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Gewährleistung bei gebrauchten Elektrogeräten - Geplaudere

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Beitrag von: toonie
Date: 05.12.2006
Thema: Gewährleistung bei gebrauchten Elektrogeräten
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Hallo und guten morgen,
ich weiß, dieses Thema gehört nicht hier her, aber könnte ja sein daß mir jemand helfen kann.
Habe mir bei einem Händler (vor 2 Monaten) eine gebrauchte Spülmaschine gekauft. Ohne Rechnung! Jetzt ist die Pumpe im Eimer! Der Händler meinte: Ich habe Ihnen die Maschine im Kundenauftrag verkauft! Somit keine Gewährleistung!!! Damit war er schnell durch! Jetzt meine Frage: Darf der das? ;-)
Fühle mich bissel über die Theke gezogen...
Hoffe, hier im Forum kennt sich jemand mit Gewährleistungsrecht aus. Für Hilfe schon mal vielen Dank!


Antworten:
Autor: E30massder
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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wennst keine Rechnung hast, siehts durster aus.
Hast ja keinen nachweis, dass du die Spülmaschine bei ihm gekauft hast.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar


Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Autor: black--cell
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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sehe das leider ähnlich wie E30massder...

Der Händler kann sich ja dann leider mit einem "Ich nicht" abputzen... und genau das machte er ja offensichtlich auch.
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Autor: cxm
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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Hi,

ohne Rechnung - vergiss es.
Sagen wir so: er hat Dich erfolgreich über die Theke gezogen...

Jetzt kannst Du natürlich juristische Artillerie auffahren.
Deinem Anwalt ist der Ausgang des Verfahrens egal, er bekommt sowieso seine Kohle.
Entweder von Dir oder von dem Händler.
Und das für 150,- € Reparaturkosten?

Verbuche es als Lehrgeld...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: toonie
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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Vielen Dank für schnelle Antworten.
Und wie sieht es aus wenn die Maschine für eine Gaststätte war und einige Gäste die Anlieferung gesehen haben? Bzw den Firmenwagen.
Autor: rennfrikadelle
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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Zitat:


Vielen Dank für schnelle Antworten.
Und wie sieht es aus wenn die Maschine für eine Gaststätte war und einige Gäste die Anlieferung gesehen haben? Bzw den Firmenwagen.

(Zitat von: toonie)




Ja und?

Maschine für eine Gaststätte - also gewerblich - und dann ohne Rechnung. Da wär ich schon etwas vorsichtiger, der Schuß könnte nach hinten losgehen.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: toonie
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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nee, falsch verstanden!
Ich habe die Maschine als Privatmann gekauft! Die Gaststätte habe ich verpachtet.
Da die Einrichtung mein bleibt, kam von meiner Seite ne Spülmaschine rein. Ich bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt!
Autor: strike
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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dann dreht er das so, dass er es im autrag des kunden ausgeliefert hat. ohne rechnung haste echt null chance
Autor: cxm
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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Hi,

wie ich schon schrieb...
Natürlich kannst Du juristische Artillerie auffahren.
Anwalt, Zeugen, eidesstattliche Erklärungen, Anzeige, etc.
Es wird zu einem Verfahren kommen, das letzendlich nur den Anwälten nutzt.
Und das wegen 150,-€ Reparaturkosten und zweifelhaften Erfolgsaussichten.
Wenn alles 'gut' läuft, darfst Du Deinen Anwalt, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen.
Und die Spülmaschine ist dann immer noch kaputt.
Macht das Sinn...???

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: toonie
Datum: 05.12.2006
Antwort:
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hi nochmal
Er hat mich gerade angerufen und mir den Vorschlag gemacht daß ich die Pumpe übernehmen soll und er die Arbeitszeit.
Ich denk damit können wir beide ganz gut leben.
Dank Euch für die Antworten...

gruß klaus




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Ende des Themas

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