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Wurde ich geblitzt - Geplaudere

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: BMW320iFreak
Date: 27.02.2007
Thema: Wurde ich geblitzt
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Hallo, ich fuhr heute ein bisschen schnell außerorts durch eine 50er Zone, alsich vorbei war sah ich ein Paar Blitzer die mit einem Transporter verbunden waren, ich weis nicht genau ob ich zu schnell war, aber ich vermute es. Ich wurde nicht direkt angehalten, was passiert jetzt, wird mir etwas zugeschickt falls ich zu schnell war, wo kann man die Strafen nachlesen.
Gruß Stefan.


Antworten:
Autor: juhy84
Datum: 27.02.2007
Antwort:
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Hier

Ob du geblitzt worden bist, hättest theoretisch sehen müssen. Wenn nicht musst du abwarten ob was kommt (bei mir schwankt das immer zischen 2 und 8 Wochen). Wir können dir nicht sagen ob sie dich haben oder nicht!
The good old hockey game
is the best game you can name,
and the best game you can name
is the good old hockey game.


Autor: oxford
Datum: 27.02.2007
Antwort:
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Hä? Ist jetzt nicht dein ernst die frage,oder?
1.Denke ich du bist nicht geblitzt worden das hättest gemerkt!
2.kriegst die Post zugeschickt innerhalb von ca 2-3 wochen!

Autor: BMW320iFreak
Datum: 27.02.2007
Antwort:
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Also ich wurde schon einmal geblitzt, dabei hat mich ein Roter Punkt geblendet, das war dieses mal nicht.
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 27.02.2007
Antwort:
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Zitat:


Hier

Ob du geblitzt worden bist, hättest theoretisch sehen müssen. Wenn nicht musst du abwarten ob was kommt (bei mir schwankt das immer zischen 2 und 8 Wochen). Wir können dir nicht sagen ob sie dich haben oder nicht!

(Zitat von: juhy84)




lol, immer kommt gut=)

Ich hatte verdammt oft Glück mit den Blitzern, denn ich hab auch immer wieder mal einen vergessen.

Das letzte mal hatte ich es mit meiner Ex im Auto eilich und hab im dorf nachts um 2 ein LKW mit über 100 überhohlt. Glücklicherweise stand der Blitzer genau in der Höhe als ich den LKW überhohlt hab und kein Meter früher und kein später=)

Thast luck;)
Autor: Rabbie
Datum: 27.02.2007
Antwort:
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also ich hab auch oft glück, das 2te mal z.B. mit 120 in der 80 zone! is nix von gekommen, (war noch probezeit)

dann letztens nacht bei rot über einen ampelblitzer ... NICHT GEBLIZT !
ich hatte schon aufs lenkrad gebissen! *schweiswegwisch*

naja, aber ein paarmanl haben sie mich auch schon dranbekommen, aber war immer bloß 20€

mfg
Autor: juhy84
Datum: 27.02.2007
Antwort:
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Aber ein anderes Wort is mir nicht eingefallen *gg*
Es war halt so, wenn sie mich hatten, aber bin eh net so schlimm dabei. 4 Jahre Schein und ca. 10 mal geblitzdingst... (aber immer weil ich irgendwo unterwegsbin wo ich mich nicht auskenne :( )

Das letzte mal war Hammer!
War im Allgäu. Vor einem Tunnel ist so ne Parkbucht oder sowas, da stand ein Bully, da an dieser Stelle immer geblitzt wird, dachte ich oha, geh ma mal runter (80 erlaubt, hatte ca 180km/h) und habe schön langsam und sachte runtergebremst. In diesem Moment sagt meine Freundin schau mal da (Wir haben uns die Wilden 70er angschaut) und ich schau drauf und vergesse den Blitzer total, dann hat er mich noch erwischt! Hatte zwar nicht mehr viel drüber, aber 15-20€ werden es schon :(
The good old hockey game
is the best game you can name,
and the best game you can name
is the good old hockey game.


Autor: E92Lover
Datum: 27.02.2007
Antwort:
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Solang man nicht mehr als 20 km/h (zumindest außerorts) unterwegs ist, ist alles nur Spaß für ne Mark, keine Punkte nur das Portemonnaie ein bissl leichter. Ärgerlich isses trotzdem in den ersten Momenten, aber nachher denkt man sich "Na was solls, die paar Euro bringen mich nicht um". Zu oft sollt mans aber auch net machen... ;)

Autor: mm320
Datum: 27.02.2007
Antwort:
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normal siehst den roten blitz. wie oben schon geschrieben wenns nur 20 km/h mehr sind is es net schlimm, mit mehr kostets mehr.
Ich verstehe den Sinn der Frage nicht.
Autor: oxford
Datum: 28.02.2007
Antwort:
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richtig heftig hats mich erst einmal erwischt! Grund war dummheit, faulheit,und zuviel leistung!
wollte links abbiegen war aber auf der rechten spur! naja blick nach vorne 3 autos blick nach hinten massig autos!
Naja vorne war besser! dann machte es blitz,ich fertig überholt dann tacho geschaut! knapp über 90 im ort!
Glücklicherweise hab ich nach dem blitz weiter beschleunigt! so waren es nur 24 kmh zu schnell ein pünktchen + 50 euro und verfahrensgebühren! alles in allem glück im unglück! (zum glück war das noch mein 323;-)) )

Aber wie gesagt man sieht es wenn man geblitzt wird!
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 28.02.2007
Antwort:
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wie du haßt weiterbeschleunigt und deshalb waren es nur 24 statt 40?
Autor: oxford
Datum: 28.02.2007
Antwort:
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Zitat:


wie du haßt weiterbeschleunigt und deshalb waren es nur 24 statt 40?

(Zitat von: P3rf3ct10n)




na ich hab überholt, es hat blitz gemacht und nach dem überholen war ich 40 zu schnell! zum blitzpunkt waren es 24! blitzer etwas später und es wär teuer geworden! noch später und es wär zudem noch ärgerlich! also glück gehabt das er so früh da stand!
Autor: red_sky
Datum: 05.10.2009
Antwort:
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Jungs hole mal das Thema wieder hoch.
Habe ein kleines Problem.
Mein Bruder,ein anderer und ich sind nach Schweinefurt gefahren am 12.07 um meinem Bruder ein Auto zu kaufen.

Hinweg bin ich gefahren und wurde geblitzt mit 25KM/H zu schnell.Den Blitz habe ich nicht mitbekommen gehabt.Naja am 17.09. ist der Brief gekommen und die Strafe weiß ich auch schon,was ich akzeptiert habe.
(75 € + 20€ Berarbeitungsgebühr + 3 Punkte in Flens)

Rückfahrt ist der andere :) gefahren und er wurde mit 39 KM/H zu schnell geblitzt.
Laut Bußgeldkatalog 120€ Strafe+ 23€ Bearbeitungsgebühr und wieder 3 Punkte.Auf dem Foto bin ich nicht zu erkennen.Der andere ist drauf und das aber auch nur sehr Schwach.Die Schuld kann ich auf mich nicht nehmen,da sonst mein FS futsch ist denk ich mal.

Habt Ihr für mich ein paar Ratschläge was ich machen kann?

P.S:Das alles ist auf der Autobahn geschehen,morgends um 5 Uhr in der Früh wo man keine gefährden konnte,da die AB so gut wie leer war (damit will ich mich nicht rausreden,aber vielleicht Hilft das ja was).Natürlich alle außerhalb geschloßener Ortschaften.

Würde mich um ein paar Tipps freuen.Bitte nur Antworten wenn wirklich nützlich.

Mfg
Autor: plop
Datum: 05.10.2009
Antwort:
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Zitat:




P.S:Das alles ist auf der Autobahn geschehen,morgends um 5 Uhr in der Früh wo man keine gefährden konnte,da die AB so gut wie leer war (damit will ich mich nicht rausreden,aber vielleicht Hilft das ja was).Natürlich alle außerhalb geschloßener Ortschaften.

(Zitat von: red_sky)





würd das genau so in den anhörungsbogen schreiben und abschicken..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: cxm
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Hinweg bin ich gefahren und wurde geblitzt mit 25KM/H zu schnell.
...
Rückfahrt ist der andere :) gefahren und er wurde mit 39 KM/H zu schnell geblitzt. ...
Die Schuld kann ich auf mich nicht nehmen,da sonst mein FS futsch ist denk ich mal.
(Zitat von: red_sky)




Hi,

es gibt doch diverse Punkterechner im Internet.
Wenn Dein FS in Gefahr ist, dann teilt Ihr Euch das brüderlich und überdenkt beide Eure Fahrstile...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: XT-Fabi
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Ich versteh ja nicht, warum Du die Strafe eines anderen auf Dich nehmen willst.
Gruss, Fabi
Autor: mb100
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Ich auch nicht. Weder im Bezug auf die Punkte noch bezogen auf das Fahrverbot. Gib ihn bei seiner Übertretung als Fahrer an - und dann isses sein Problem.

Und dass auf der fraglichen Strecke nix los war wird Euch nix helfen. Warum auch? Darf man - nur weil nix los is - plötzlich schneller fahren?

Bearbeitet von: mb100 am 06.10.2009 um 10:42:54
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Compact-Kevin
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Dann wurdest du wohl auch nicht geblitzt...

Achja ->

BMW Fahrer halten zusammen :

http://www.youtube.com/watch?v=cVnY7Ah-2qw
///M


Autor: Ahmet02
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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entweder schreibst du in den anhörungsbogen, wer gefahren ist, oder aber du sagst, dass du keine ahnung hast, wers war. im zweiten fall wirds dann wohl ein fahrtenbuch für ein jahr..

wieso gibts bei 25km/h drüber 3 punkte? müsste doch einer sein
Autor: angry81
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Zitat:




http://www.youtube.com/watch?v=cVnY7Ah-2qw

(Zitat von: Compact-Kevin)




grööööööööööööl

zeugnisverweigerungsrecht nennt sich das. sowas greift aber auch nur, wenn enge verwandte gefahren sind, was anhand von lichtbildvergleichen ermittelt werden kann.

teilen und gut
Autor: BMWluder88
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Zitat:



http://www.youtube.com/watch?v=cVnY7Ah-2qw

(Zitat von: Compact-Kevin)




nein wie geil ist das denn!?!? Dachte erst es wär so witzig weil der nich einparken kann bis ich die Überschrift gelesen hab...sehr geil...
love sucks
Autor: E36-Freak
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Tja bei den Schweitzern gehts auch anders :-)

http://www.youtube.com/watch?v=M0pp4TLtaGU&NR=1
Autor: TKe36
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Mal ne frage :P angenommen man wird Innerorts mit 26 km/h zu schnell
(nach abzug der Toleranz und der Tachoabweichung) geblitzt. Erlaubt ist 60. Der Wagen ist auf seinen Vater zugelassen aber bei der Versicherung ist der Sohn als Hauptnutzer angegeben.

Gibt man nun an der Vater sei gefahren (um die Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit zu vermeiden) und die Polizei findet das heraus... was kann im schlimmsten Fall passieren?

Die Schilderung ist natürlich komplett fiktiv und hat absolut keinen Realitätsbezug ;)
Autor: tunetec
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Dein Vater, äh ich meine natürlich "der Vater" gibt einfach an, dass er gefahren ist und gut ist. Er bekommt dann natürlich auch die Punkte etc..
Die Polizei stellt i.d.R keine weiteren Nachforschungen an, wenn sie "den Täter" haben. Falls doch, dann kann der Vater immernoch angeben, dass er sich nicht mehr genau erinnern konnte und dass er auf dem Foto den Fahrer nicht genau erkennen konnte...
Autor: Ahmet02
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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wenn der wagen auf den papa zugelassen ist, geht der fragebogen automtisch an den vater. wenn er den fragebogen da nicht ausfüllt bekommt er seinen bußgeldbescheid und gut ist
Autor: red_sky
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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Zitat:



grööööööööööööl

zeugnisverweigerungsrecht nennt sich das. sowas greift aber auch nur, wenn enge verwandte gefahren sind, was anhand von lichtbildvergleichen ermittelt werden kann.

teilen und gut

(Zitat von: angry-playboy)




Angry kannst du mir das nochmal erklären?Der andere war mein Cousen.Also er ist ein engerer Verwandter,darum will ich auch nicht die Schuld auf Ihn schieben.

Gut bei mir sind es dann nur 1 Punkt.Ist ja auch nicht so Schlimm aber das von meinem Cousen ist schon schlimmer.
Kann ich da jetzt das Zeugnisverweigerungsrecht inanspruch nehemen und sagen ich weiß nicht wer gefahren ist??
Ich denk mal nicht das das so einfach ist.Aber meinen Cousen verpfeifen muss ich ja auch nicht oder?

Bitte bleibt beim Thema.
Autor: ONSv3n
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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Bin auch schon geblitztdingst worden.. Aber erst 1 mal.. :)
76 in der 50er außerorts... 3 km/h toleranz..
So warns dann mal eben 70 euronen und 1 Punkt..

Sagtmal, wie viele Punkte darf man eigentlich haben?
Autor: angry81
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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Zitat:



Angry kannst du mir das nochmal erklären?Der andere war mein Cousen.Also er ist ein engerer Verwandter,darum will ich auch nicht die Schuld auf Ihn schieben.

Gut bei mir sind es dann nur 1 Punkt.Ist ja auch nicht so Schlimm aber das von meinem Cousen ist schon schlimmer.
Kann ich da jetzt das Zeugnisverweigerungsrecht inanspruch nehemen und sagen ich weiß nicht wer gefahren ist??
Ich denk mal nicht das das so einfach ist.Aber meinen Cousen verpfeifen muss ich ja auch nicht oder?

Bitte bleibt beim Thema.

(Zitat von: red_sky)




wenn ein schreiben zur stellungnahme kommt schreibst du "hiermit mache ich von meinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch", rest nur pflichtangaben. meist wird das fallen gelassen, wenn du aber nen sackigen sachbearbeiter hats oder das schon paar mal gemacht hast dann kann es ein fahrtenbuch geben.
Autor: red_sky
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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Ne davon gebrauch habe ich noch nicht gemacht.
Soll ich das gleich so schreiben oder soll ich mich versuchen irgendwie raus zu reden?
Ich würde dann sagen,wir sind mit freunden weg gewesen und ich war sturz besoffen und bin nicht gefahren.Wer das am steuer ist weiß ich allerdings nicht.kann ja auch ein kumpel von einem kumpel sein ;)
Oder soll ich gleich schreiben das ich von meinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache?

Edit:Einer meinte mir ich solle auch gleich eine Kopie vom perso. mitschicken damit die gleich sehen das ich das nicht bin.Was meint Ihr?
Ich meine andererseits habe ich auch gehört das die vorbei kommen und schauen wer das auf dem Bild ist.Nur ich denke mal nicht das die aus Thüringen hier her kommen werden.Nur falls die kommen sollten und sehen das ich das nicht bin werden die wieder gehen und nach 3 monaten ist es ja verjährt oder?


MFG

Bearbeitet von: red_sky am 07.10.2009 um 21:18:39
Autor: plop
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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wie wärs mit bezahlen und gut...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: gasdriver320
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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Bin auch mal in der 20er Zone mit 45 geblitzt worden. Ich hatte aber keinen Blitz gesehen. Scheinbar haben die auch Geräte, die tagsüber keinen Blitz benötigen.

E46 320i-Touring
seit 12/2007 mit Vialle LPI Autogasanlage
Autor: red_sky
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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Zitat:


wie wärs mit bezahlen und gut...

(Zitat von: plop)




Würde ich ja gerne,aber nicht jeder hat das Geld so locker sitzen.Muss meinem Wagen neues TÜV verpassen und noch die andere Rechnung zahlen von 100€.Ich bin Auszubildender und Finanzier mir alles selber.
Autor: plop
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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dann hättest dich ma an die geschwindigkeit halten sollen...
oder besser nicht dabei fotografieren lassen sollen..
oder musst jetzt ma n monat sparen und nich feiern gehn..

habt ihr euch selbst zuzuschreiben...also steht auch dazu..
wo bleibt denn der lerneffekt wenn man sich jedesmal wenn man mist baut versucht aus der verantwortung zu stehlen..

ausserdem muss das 2te ticket ja der andere fahrer löhnen...deinen verstoss musst ja eh selbst zahlen..

edit: kannst ja auch ratenzahlung vereinbaren wenn du nachweisen kannst, dass der betrag nicht auf einen schlag zu zahlen ist

Bearbeitet von: plop am 07.10.2009 um 22:41:32
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: tunetec
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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Oh mann, einen Oberlehrer muss es immer geben;-(

Er steht doch zu seinem Ticket.
Man wird sich ja wohl noch informieren dürfen, wie man sich am besten in dem anderen Fall verhält!?! Okay du würdest natürlich zu erst deinen Freund verraten, als einen anderen Ausweg zu suchen...
Autor: plop
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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is doch sein problem wenn er zu schnell ist und erwischt wird..
was soll ich mir da den kopp machen..

son schwachsinn..freund verraten..
meine freunde fahren mit fremden autos vernünftig und halten sich an die geschwindigkeit um einen gar nicht erst in die verlegenheit zu bringen sich mit sonem bockmist rumärgern zu müssen...
schon mal von der seite betrachtet??

tolle freunde habt ihr..

und mit oberlehrer hat das nichts zu tun wenn man zu schnell ist und versucht sich vor der verantwortung für die eigene fehlbarkeit zu drücken...


Bearbeitet von: plop am 07.10.2009 um 23:09:45
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: tunetec
Datum: 07.10.2009
Antwort:
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Bist wohl noch nie geblitzt worden? Ach doch bestimmt, aber dann hast du es auch selber ausgebadet...!??!
Und genau das macht er auch!

Aber ist ja auch gut jetzt...er hat ja seine Antworten.
Autor: red_sky
Datum: 08.10.2009
Antwort:
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Zitat:


is doch sein problem wenn er zu schnell ist und erwischt wird..
was soll ich mir da den kopp machen..

son schwachsinn..freund verraten..
meine freunde fahren mit fremden autos vernünftig und halten sich an die geschwindigkeit um einen gar nicht erst in die verlegenheit zu bringen sich mit sonem bockmist rumärgern zu müssen...
schon mal von der seite betrachtet??

tolle freunde habt ihr..

und mit oberlehrer hat das nichts zu tun wenn man zu schnell ist und versucht sich vor der verantwortung für die eigene fehlbarkeit zu drücken...


Bearbeitet von: plop am 07.10.2009 um 23:09:45

(Zitat von: plop)




Plop!Ich glaube du hast den Sinn von foren nicht verstanden.Ist ja schön und gut wenn du jede Scheiße bezahlst,wenns dir jemand sagt.
Und der der gefahren ist,ist nicht mein Freud sondern mein Cousen.In meiner kultur bzw. Familie gibt es nicht sowas wie "dein Geld und mein Geld".

Wenn du keine Lust hast dir ein Kopp zu machen und mir zu Helfen,dann frage ich mich was du hier suchst.Es hat dich keiner gezwungen hier zu Antworten oder gar dir ein Kopp zu machen.
OMG Leute gibts die gibts gar nicht xD.
Also wenn du nichts sinnvolles mehr beizutragen hast,spar dir deine Antwort und geh ein Thread weiter runter.

Zur Sache.
Ich werde einfach mein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen und wenn die kommen und mich sehen,werden die sehen das ich das nicht bin.Wenn die dann bis 3 Monaten keinen finden,werden die es vielleicht fallen lassen.Aber ich denke mal nicht das die aus Thüringen hier her kommen um mich sehen zu wollen.

Naja danke auf jedenfall die hier Ihren beitrag hilfreich geleistet haben.

MFG
Autor: angry81
Datum: 08.10.2009
Antwort:
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Zitat:




Zur Sache.
Ich werde einfach mein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen und wenn die kommen und mich sehen,werden die sehen das ich das nicht bin.Wenn die dann bis 3 Monaten keinen finden,werden die es vielleicht fallen lassen.Aber ich denke mal nicht das die aus Thüringen hier her kommen um mich sehen zu wollen.

Naja danke auf jedenfall die hier Ihren beitrag hilfreich geleistet haben.

MFG

(Zitat von: red_sky)




mach das einfach so. aber die schicken das ordnungsamt des jeweiligen landkreises los wenn es sein muss
Autor: plop
Datum: 08.10.2009
Antwort:
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es war gemeint, warum soll ich mir den kopp zerbrechen wenn z.b. mein cousin mit meinem wagen zu schnell fährt und dabei geblitzdingst wird..

liegt doch in seiner verantwortung wie schnell er fährt..

also kann er sich auch darum bemühen den vorfall aus der welt zu schaffen..

und wenn das in deiner kultur bzw familie standard ist, sich vor der verantwortung zu drücken..naja..

alle nase lang werden hier threads aufgemacht in denen es darum geht wie man sich am besten vor einer strafe drückt... im gegenzug wird aber gross gemeckert wenn z.b. einem jemand ins parkende auto gedonnert is und einfach abhaut..

die gesetze gelten immer nur für die anderen..bei einem selbst ist das immer aus irgendwelchen umständen nur halb so schlimm gewesen und völlig ungerechtfertigt..

und der sinn von foren besteht im allgemeinen im meinungsaustausch..und nicht darin jedem threaderöffner nach dem mund zu reden...

zudem wurde dir ja nicht ohne grund gesagt du sollest etwas bezahlen..im vorfeld wurde ja eine ordnungswidrigkeit begangen von dir und deinem cousin!
geld zu verschenken habe ich auch nicht...aber wenn ich schon das pech hatte mich erwischen zu lassen dann stehe ich auch dazu und muss eben die strafe dafür auf mich nehmen..

aber solche werte zählen heute wohl nicht mehr...


zum thema...die zeugnisverweigerung kann im übrigen auch ganz schön nach hinten losgehen..
mit mehreren möglichen konsequenzen die alle samt teurer kommen als die sache einfach zu bezahlen und unter lehrgeld zu verbuchen..

Bearbeitet von: plop am 08.10.2009 um 15:15:32
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: angry81
Datum: 08.10.2009
Antwort:
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Zitat:




zum thema...die zeugnisverweigerung kann im übrigen auch ganz schön nach hinten losgehen..
mit mehreren möglichen konsequenzen die alle samt teurer kommen als die sache einfach zu bezahlen und unter lehrgeld zu verbuchen..


(Zitat von: plop)




weil...? wenn sein cousin gefahren ist, und er angibt das er nichts sagt WEIL ein enger verwandter gefahren ist dann stellt sich mir die frage was da nach hinten losgehen soll.
Autor: rumpel666
Datum: 08.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:




zum thema...die zeugnisverweigerung kann im übrigen auch ganz schön nach hinten losgehen..
mit mehreren möglichen konsequenzen die alle samt teurer kommen als die sache einfach zu bezahlen und unter lehrgeld zu verbuchen..


(Zitat von: plop)




weil...? wenn sein cousin gefahren ist, und er angibt das er nichts sagt WEIL ein enger verwandter gefahren ist dann stellt sich mir die frage was da nach hinten losgehen soll.

(Zitat von: angry-playboy)




Hab ich auch schon versucht - durfte dann bei der Polizei antanzen zum Fotovergleich. Dort weiterhin geleugnet, daß ich auf dem Foto zu sehen sei ... war dem Rennleiter aber egal, er hat mich erkannt.

Ach ja .. so von wegen Fahrtenbuch kam mir der Rennleiter auch noch, daß war mir aber egal - ist zum Glück auch nicht so weit gekommen.

Ich war erstaunt wie scharf so ein Foto ist, garnicht zu vergleichen mit dem winzigen Ausschnitt, der einem zugesandt wird - mein Wagen sah super auf dem Bild aus ;-)

Bearbeitet von: rumpel666 am 08.10.2009 um 15:35:24
MFG
rumpel666
Autor: plop
Datum: 08.10.2009
Antwort:
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zum einen ist ein cousin kein enger verwandter nach dem gesetz...aber das hat nichts mit dem zeugnisverweigerungsrecht zu tun..

aber wenn er pech hat geht das ganze an die staatsanwaltschaft was schon mal mehrkosten verursacht..
dann werden evtl. ermittlungen eingeleitet die auch wieder geld kosten..
wenn der cousin dann ermittelt wurde kommen dann weitere verfahrenskosten obendrauf..

wenn der fahrer nicht ermittelt werden kann, kann der halter vorgeladen werden und dann sollte man ganz genau den verwandtheitsgrad wissen..denn dann darf man aus persönlichen gründen nicht mehr die aussage verweigern..

falls der cousin dann immer nochnicht ermittelt werden kann, kann ein fahrtenbuch für mindestens ein jahr für alle auf den halter zugelassenen fahrzeuge auferlegt werden




# OVG Bremen v. 01.08.2007:
Die vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung eines Verkehrsverstoßes - 50,00 € Geldbuße und 3 Punkte nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h auf der Autobahn - rechtfertigt es, den Verstoß als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs verhältnismäßig ist.

# VGH Mannheim v. 15.04.2009:
War die Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters unmöglich, steht es der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn sich der Fahrzeughalter auf ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht beruft. Dies gilt nicht nur für solche Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte, die ihren Grund in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis des Mitwirkungspflichtigen zum Fahrzeugführer haben, sondern auch für berufsbezogene Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte (hier: anwaltliche Schweigepflicht).
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: angry81
Datum: 08.10.2009
Antwort:
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schon klar, hatte ich ja auch schon erwähnt. nur hats in dem angesprochenen fall ja hand und fuß und er war nicht der fahrer
Autor: XT-Fabi
Datum: 08.10.2009
Antwort:
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Zitat:


....In meiner kultur bzw. Familie gibt es nicht sowas wie "dein Geld und mein Geld"...

(Zitat von: red_sky)




1. Wo ist zu entnehmen, welchem Kulturkreis Du angehörst?
2. Wenn schon so eine Grundeinstellung in der Familie herrscht, warum hat Dein Cousin dann nicht von sich aus gesagt, dass er den Strafzettel selbst bezahlt?

Gruss, Fabi (der nur die Strafzettel seiner Frau zahlt;o)

Autor: red_sky
Datum: 09.10.2009
Antwort:
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Also

1.Habe ich den Thread nicht eröffnet und will auch nicht vom Fehler wegrennen.

Plop:Du vergleichst hier wieder Äpfel mit Birnen.Hätte ich ein Wagen geramt oder ein Unfall verursacht würde ich mich stellen,ist schon klar.

2.Mein cousen hat auch schon gesagt das er es Zahlt.Aber wieso soll ich Ihn zahlen lassen wenn es auch vielleicht anders klappt.Man hat 2 Alternativen.Entweder man bezahlt oder man holt sich eine Meinung.Das zweitere habe ich versucht hier zu bekommen.

Habe jetzt einfach auf den Brief geschrieben das ich das auf dem Bild eindeutig nicht bin.Ich habe geschrieben das ich nicht gefahren bin sondern im Auto geschlafen habe und ich nicht weiß wer gefahren ist.
Ausserdem habe ich auch geschrieben das ich Ihn leider nicht auf dem Bild erkennen kann.Das sollte erstmal reichen und dann warte ich einfach auf die Antwort von denen.


XT- FAbi :Stimmt mein Kulturkreis ist nirgendswo zu entnehmen,aber ich habe ja auch nur geschrieben das in meiner Kutur bzw. in meiner Familie sowas nicht gibts.Ich habe Informiert ;)

MFG
Autor: plop
Datum: 09.10.2009
Antwort:
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ja, also das hört sich ja schon ganz anders an als die vorangegangenen posts..

bisher hast du nämlich eher den eindruck vermittelt, dass du quasi eine universallösung suchst, um den vorfall unter den teppich zu kehren..

aber wenn du dich informieren willst dann würde ich zu einem anwalt raten anstatt mir hier halbwissen anzueignen..

aber wie schon erwähnt sollte man damit rechnen, dass bei solchen aktionen der schuss auchnach hinten losgehen kann..

wobei du dir den 2ten teil auf dem anhörungsbogen hättest sparen sollen...
ist doch ziemlich unglaubwürdig, dass man nicht weiss wer das eigene auto gefahren hat während man im fahrzeug sitzt..

hättest nur schreiben sollen, dass du das auf dem bild nicht bist..

jeder weitere zusatz gibt raum für spekulationen und schränkt deinen argumentationsspielraum im nachhinein ein, da man dich auf diese aussage festnageln kann..

Bearbeitet von: plop am 09.10.2009 um 13:57:49
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Malte83
Datum: 13.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Dann wurdest du wohl auch nicht geblitzt...

Achja ->

BMW Fahrer halten zusammen :

http://www.youtube.com/watch?v=cVnY7Ah-2qw

(Zitat von: Compact-Kevin)





Joar, das Video hab ich eingestellt...




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Ende des Themas

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