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Beitrag von: Iceman320i Date: 01.11.2006 Thema: Blitzerfoto beim Überholen! ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe folgendes Problem ein Freund von mir hat ein Blitzerfoto bekommen auf dem eindeutig zu sehen ist das er einen LKW überholt. Wurde mit 96 geblitzt bei zulässigen 80. Hab auch schon ein wenig gegoogelt aber nichts richtiges gefunden. Da wurde manchmal was von Schablonen gefaselt die man übers Foto legt usw. Aber ohne richtige Quellen. Meine Frage. Ich habe mal gehört das man kurzfristig schneller fahren kann beim Überholen als Zulässig um den Überholvorgang zu beschleunigen. Stimmt das? wenn ja wo steht das.In der STVO ist auch die Rede das man nur überholen darf wenn das voraufahrende Fahrzeug wesentlich langsamer ist?Alles nur sonen drumrumbeschreiben aber irgendwie nichts genaues.Vieleicht hat ja jemand den Kommentar der dies ein wenig vereinfacht oder andere Quellen. Er hat keine Rechtschutzversicherung und geht ungern einen Rechtsstreit ein. Geht aber ums Prinzip. Danke schonmal für eure Hilfe Achso der LKW ist knappe 70 gefahren auf der Landstraße. Bearbeitet von - iceman320i am 01.11.2006 18:53:42 "Quer sieht mehr" |
Autor: bo 88 Datum: 01.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- also wenn er bei erlaubten 80, mit 96 überholt hat hat er einen fehler begangen! er darf nie schneller als erlaubt aber das brauch man ja keinem mit führerschein zu sagen. zu der stvo, wenn der vor dir fahrende bei erlaubten 50 nur 25 fährt darfst du ihn überholen solange du net die 50 überschreitest!! mfg bo 88 die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht! |
Autor: hh323i Datum: 01.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Stimme meinem Vorredner zu. Gruß Holger |
Autor: Greis Datum: 01.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mal ne ganze andere Sache...wenn der LKw mit ihm auf dem Foto ist dürfen die das Bild nicht verwenden!! |
Autor: oxford Datum: 01.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da stimme ich jetzt zu! es sei denn es waren 2 blitzer welche auf 2 spuren(2 spurige schnellstrasse) ausgerichtet waren! theoretisch dürfte auf dem bild auch evtl nix gescheites zu erkennen sein da der winkel nicht passt! Foto schon da? |
Autor: Iceman320i Datum: 01.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Foto ist schon da habs aber noch nicht gesehen.Da hab ich beim googeln was gefunden das die irgendwelche Schablonen drüberlegen und wenn dar LKW noch drauf ist dann nehmen sie es zurück wenn nicht dann nicht. Keine Ahnung wie das aussehen soll. Blöd halt nur das er keine Rechtschutz hat. Hab schon überlegt ob er in Widerspruch geht und wenn dem stattgegeben wird ist gut und wenn nicht bekommt er ja nen Bußgeldverfahren wenn ich mich nicht irre mh und dann einfach wieder den Widerspruch zurückziehen bezahlen und gut. Aber ob das funktioniert? Ansonsten hat er wohl pech gehabt und sollte darüber mal nachdenken sich ne Verkehrsrechtschutz zulegen. Gott sei dank hab ich eine:-) "Quer sieht mehr" |
Autor: V!ru$ Datum: 01.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich weiß auch nur das wenn zwei auf dem bild sind da bild vorn ars.. is. das ordnungsamt oder Polizei versuchts manchmal trotzdem so. tja verkehrsrechtschutz is schon was tolles :). also wenn beide auf dem foto sind würd ich auf jedenfall wiederspruch einlegen. |
Autor: Peppitsch Datum: 02.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- wegen 16kmh drüber so nen Aufstand? die paar Euronen zahlen und fertig. WELTMEISTER 2006 |
Autor: stormy Datum: 02.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das frag ich mich allerdings auch.... mfg stormy Und der Pilot dreht um und fliegt zur�ck |
Autor: Iceman320i Datum: 02.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Hab doch geschrieben das es ums prinzip geht. Sch.. was auf die €uros. Ich würde mein Geld nicht einfach so dem Staat schenken wenn ich recht habe. Allerdings hat er ja keine Rechtschutz und da wird ihm wohl nichts anderes übrichbleiben als zu zahlen. Da macht es ja auch Sinn. Bevor es noch mehr wird. "Quer sieht mehr" |
Autor: Marco535 Datum: 02.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nun, im Prinzip ist Dein Freund ja zu schnell gefahren. Da noch von "Geld schenken" zu reden, geht vielleicht bisschen am Ziel vorbei. Denn gerechtfertigt ist das Bußgeld ja schon irgendwie. Der soll die 30 € (wenn überhaupt) bezahlen und für die Zukunft merken, immer die Augen offen halten und nur dann zu schnell fahren, wenn kein Kasten am Straßenrand steht. |
Autor: Iceman320i Datum: 02.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Marco Ist ja richtig wenn man zu schnell fährt soll man auch mit den Konsequenzen rechnen. Das mit dem Geld schenken meinte ich ja so, dass wenn man Recht hat nicht wenn man kein Recht hat. Und ich wollte ja nur wissen ob es da ne Regelung gibt die einem Recht gibt aber sieht ja nicht so aus. Also zahlen. "Quer sieht mehr" |
Autor: MStyle Datum: 05.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn 2 Autos auf dem Foto sind sollen die dir erst mal beweisen dass du schneller wie der andere warst. |
Autor: Superstrose Datum: 05.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja klar, und der LKW hat dann rechts überholt oder wie? 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: Tucker Datum: 05.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hehe dann wären ja beide zu schnell gefahren! Das wäre nix positives für seinen Freund!=) Das gibt vvlt 20 Euro und das wars.. |
Autor: Superstrose Datum: 05.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie schon gesagt, 30 € bezahlen und gut ist. Gibt ja noch net mal nen Punkt. Zumal er ja weiß, dass er zu schnell gefahren ist. Gruß Strose 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: Iceman320i Datum: 06.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Na auf dem Foto war gerade beim wieder Einscheren. Da würde das net funktionieren. Fraglich nur ob die Messung (Winkel und so) hinhauen. Hat um sich den Stress zu ersparen gestern bezahlt. "Quer sieht mehr" |
Autor: Ich mag 3er Datum: 06.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hatte mal in einem ähnlichen Fall widerspruch eingelegt. es war auf der autobahn 120 kmh waren erlaubt. geblitzt mit 143 beim Überholen. Der Richter meinte, dass ich das Fahrzeug, welches unter 12o KM gefahren ist, dann mit kanpp über 120 kmh hätte überholen dürfen. Aber jedes Kmh über 125 wäre dann zuviel. Mir war klar, dass 143 sachen nicht ok waren.. legte den widerspruch nur ein, weil ich dachte, dass man beim überholen schneller sein darf.. ist aber nicht.. . |
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