz 2
auf je 10.000 EUR beschränkt.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 18.04.2007 18:56:32
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn




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Ende des Themas

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