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Beitrag von: Wilhelmidelta Date: 25.10.2006 Thema: Vermieten, was ändert sich für mich? ---------------------------------------------------------- Ab dem 01.11 hab ich in meinem Haus das Erdgeschoss (2ZKB) an einen Freund vermietet. Da es nicht in allen Punkten einer kompletten Mietwohnung entspricht, wie z.b. kein eigener Eingang, keine eigenständige Wasseruhr, haben wir bis auf den Strom einen Pauschalpreis pro Monat vereinbart. Das was ich aber jetzt noch nicht weiss ist, welche Veränderungen MICH jetzt erwarten bzw. welche Ämter und Behörden ich darüber informieren muss, Stichwort Finanzamt. Kann mir da jemand weiterhelfen, bevor ich was übersehen und auf einmal Strafen, Nachzahlungen oder sowas drüber bekommen. Mfg |
Autor: Colonia Datum: 25.10.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich weiss, musst Du nur die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beim LSt-Jahresausgleich angeben. Behörden musst Du nicht informieren. www.unfreiwillig120.de |
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