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Beitrag von: roewe Date: 04.10.2006 Thema: Finazieller Totalschaden... ---------------------------------------------------------- Hoi, ich hatte einen Wildunfall ohne Wildkontakt. Habe auf die Tiere zugebremst, wenige Dezimeter vor dem Auto sprang das WIld schwein weg, und da es eine Kurve war + nass + Blätter rutschte ich in die Leitplanke. Mit etwa 10km/h. schaden: www.more4pc.de/argh.JPG so: Nun ist zweifelhaft, ob die Versicherung zahlt. Gutachter war heute da, und meinte, es würde ein finazieller Totalschaden.Was nun? Sagen wir mal Restwert des Wagens (vor dem Unfall): 1500€ Reperaturkosten: 2000€ Wagenwert jetzt: 1000€ bekäme ich nun die 1500€ und darf den Wagen behalten? Bekomme ich die 1500€ und muss den Abgeben? Bekomme ich die 2000€ und darf den Wagen behalten? Oder bekomme ich die Differenz zw. Alt und Neuwert? (500€) Da der Wagen früher von einem Rentner gefahren wurde und keien reparierten Schäden hat + einen top Motor, ist er mir pers. mehr als der Restwert wert. Würde dann eher die 500€ nehmen und das irgendwie flicken. mfg röwe |
Autor: Marco535 Datum: 04.10.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Schaden an sich sieht ja nun nicht soooo dramatisch aus. Den Wagen darfst Du auf jeden Fall behalten, ist ja Dein Eigentum. Allerdings wird die Versicherung Deine Ansprüche ohne MwSt. ausbezahlen, wenn Du selber flicken willst. Wenn Du den Schaden in einer BMW-Werkstatt machen lässt, dann darf der Schaden den Restwert des Wagen sogar übersteigen. Weiß aber nicht mehr um wieviel. Wäre ich in der Situation würde ich mir die Teile vom Schrotti holen und das selbst zusammen schustern. Mit dem Rest vom Geld kann man dann wohl sogar die Freundin noch zum Essen einladen. Vorausgesetzt, die Versicherung erkennt das überhaupt als Wildunfall an. Denn ohne wirkliche Spuren oder Beweise am Auto könnte das zum Problem werden. |
Autor: roewe Datum: 04.10.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja, will es auch selber flicken! Koti + Stoßstange! Aber der idielle Wert ist hinüber! Gilt meine Mutter als Beifahrerin als "Beweis", dass es so war? mfg röwe |
Autor: Marco535 Datum: 05.10.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde sagen, dass es in diesem Fall letztlich auf die Versicherung ankommt. |
Autor: rsgra Datum: 05.10.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, schau mal hier da steht die Gesetzeslage und die "Vorschriften" der Versicherer ganz gut beschrieben. Gruß |
Autor: rennfrikadelle Datum: 05.10.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 30% Ich würde via Gutachten abrechnen und den Schaden in einer freien Werkstatt reparieren lassen - Kotflügel und Stoßstangen gibts beim Schrott genug. Sach nur nicht das die Versicherung bezahlt, das hält die Rechnung schön niedrig. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: daShit Datum: 05.10.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lass den Wagen flicken wenn dir es Wert is ein E30 is doch ein wunderschönes Auto --> 6er fahren macht Spaß <-- !!! jetzt mit Fotostory!!! |
Autor: roewe Datum: 05.10.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich denke, ich werde den Schaden selber reparieren. Koti hier oder bei ebay. Und stoßstange...auch ebay oder vll haben wir noch eine in der Werkstatt (E30 Club ;-) ) hm...ich zweifel langsam daran, dass die überhaupt was zahlen. 200€ würden mir schon reichen - dass ich wenigstens nicht noch groß draufzahle! |
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