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Tüv und Asu was gibt es für strafen??? - Geplaudere

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Beitrag von: RECHTSFAHRGEBOT
Date: 11.01.2007
Thema: Tüv und Asu was gibt es für strafen???
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hallo liebe Gemeinde, ich habe folgendes:
was bekommt man für abgelaufenen HU und ASU (bei mir beides am 12 /06 abgelaufen) für strafen und punkte??
Leider konnte ich unter dem bußgeldbescheid - tatbestandskatalog nichts finden.
würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären oder evtl , ein link setzt wo ich es erfahren oder nachlesen könnte.
vielen dank................

BMW unser-Der du fährst auf der Straße-Geheiligt werden deine Nieren-Dein M-Power komme-Dein Burnout geschehe-Als benziner und Diesel-Unser täglich Blau-Weiß gib uns heute-Den dein ist der Speed-Und die PS und die Überlegenheit-In ewigkeit-A(M+power)EN;-)


Antworten:
Autor: rsgra
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Hi, führ die HU oder AU gilt jeweils:
Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Also "nicht so schlimm" (finde ich),
was schon unschöner wird, ist Ärger mit deiner Versicherung bei einem verschuldeten Unfall, der auf Mängel am fahrzeug zurückzuführen ist. Evtl. Verlust des Versicherungschutzes...
Autor: Uwa
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Ja isses denn so schwierig, sein Auto zum TÜV zu bringen?
E30 345i Touring in Planung....(Umbau gestartet)
Autor: fat_toni
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Ja zum TÜV bringen wird bestimmt net schwer sein, aber durch den TÜV bringen ist manchmal schwer :-)
Hilfe ich bin ein Öko, ich habe zwei 3-Liter Autos :-)
Autor: MR-M
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Bei mir ergibt sich folgendes Problem:

Habe meinen BMW übern Winter abgemeldet. Allerdings ist jetz der TüV zum Januar abgelaufen.

Meine Frage ist nun wie es jetz abläuft wenn ich das Auto wieder anmelden will??? Kann ich es anmelden wenn der TüV abgelaufen ist?

Oder muss ich zuerst zum TüV fahren ohne Zulassung mit Doppelkarte?
Autor: RECHTSFAHRGEBOT
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Vielen dank, für die fixe antwort rsga :-)wo hast du dieses oder im welchem katalog gefunden??

MR-M also wann ist der tüv bei dir abgelaufen??? wenn der im januar auslaufen sollte dann kannst du bis zum ende diesen monats anmelden!!!!


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Autor: MR-M
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Mein Auto steht derzeit in einer Garage bis April. Habe mir extra ein Winterauto angeschafft.

Das ich bis Ende des Monats Zeit hätte habe ich mir schon gedacht, aber es wäre unsinnig jetz für zwei Autos zu Versicherung und Steuern zu zahlen.
Autor: RECHTSFAHRGEBOT
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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dann mache es so wie ich ;) überziehe TÜV und ASU bis märz, oder mach neu tüv!!!
meein roter tester hat sich in den 6 jahren ausgedient!!!!! und ist reif für den umbau:-)
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Autor: sTeF1102
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Zitat:


Bei mir ergibt sich folgendes Problem:

Habe meinen BMW übern Winter abgemeldet. Allerdings ist jetz der TüV zum Januar abgelaufen.

Meine Frage ist nun wie es jetz abläuft wenn ich das Auto wieder anmelden will??? Kann ich es anmelden wenn der TüV abgelaufen ist?

Oder muss ich zuerst zum TüV fahren ohne Zulassung mit Doppelkarte?

(Zitat von: MR-M)





Anmelden ohne TÜV/AU geht nicht! Konnte man früher, jetzt nicht mehr. Wenn du bis zum Januar noch TÜV hast, dann darfst du soweit ich weiß noch den Januar fahren. Mit der Doppelkarte, darf man soweit ich weiß zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Auf dem kürzesten Weg natürlich ^^
Autor: RECHTSFAHRGEBOT
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Wenn tüv und asu in dem monat ablaufen, kann man es sogar am letzten tag anmelden!! sprich 31 01 2006 so geht es bei uns in bawü.............
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Autor: MR-M
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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Wenn ich nur riechen könnte ob noch schneien wird oder nicht:-) Wenn es nämlich nicht mehr schneien würd, melde ich Ihn gleich an.
Aber so werde ich abwarten und dann mit der Doppelkarte TüVen und anmelden.

Also ich gehe jetz pennen. Muss um 5 Uhr schon wieder auf in die Arbeit.

Gut n8 Leutz und Danke für die schnellen Antworten
Autor: RECHTSFAHRGEBOT
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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dieses jahr gibt es kein schneeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee:-( und auch keine bergfahrt..............
BMW unser-Der du fährst auf der Straße-Geheiligt werden deine Nieren-Dein M-Power komme-Dein Burnout geschehe-Als benziner und Diesel-Unser täglich Blau-Weiß gib uns heute-Den dein ist der Speed-Und die PS und die Überlegenheit-In ewigkeit-A(M+power)EN;-)
Autor: bmwharry
Datum: 11.01.2007
Antwort:
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@ Mr-M
so nebenbei

Wenn du jetzt TüV machst bekommst die Plakette für Januar da du dein Auto ja extra dafür anmelden willst.
(Angenommen du würdest jetzt dein Auto anmelden aber erst im Februar zum TÜV fahren, dann würdest die Plakette rückwirkend für Januar bekommen)

Jetzt überleg mal wenn du erst im April TÜV machst bekommst du, da dein Auto abgemeldet ist, die Plakette April so würdest du immerhin 3 Monate sparen, und du hättest in Zukunft nicht das problem, das dein Auto zum TÜV muss wenn es über den Winter abgemeldet ist.
Und man darf mit einen Abgemeldeten Auto zum TÜV fahren.
Aber nur auf direkten Weg zum TÜV (also vorher keine ehrenrunde drehen), eine ausgefüllte Doppelkarte hat und die Kennzeichen müssen am Auto montiert sein.


Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig.
http://www.gp-power.de/
Autor: RECHTSFAHRGEBOT
Datum: 09.02.2007
Antwort:
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JUHU :-) ES GAB SCHNEE UND AUCH EINE GRABENSTECKFAHRT SPRICH ICH WERDE HIER MAL DAS VIDEO REINPOSTEN WENN ICH ES SCHAFFE NATÜRLICH.

Es lebe m 20 moddor :-)

Bearbeitet von - Rechtsfahrgebot am 09.02.2007 03:30:39
BMW unser-Der du fährst auf der Straße-Geheiligt werden deine Nieren-Dein M-Power komme-Dein Burnout geschehe-Als benziner und Diesel-Unser täglich Blau-Weiß gib uns heute-Den dein ist der Speed-Und die PS und die Überlegenheit-In ewigkeit-A(M+power)EN;-)
Autor: michel131
Datum: 09.02.2007
Antwort:
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@rechstfahrgebot
fahr das auto gar den winter wenn du keinen tüv mehr machen willst und dann weg das ding. mehr als eine kleines verwarnungsgeld kann dir nicht passieren.

@mr-m
es stimmt auf jedenfall das man mit dem auto incl kennzeichen auf dem es zuletzt zugelassen war und einer doppelkarte zum tüv/la fahren darf.
Einmal ///M, immer ///M!





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Ende des Themas

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