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Beitrag von: kosoboy Date: 28.02.2007 Thema: Felgen Problem! ---------------------------------------------------------- Hallo habe ein riesengroßes Problem und zwar habe ich auf der VA 8,5J ET40 17 Zoll Felgen mit 215/40/17 und auf der HA 10J ET35 Felgen mit 245/35/17 Jetzt habe ich im Teilegutachten geschaut und zwar sind diese Kombinationen für die VA und HA nicht im Gutachten gegeben! Die einzigste Kombi die ich finden kann ist VA 215/45/17 und HA 245/40/17. Was mache ich denn jetzt wenn ich die Felgen eintragen lassen will? Soweit ich weiss muss ich die Felgen per Einzelabnahme eintragen lassen..??? Hab doch schon etliche BMW's mit dieser Felgen/Reifenkombi gesehen. Kann mir jemand sagen ob ich deshalb probleme beim TüV bekommen werde wenn ich die Felgen eintragen lassen will? Mit freundlichem Gruß |
Autor: Pixsigner Datum: 28.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Keine Panik :-))) Ist überhaupt kein Problem! Was im Gutachten steht ist nur zu einem Teil relevant. Das Gutachten gibt an mit welchen Kombinationen das Gutachten erstellt bzw. welche Größe getestet und freigegeben wurden. Letztendlich ist für eine Eintragung dies aber nur zweitrangig. Du kannst natürlich 215/40 und 245/35 verbauen und via Einzelabnahme problemlos eintragen lassen. Hierzu läßt du dir vom deinem Reifenhersteller lediglich eine Reifenfreigabe (faxen, schicken). Ist Kostenlos und nur einen telefonanruf von der Eintragung entfernt ;-) Gruß Alex E36 - IS IT LOVE? |
Autor: kosoboy Datum: 28.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann ich da bei meinem reifenhändler anrufen und mir das von denen faxen lassen? @pixsigner danke für deine schnellen antworten :-) |
Autor: Pixsigner Datum: 28.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...du musst nich deinen Händler sondern den Hersteller kontaktieren z.B. Dunlop. von dem Hersteller von dem du die Reifen hast. Dann gibst du deine Fahrzeugdaten, Felgengrößen etc. durch und die schicken (faxen oder per mail) dir dann die Freigabe zu. Diese bestätigt, daß die Reifen für die gennanten Felgen unter berücksichtigung der technischen Daten deines Fahrzeuges freigegeben sind. Mit diesem Wisch und Gutachten gehst du zum TÜV, dann sollte es kein Problem sein. Gruß Alex E36 - IS IT LOVE? |
Autor: Rider777 Datum: 01.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- laut tüv darfst du ja eine bestimmte abweichung drinnhaben ich glaub 2 oder 3 prozent oder so, kommt drauf an was für welche bei dir im fahzeugschein als orig. eingetragen sind. der abrollumfang spiel da eine große rolle :) sonst zeit tacho nicht das was er soll :) mgf |
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