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Blitzer in Navisoftware - Car Hifi & Multimedia & Navigation

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: Ronnsens
Date: 19.09.2006
Thema: Blitzer in Navisoftware
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Hallo Ihr,

habe im Netz was gefunden, wie man die Blitzer in seine Navisoftware einfügen kann:

KLICK

Ihr braucht dafür dann nur noch Alcohol 120, und das Programm UltraIso um das Image zu bearbeiten.

Und das beste ist, es funktioniert.

Die Gesamten Blitzer in Europa werden angezeigt.

Für weitere Fragen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Also, viel Spaß beim tüfteln...

Gruß
Jage nicht was du nicht töten kanns


Antworten:
Autor: V!ru$
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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es gibt blitzerplugins für die verschiedensten software. wenn man nen laptop oder nen carpc mit navi hat. z.B. für Travelbook. ect
Autor: Niederbayer
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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hi..
ja ich habe das gestern auch im Tv gesehen...aber leider ist das nicht sooo ganz rechtlich...
wenst in ne kontrolle komst und die finden die software auf deinem navi, dann is es wech :-(
hmmm...obs des wert is, ist die frage ?
gruß Bernd
Mitglied des offiziellen Regionalteams Niederbayern

Black Baby Schnitzl
Autor: Ronnsens
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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Ja, aber wie wahrscheinlich ist es, das sie das Navi Menü nach der Radareinstellung durchsuchen ?

Man kann die Icons ja ein und ausblenden.

Gruß
Jage nicht was du nicht töten kanns
Autor: V!ru$
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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also das blitzerplugin für z.B. Travelbook ist in keinster weise verboten. so viel ich weiß.
und wo steht das sie meine software durchsuchen dürfen. sie dürfen nich mal ohne durchsuchungsbefehl oder gefahr in verzug dein kofferraum öffnen. den mußt du ihnen öffnen wenn sie nur mal reingucken wollen.
Autor: xk800
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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Zitat:

also das blitzerplugin für z.B. Travelbook ist in keinster weise verboten. so viel ich weiß.



es ist nichts anderes wie ein radarwarner (rechtlich gesehen) - ergo verboten

Zitat:

und wo steht das sie meine software durchsuchen dürfen. sie dürfen nich mal ohne durchsuchungsbefehl oder gefahr in verzug dein kofferraum öffnen. den mußt du ihnen öffnen wenn sie nur mal reingucken wollen.



nächster irrtum - wenn du vor einer radarfalle plötzlich deine geschwindigkeit herabsetzt, liegt der verdacht nahe, dass du über einen radarwarner verfügst. dann sind die herren sehr wohl berechtigt nachzusehen. es gibt auch dort leute, die in den foren mitlesen und schreiben und somit kennen auch diese sehr wohl die einstellungsmöglichkeiten. wenn der mann in grün den berechtigten verdacht hat, dass du über ein radarwarngerät (egal welcher art) verfügst und er findet es nicht gleich, kann er auch deinen wagen sicherstellen lassen und dann eine technische untersuchung einleiten lassen. die meisten polizisten scheuen lediglich den papierkrieg. wenn du ihn aber entsprechend blöd anmachst, bekommt er vielleicht lust darauf. und dann gnade dir gott, dass sie nichts finden. sonst wird es sehr teuer.

mfg
Autor: MTnippon
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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Zitat:

und wo steht das sie meine software durchsuchen dürfen. sie dürfen nich mal ohne durchsuchungsbefehl oder gefahr in verzug dein kofferraum öffnen. den mußt du ihnen öffnen wenn sie nur mal reingucken wollen.



Falsch. Aber ist gut so. ;)


If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: V!ru$
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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also is das auch ein radarwarngerät wenn ich es im gehirn gespeichert habe das dort nen blitzer steht. also auch verboten :)


zitat MTnippon:
Zitat: und wo steht das sie meine software durchsuchen dürfen. sie dürfen nich mal ohne durchsuchungsbefehl oder gefahr in verzug dein kofferraum öffnen. den mußt du ihnen öffnen wenn sie nur mal reingucken wollen.

Falsch. Aber ist gut so. ;)



in welcher weise ???
Die polizei darf nicht grundlos mein auto durchsuchen. egal wo sie mitlesen.
wo steht das diese softwareplugins verboten sind ???

Autor: V!ru$
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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so nochmal nen nachtrag. zu warum sollte es verboten sein.

ich kann mir sogar bei www.Map24.de sämtliche blitzer auf meiner route anzeigen lassen und weiß es damit. auch verboten ???
bei google earth kann ich mir alle Blitzer anzeigen lassen. auch verboten ???
Radio Sender warnen mich vor Blitzern. auch verboten. ???

wenn man das so sieht sind das alles Blitzerwarner und damit nach euren reden verboten.
Nur wenn es verboten ist muß dies irgendwo niedergeschrieben sein. und weil ihr sagt das es verboten ist frage ich euch wo steht das ???
Autor: MALIBOO
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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Man kann das Problem auch anders umgehen. Da die Symbole der POI's frei wählbar sind, kann man anstelle der "Geschwindigkeitsschilder" z.B. ein "McDonalds"-Symbol anzeigen und mit der Stimme vor der nächsten Fast-Food-Kette warnen! ;)
http://www.maliboo.de ...=> BMW Projekte

Treffpunkt der Eigendiagnostik.....Das MALIBOO Diagnose-FORUM
http://www.forum.maliboo.de

DAS MALIBOO-FORUM STARTET WIEDER AM 01. APRIL!!!
Autor: StephanT.
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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Zitat:


Hallo Ihr,

habe im Netz was gefunden, wie man die Blitzer in seine Navisoftware einfügen kann:

KLICK

Ihr braucht dafür dann nur noch Alcohol 120, und das Programm UltraIso um das Image zu bearbeiten.

Und das beste ist, es funktioniert.

Die Gesamten Blitzer in Europa werden angezeigt.

Für weitere Fragen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Also, viel Spaß beim tüfteln...

Gruß

(Zitat von: Ronnsens)




Komisch, hatte gestern hier etwas dazu geschrieben und nun ist es weg. Daher noch mal:
Hier gibt es eine detaillierte Beschreibung und die auch noch in deutsch.

Bearbeitet von - StephanT. am 20.09.2006 09:08:54
Autor: xk800
Datum: 19.09.2006
Antwort:
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@ V!ru$

benutz einfach google, wenn du uns ned glaubst. es gibt bereits urteile hierzu.

mfg
Autor: Ebel
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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....also wenn jemand wirklich Angst hat, bei einer Kontrolle bestraft zu werden, nur weil er einen Blitzerwarner in seinem Navi installiert hat, dann kann man ja diesen sogenannten Reset drücken und das Gerät auf Werkseinrichtung zurücksetzen.

Grüße....Ebel.

B M W - Ein Traum aus Samt und Seide
Autor: kwadde
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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eben, es ist verboten, soviel ist sicher, aber die gefahr erwischt zu werden is eher verschwindent gering
Autor: V!ru$
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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Zitat:


@ V!ru$

benutz einfach google, wenn du uns ned glaubst. es gibt bereits urteile hierzu.

mfg

(Zitat von: xk800)




bitte um link
also map24 google earth radio alles verboten oder was ???
Autor: Niederbayer
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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Zitat:


eben, es ist verboten, soviel ist sicher, aber die gefahr erwischt zu werden is eher verschwindent gering

(Zitat von: kwadde)




eben, der meinung bin ich auch.
Die wahrscheinlichkeit is soooo gering,
ausser man nimmt nen ZiviPolizisten als Tramper mit *ggg*.
Aber mal im ernst,is doch eh nur spielerei denn die meisten fallen in die man tappt sind nicht atationär :-(
Mitglied des offiziellen Regionalteams Niederbayern

Black Baby Schnitzl
Autor: oxford
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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mal blöd gefragt, wo kriegt man die POIs her? sei es jetzt blitzer, restaurants,banken usw? bzw wenn ich jetzt die wohnungen von kumpels eintragen muss?
Abgesehen davon das ichs wohl eh nicht kapieren werde probieren würd ichs schon!
Autor: Ronnsens
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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Die POI gibbet z.B. hier:

www.navifriends.com
oder
http://poiplace.oabsoftware.nl/

Gruß
Jage nicht was du nicht töten kanns
Autor: Pug
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


@ V!ru$

benutz einfach google, wenn du uns ned glaubst. es gibt bereits urteile hierzu.

mfg

(Zitat von: xk800)




bitte um link
also map24 google earth radio alles verboten oder was ???

(Zitat von: V!ru$)




artikel von Autobild
Nu mal los....
Autor: MTnippon
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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§§23 1b, 49 STVO i.V.m 24 StVG
§46 OWiG
§§110, 94, 111b,c StPO

Bearbeitet von - MTnippon am 20.09.2006 15:55:03
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: oxford
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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sind wir doch mal ehrlich, es gibt für die polizei doch weit wichtigeres als euer navi zu durchsuchen! bei uns sind sie derzeitig eher heiss auf musik cds bzw gebrannte cds!
Und ich zweifle dran das die bei ner kontrolle auch wenn sie aufs display schauen zufällig grad ein blitzer poi sehen! weiss ja nicht aber ich hätte in meiner gegend ca 10 stück da sind dann die mobilen standplätze mit drin und das wäre wie ein 6er im lotto das die grad kontrollieren und auf dem navi einer dieser plätze zu sehen wäre!
Und meines wissens darf ein polizist mein radio nicht anfassen! deswegen haben sie auch den vorwand nach drogen zu suchen wenn sie sehen wollen was im wechsler ist!
Autor: Leolow
Datum: 20.09.2006
Antwort:
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im neuen tomtom ist das sogar schon vorinstalliert....also ist es eine rechtliche grauzone...
Autor: StephanT.
Datum: 21.09.2006
Antwort:
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Leider nicht sehr grau in Deutschland. In den Nachbarländern eher hell Grau bis weis. Daher wird es auch so verkauft.

Autor: cxm
Datum: 21.09.2006
Antwort:
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Zitat:


...es gibt für die polizei doch weit wichtigeres als euer navi zu durchsuchen! bei uns sind sie derzeitig eher heiss auf musik cds bzw gebrannte cds!




Hi,

bitte...womit beschäftigen sich die Grünen?
Mit den CDs im Wechsler?
Ich habe grundsätzlich nur gebrannte CDs im Wechsler.

Drogen, Waffen, Sprengstoff, Brandbeschleuniger - habe ich immer alles dabei...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: oxford
Datum: 21.09.2006
Antwort:
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kurze story dazu! vor kurzem haben sie einen bei ner routinekontrolle nett gefi**t! wollten warndreieck und Verbandskasten sehen(blick in kofferraum werfen) da lagen dann ein paar cd rohlinge bzw gebrannte cds!
Der Scheriff mit nem zwinkern "na alles sicherheitskopien"! der fahrer "äh ja richtig" darauf der Sheriff"gut dann bringst morgen früh die originale aufs kommisariat" böse!

Von nem freund(sheriff) weiss ich auch das sie bei kontrollen auch verstärkt einen blick in türtaschen etc werfen sollen wegen raupkopien! Weiss nicht ob das überall ist aber bei uns gehts gut ab in der beziehung! (Grossraum Stuttgart)
Autor: cxm
Datum: 21.09.2006
Antwort:
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Hi,

da würde ich dann ganz cool kontern:

Dann nehmen Sie die CDs mit aufs Revier und schreiben mir eine Aufstellung, welche CDs Sie im Original sehen wollen.
Woher soll ich denn wissen, welche CDs ich vor Monaten oder Jahren gebrannt habe???
Und wir wollen doch nicht, dass ich eine CD vergesse - oder...?

Und wenn da schwer verdaulicher Baustellenlärm mit dabei ist, ist das für die Jungs 'ne echte Strafe, das durchzuhören... ;-)

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: oxford
Datum: 21.09.2006
Antwort:
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Zitat:


Hi,

da würde ich dann ganz cool kontern:

Dann nehmen Sie die CDs mit aufs Revier und schreiben mir eine Aufstellung, welche CDs Sie im Original sehen wollen.
Woher soll ich denn wissen, welche CDs ich vor Monaten oder Jahren gebrannt habe???
Und wir wollen doch nicht, dass ich eine CD vergesse - oder...?

Und wenn da schwer verdaulicher Baustellenlärm mit dabei ist, ist das für die Jungs 'ne echte Strafe, das durchzuhören... ;-)

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)




Das gelächter wäre gross wenn das zu ihnen sagst! ich denke deren antwort wäre wir können sie ja gleich holen gehen! Die sitzen definitiv am längeren hebel!
Autor: StephanT.
Datum: 21.09.2006
Antwort:
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Zitat:


...Von nem freund(sheriff) weiss ich auch das sie bei kontrollen auch verstärkt einen blick in türtaschen etc werfen sollen wegen raupkopien!...
(Zitat von: oxford)




Das können die gerne, aber bitte NUR mit richterlichen Beschluß. Und auch keine dumme Ausrede von wegen "Gefahr in Verzug", denn auch da fehlt dann die Verhältnismäßigkeit. Also soweit sind wir hier in D noch nicht, dass irgend ein dahergelaufener ... mirnichts dirnichts mein Auto durchsuchen darf.
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Naja, aber ansich dürfen die ja das Auto nach Kippen und Drogen durchsuchen?!
Autor: StephanT.
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Zitat:


Naja, aber ansich dürfen die ja das Auto nach Kippen und Drogen durchsuchen?!



Ja, aber nur bei begründetem Verdacht. Und den müssen die Notfalls auch später nachweisen können.
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Was heißt das also für mich wenn die mich beispielsweise anhalten und ich noch paar cds in der Mitte liegen habe und die mich fragen was das sei? -Eine CD^^-
Autor: xk800
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Zitat:

Ja, aber nur bei begründetem Verdacht. Und den müssen die Notfalls auch später nachweisen können.



wo ist hier bitte für nen grünen das problem ?
die sind zu zweit und du hast dich komisch verhalten. kurze und knappe begründung.

zum thema:
wenn du schnell fährst und plötzlich vor einer radarfalle bremst, dann liegt der verdacht nahe, dass du über einen radarwarner (egal welcher art) verfügst - also ist der anfangsverdacht bereits da.
Autor: V!ru$
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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ja nee man kann ja auch nich aus erfahrung wissen das da einer steht wa. muß ja gleich nen warner sein.
also 90 % der leute die nen blitzer sehen bremsen egal wie schnell sie fahren. auch wenn sie bei erlaubten 60 50 fahren bremsen sie.
Autor: MTnippon
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Was reden denn da einige für'n stuss daher?

Zitat:

Das können die gerne, aber bitte NUR mit richterlichen Beschluß. Und auch keine dumme Ausrede von wegen "Gefahr in Verzug", denn auch da fehlt dann die Verhältnismäßigkeit. Also soweit sind wir hier in D noch nicht, dass irgend ein dahergelaufener ... mirnichts dirnichts mein Auto durchsuchen darf.



Blödsinn. Purer Blödsinn. Nehmen wir mal an es liegen gebrannte CD's rum sichtbar rum. Verdacht Straftat gegen Urheberrecht. Durchsuchung §102ff StPO nach den CD's als Beweismittel §94 StPO, 111b i.V.m 111c StPO. Durchsuchuzng erfolgt im Fahrzeug, in allen mitgeführten Sachen sowie an der Person selbst.

Die Personalien werden ferstgestellt um die ladungsfähige Anschrift für's Verfahren festzustellen. Wenn sich die Person quer stellt und ihre Personaliennicht nachweislich darlegt..wird sie festgehalten §163b I StPO. Wenn sie festgehalten wird kann man sie auch nach PAG durchsuchen §23 I PAG. Die mitgeführten Sachen auch nach 24 I PAG sowie das Fahrzeug.

Richterlicher Beschluss...ich glaube einige haben nur Gefahr im Verzuge mal irgendwo gelesen wissen aber net was das heißt. Natürlich liegt GiV vor. Die Einhloung einer richterl. Entscheidung würde einen derartigen Zeitverzug darstellen dass der Verdächtige vorgewarnt ist und den Krempel in aller Ruhe beiseite schaffen kann.

$14 I Nr. 5 PAG. Verdachts- und Ereignisunabhängige Kontrollen auf Straßen mit Bedetung für den grenzüberschreitenden Verkehr. Identitätsfesttellung. Durchsuchung fahrzeug, Person mitgeführter Sachen möglich.

Kontrollstellen nach StPO. Feststellung ID, Dusu Person, Fahrzeug, mitgeführte Sachen.


Selbst wenn der Verdacht bei einer normalen VK begründet wird heißt das lange nicht dass einem die Hände gebunden sind. Dann geht der Spass erst richtig los.

Und wenn sich die Leute noch querstellen und nach mehrmaliger Aufforderung den Anweisungen nachzukommen, kann unmittelbarer Zwang zur Durchsetzung angewandt werden.

Ich find's immer lustig wie sich Leute auslassen obwohl sie von pol. Arbeit keinen Schimmer haben.

Bearbeitet von - MTnippon am 22.09.2006 13:50:37


Zitat:

wenn du schnell fährst und plötzlich vor einer radarfalle bremst, dann liegt der verdacht nahe, dass du über einen radarwarner (egal welcher art) verfügst - also ist der anfangsverdacht bereits da.



Quatsch...wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen. Nachlesen bitte in §150 II, 160, 163 StPO Die Tatsache, dass ein Radarwarngerät betrieben wird liegt nicht vor. Bloße Vermutungen und Spekulationen gelten nicht.

Bearbeitet von - MTnippon am 22.09.2006 13:53:10
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: cxm
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Zitat:


Nehmen wir mal an es liegen gebrannte CD's rum sichtbar rum. Verdacht Straftat gegen Urheberrecht. Durchsuchung §102ff StPO nach den CD's als Beweismittel §94 StPO, 111b i.V.m 111c StPO. Durchsuchuzng erfolgt im Fahrzeug, in allen mitgeführten Sachen sowie an der Person selbst.




Schön, und wie weiter?
Ich würde ja nicht bestreiten, dass ich die CDs kopiert habe.
Was wollen denn Deine Kollegen bei einer evtl. akut anberaumten Hausdurchsuchung feststellen?
Ich habe fast 1000 CDs zuhause.
Natürlich bin ich nicht der Experte, der auf Anhieb weiß, auf welcher CD sich welches kopierte Lied befindet.
Wollen Deine Kollegen dann alle CDs zu Überprüfung mitnehmen...???
Na dann viel Spaß!
Sowas hatten wir schonmal mit einem beschlagnahmten Auto.
War schön teuer für den Staat...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: MTnippon
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Und wie weiter? Was das für eine Frage. Gibt ne Strafanzeige. Wohnungsdurchsuchung ist abhängig in welcher Menge man etwas beispielsweise vorfindet. Keine Angst wegen deinen 5 CD's macht keiner nen Aufstand.

Ja und? Wenn da halt 1000 oder 2000 oder mehr vorgefunden werden...gehen alle mit wo ist denn das Problem? Gehen alle zum StA. Von diesem werden sie durchgeschaut bzw auf Weisung durch die Ermittlungsbeamten des jeweils zuständen Fachkomm. Als ob das ein Sache wäre. Große Kiste, kommt alles rein und wird vor deinen Augen versiegelt. Aufregen brauchst dich net da es noch Teil der Dusu ist. Das was relevant ist wird einfach als Beweismittel bzw/und Einziehungsgegenstand beschlagnahmt.

Ich wollt bloß sagen dass dem Staat die hände in den seltensten Fällen gebunden sind.

Recht ist ganz einfach...man muss es nur verstehen.

Zitat:

Die sitzen definitiv am längeren hebel!


If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: E36-Freak
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Naja MT......aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt bei solchen Sachen doch wohl auch....und wenn Du nur so larifari-Verdachtsmomente hast, dann würde ich persönlich lieber die Finger von solchen Aktionen lassen
Autor: MTnippon
Datum: 22.09.2006
Antwort:
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Ja du hast Recht...die Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Deshalb hängen hier die Folgemaßnahmen auch von der Menge der aufgefunden CD's / DVD's ab. Trotz alledem..Legalitätsprinzip. Was der StA draus macht ist dessen Problem aber ich werd mich net strafbar wegen 258a, 13 StGB machen.

Bearbeitet von - MTnippon am 22.09.2006 14:58:57
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: hubble99
Datum: 19.05.2009
Antwort:
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GUTE News
Jetzt ist es auch möglich die Firmware zu patchen um sich geräuschvoll annähernd an POis wie Radarfallen warnen zu lassen. Die Warnung erfolgt dabei abhängig von der Geschwindigkeit ca 15 Sekunden vor dem erreichen des POI's also z.B. eines fest installierten Blitzers. Die Warnmeldung an sich kann frei definiert werden. Mit den Tools hier sind auch ganz eigene neue Klänge als Warnhinweis möglich. Bei der hioer beschriebenen Lösung werden dabei die POI's für Millitärbasen durch Blitzer ersetzt.
es wird ein permanent angezeigtes POI aktiviert, nur für dieses wird dann die Warnmeldung ausgelöst. Weitere POI's können wie gewohnt ausgewählt werden ohne das auch bei diesen gewarnt wird.

Hier die Anleitung die ich mal auf einer eigenen Seite Zusammengefasst habe:
http://navigation.doberfrau.de/
Habe nichts dagegen wenn die Google werbung ab und an mal angeklickt wird


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Zwischendurch bei diesem Thema für die unter uns, die bisher den von mir hier beschriebenen Weg nutzen eigene POI's ohne die Möglichkeit eines Warntons der DVD hinzuzufügen:
Es gibt nun auch ein Projekt mit einem komfortablen Softwaretool das diese ganze frikelige Arbeit erledigt, ist also einen Blick wert:
http://www.pimp-my-nav.com/------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------





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Ende des Themas

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