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Beitrag von: Aprix Date: 17.12.2006 Thema: Schmerzensgeld?!? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute! Hab gestern meinen Geburtstag in einer Disco gefeiert und hab nen Faustschlag mitten ins Gesicht bekommen. Nur weil ich ihn angeblich blöd angeschaut hab. Auf jeden Fall, fehlt mir jetzt ein Zahn vorne und meine Nase ist blau. Der Typ ist dann gleich abgehauen, hab aber den gefunden und Polizei gerufen. Zeugen waren genug da und die Polizei hat alles aufgenommen. Nun zu meiner frage, wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Und habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und in welcher höhe? www.bimmer.de.tl |
Autor: Superstrose Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Anzeige ist ja schon aufgenommen. Verletzungen durch einen Arzt bestätigen lassen und dann zu einem Anwalt und den Typ auf Schmerzensgeld verklagen. Da springen ab und zu auch mal 1000 Euronen raus 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: Aprix Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie sieht es mit den Heilungkosten, denn so ein Zahn kostet schon über 1000Euro? Wird er das zahlen müssen oder mache ich das über meine Krankenkasse? www.bimmer.de.tl |
Autor: Pixsigner Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du glücklicher! :-) Den würde ich so richtig bluten lassen. Wenn du eine Rechtschutz hast ist es einfach, ab zum guten Anwalt! Wenn nicht, hast du schon einmal den Polizeibericht. UNBEDINGT zum Arzt gehen und die Beschwerden angeben! NATÜRLICH hast du auch ein schwindelgefühl, dein rechtes oder linkes Auge tränt oft, du siehst stellenweise nicht mehr ganz scharf. Vermutlich hast du auch eine leichte Gehirnerschütterung!!! Auserdem schmerzt die Nase sehr! usw. Für alle Kosten und Folgekosten (Zahnersatz, Behandlungskosten, Therapien (Trauma, jaaaa erfordert eine Psychotherapie) wird seine private Haftpflicht-Versicherung aufkommen (sofern er eine hat :-) - oder auch nicht, da es ja Vorsatz war! Da der Arzt unter Schweigepflicht steht hast du auch nichts zu befürchten und ein Arzt kann uch nur das feststellen was "messbar" ist, was du darüberhinaus hast (Migräneattacken) muss er dir glauben und als solche diagnostizieren. Wer so blöd bzw. dumm ist gehört auch bestraft! Bearbeitet von - Pixsigner am 17.12.2006 16:11:36 E36 - IS IT LOVE? |
Autor: P3rf3ct10n Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1000€ sind aber ne grad viel ... bei den Umständen und dem Schaden hätte ich mehr erwartet ... |
Autor: Superstrose Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der "Schaden" muss sowieso vom Schläger gezahlt werden. Schmerzensgeld ist dafür, dass er die Schmerzen ausgehalten hat. Isz doch net schlecht. Bearbeitet von - Superstrose am 17.12.2006 16:11:38 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: Aprix Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, ich muss morgen eh zum Arzt, da ohne Zahn ist es nicht gerade schön. Hab Gott sei dank "meine Ärzte" (Freunde und Bekannte meiner Eltern). Hab leider keinen Rechtsschutz, aber wenn ich morgen einen mach, wird es diesen Fall übernehmen? www.bimmer.de.tl |
Autor: Greis Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau und danach fährste Ihn nochmal "besuchen" Muhahaha^^ |
Autor: E30massder Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- wennst nen guten anwalt hast, kannste etwa 2000€ rauholen, abhängig davon wie lang du krank bist, wie groß deine beschwerden sind usw... Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys? |
Autor: Pixsigner Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein, auf diese Idee kämen ja alle, erst eine Versicherung abzuschließen wenn man Sie brauchst *lol* RSV haben je nach dem 1-Monat Vorlaufzeit. E36 - IS IT LOVE? |
Autor: Aprix Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meine Fäuste wollten ihn gleich an dem Abend besuchen :-), nur ein Kumpel hat mich zurück gehalten, sonst hätte ich wahrscheinlich keinen Anspruch aufs Schmerzensgeld, sondern er. www.bimmer.de.tl |
Autor: bosanjero Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie mich solche leute in discos ankotzen,willst spaß haben und dann rennt irgendwie immer ein depp rum der meint der held zu sein!!Mir wurde letztes jahr auf dem wasen in stuttgart im bierzelt ein krug über den kopf geschlagen ohne grund,hätt am liebsten das bierzelt abgefackelt!! Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt. |
Autor: Hardcore_Capone Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zu der höhe des Schmerzengeldes da gibts ja auch noch den vergleich wo die gegenseite noch handeln kann wenn du kein rechtsschutz hast wird es ziemlich teuer werden allein schon wenn dein anwalt zur verhandlung kommen muss oder einen brief schreibt dafür das er akteneinsicht beantragt nehmen die schon 120€ und für alles andere nehmen die geld wenn du auch noch von nem assi typ geschlagen wurdest der nicht arbeitet und auch sonnst nichts hatt bekommst du nichts. LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: Aprix Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kenn mich zwar nicht aus, aber ist es nicht so, wenn ich Recht bekomme, dass der Schuldner die Kosten trägt? www.bimmer.de.tl |
Autor: Hardcore_Capone Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der muss nur das gericht zahlen den anwalt nicht LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: E30massder Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Falsch! Der Typ zahlt des Schmerzensgeld ja net aus eigener Tasche, sondern des übernimmt seine Haftpflichtversicherung. Und die Gerichtskosten zahlt der Angeklagte, bzw. die Staatskasse. Und da du genug Zeugen hast, seh ich kein Problem dass du des gewinnst. Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys? |
Autor: Hardcore_Capone Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das schmerzensgeld bezahlt keine versicherung ich habs gerade alles durch gemacht glaub mir benutze die suche da findest mein beitrag LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: strike Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- also geld bekommst du in jedem fall, da du zeugen dafür hast. soweit ich das noch in erinnerung habe übernimmt deine krankenkasse erstmal alle kosten, nur wollen die bei solchen verletzungen dann wissen wie´s passiert ist und dann holen die sich das geld von dem typen wieder. war zumindest bei mir damals so. wegen schmerzensgeld würde ich auf jeden fall zum anwalt gehen. anspruch darauf haste in jedem fall, nur der muss dir vom gericht zugesprochen werden. hat auch nichts mit der eventuellen verhandlung wegen der anzeige zu tun, da dies strafrecht ist. anspruch auf schmerzensgeld kannst du nur über zivilrecht einklagen. also das beste ist, du machst dich ab zum anwalt |
Autor: flensjaeger Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, habt Ihr noch andere Sorgen? Wie wärs mit dem Krankheits Simulator 4.0 ? Was Ihr da betreibt ist Rechtsbeugung! Zur Information: Eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung hat in der Regel eine dreimonatige Wartezeit (abgesehen von ein paar Ausnahmen). Wechselt man "nahtlos" von der einen zur anderen Versicherung ist keine Wartezeit vorgesehen. Eine Rechtsschutzversicherung ist im Grunde genommen eh überflüssig, es sei man ist ein streitsüchtiger Mensch. Den merke: Jede Rechtsangelegenheit zu seinem Gunsten trägt die Kosten der Gegner! Und zwar zu 100%. Problematisch wird es, wenn der Gegner Zahlungsunfähig ist. Darum prüfe wer gerne klagt. Bei einem Streitwert von 5000,--€ betragen die Kosten, durch zwei Instanzen, ca. 2500,--€. Der Streitwert setzt sich zusammen aus, Behandlungskosten (soweit sie auf keinen sozialen Träger übergegangen sind) Verdienstausfall, Schmerzensgeld, und sonstige Auslagen zum Beispiel Telefon. Wenn Du eine eigene Wohnung mit Deiner Freundin teilst, fällst Du krankheitsbedingt aus. Diese Kosten können zu 50% (wenn Ihr Euch den Haushalt teilt) Angerechnet werden - auch fiktiv. Im Grunde genommen alle Unkosten die durch den Schädiger entstanden sind. Allerdings sollte man nur das angeben was man auch wirklich erlitten hat und nichts übertreiben. Also nun ab zum Rechtsanwalt und lasse Dich dort beraten. Der kann Dir alle Fragen (gegen Gebühr Eckpreis 150,--) beantworten. In diesem Sinne Viel Glück Flensjäger Mein Auto fährt auch ohne Wald ! |
Autor: plax Datum: 17.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- sofort zum arzt und bescheinigen lassen, wenn se den bekommen bekommst en neuen zahn plus schmerzensgeld, sag aber noch dass du seitdem kopfschmerzen hast, kannst noch mehr kohle bekommen !!!! Hubraum statt Wohnraum !!! |
Autor: E30massder Datum: 18.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: zu Komisch, dass mir die Versicherung (Allianz) meines Unfallgegners bisher insg. 13500€ überwiesen hat und etz etz monatlich 900€ überweißt... @Strike: Du musst net unbedingt vor Gericht um des Schmerzensgeld einzuklagen. i.d.R. zahlen die Versicherungen des Schmerzensgeld ohne großes Trara, ob die dann den Verursacher in Regress nimmt is mir eigentlich realtiv wurscht, des muss die Versicherung dann mit dem klären.. Bearbeitet von - e30massder am 18.12.2006 00:05:01 Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys? |
Autor: 330POWER Datum: 18.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gutes, schlechtes Gewissen hin oder her,auch wenn n Moralapostel dir es auszureden versucht..... Lass ihn ZAHLEN das es knallt! Manche Leute verstehen sowas nicht anders! Wegen den Kosten brauchst dir keine Gedanken machen wenn du im Recht bist! Wo ich hin will ist vorne,wenn ich zurück gehe,nehme ich nur Anlauf! |
Autor: BMW_E46_COUPE Datum: 18.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja ich würd erstens mal das geld kassieren dann bei ihm vorbei schauen nach paar monaten und ihm die nase plus jegliche knochen brechen die vor die füße und fäuste kommen... ps: nachts ist es ja so dunkel und man erkennt so wenig wenn der täter auch noch ne maske an hat... :-D aber nicht ausziehen beim wegrennen(dieterbohlen räuber der spacko) :-D ach spaß scheiss drauf nimm das geld und lass es dir gut gehen ;-) gute besserung. mfg. LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: SuMo-Driver Datum: 18.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, natürlich hast Du Anspruch auf ein Schmerzensgeld, keine Frage. Der Zahn muss auch neu, keine Frage. Aber ansonsten, wie immer die Kirche im Dorf lassen. Woanders kloppen ein paar besoffene Jugendliche einen Obdachlosen fast zu Tode (oder gar Tot, aber dann gibt's auch kein Schmerzensgeld mehr) und was bekommt der dann ?? Nur weil er niemanden hat, der sich seiner annimmt ?? Klar es gibt Prozesskostenhilfe, aber die nimmt der nicht an aus Unwissenheit etc. Wenn wir alle mitnehmen, was irgendwie geht, dann werden wir es trotzdem alle zahlen. (Ich arbeite bei einer Versicherung, und glaubt nicht, daß Ihr "Ratgeber" (klar nimm alles was geht und nochmal zehnmal mehr) diesen Schaden nicht alle mit zahlt !! (Vielleicht das Schmerzensgeld nicht, aber die klugen "Kopfschmerzen, nicht mehr Scharfsehen" andauernde Übelkeit und Ausfluss etc.). Also freut euch auf die nächste Erhöhung und erinnert EUCH an EURE guten Ratschläge. Mögen es nur ein paar Cent für diesen Ratschlag sein, aus allen Ratschlägen werden Euros und dann ist mit einmal die VK oder HP 10% teuer. HAPPY X-MAS :-)) Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Hardcore_Capone Datum: 18.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @E30massder Die versicherung bezahlt wenn es ein unfall war nicht wenn es mutwillig geschehen ist das bezahlt dir keine versicherung ich habs alles schon durch und man bekommt nichts wenn der andere kein geld hatt und bei mir waren es 5 die ich verklagt habe unfall & absicht ist was anderes bei der versicherung und es zahlt keiner da hatt man pech LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: J.D. Datum: 18.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also auf jeden Fall alles attestieren lassen. Was ma hat das hat man. Rechtsberatung beim Anwalt in der Regel kostenlos. RSV hat fast immer 3 Monate Vorlauf. Dürfte schon etwas mehr als 1000€ Schmerzensgeld rauskommen. Zahn ist ja nun ziemlich schmerzhaft. Gruss Jan MfG Jan ...kann den Leistung Sünde sein :-) ... |
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