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Beitrag von: Bulldog Date: 31.08.2006 Thema: Mit Motorrad geblitzt und nun Einspruch ? ---------------------------------------------------------- Also habe heute Post bekommen von der Gemeinde das ich am 22.06.06 ! Anstatt 50 km/h 63 km/h gefahren sein soll Beweis durch Lichtschrankenmessung und Frontfoto . Wie gehe ich am besten vor mit dem Einspruch will die 25 Ocken natürlich sparen :-) |
Autor: stargate Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie wärs mit Fehler eingestehen Zahlen --> Bereuen --> und nie wieder machen! Umsonst wird die 50er Zone ned da sein wo sie ist Automobiler Individualist |
Autor: Bulldog Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bla bla .... Die umstände sind aber anders iss ne Hauptstrasse richtig breit usw. und Ortsausgang !!! ich weiss da fährst du immer 50 km/h da wir geblitzt ungefähr 1,5 km weiter in den Ort wohne ich am anderen ende dort werden ,weil da grad ne Landstrasse anfängt teilweise Geschwindigkeiten von über 100 km/h noch im Ort gefahren des Nachts da unternimmt kei Sau was . oder in der Mitte vom Ort an der Schule .Nee da muss man das am Ortsende machen iss ja Lukrativer . Also erzähl mir nicht du hälst dich immer an die Regeln und mit 63 km/h am Ortsausgang bin ich ja wohl kein Raser Bearbeitet von - bulldog am 31.08.2006 19:58:27 |
Autor: stargate Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- noja, Tempolimit gilt hald numal bis zum Ortsausgangsschild. Das weiß man da hilft alles Jammern nix! Ach und ja ich halte mich in der Regel schon an die Regelungen. Kann schon sein das es ungerechtfertigt war aber da kannste auch ned viel machen. Der Regelfall ist eigentlich das sie hinterm Ortsschild stehen so ca. 25 Meter oder so sollten es sein. Einspruch kannste normalerweise immer einlegen. Stimmt mit 63 km/h biste kein Raser, deswegen kostet es ja auch nur 25 Euro ^^ Bearbeitet von - stargate am 31.08.2006 20:03:10 Automobiler Individualist |
Autor: oxford Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hab mal nen Bericht im TV gesehen nach welchen kriterien das Beweisfoto ausgewertet wird! Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden wirds normal nichtmal bearbeitet! Kriterium eins: Geschwindigkeit dem Fahrzeug definitiv zuweisbar! Kriterium zwei: Nummernschild deutlich zu lesen! Kriterium drei: Gesicht des Fahrers deutlich zu erkennen! Wie das erfüllt wird wenn du mit dem Mopped geblitzt wurdest weiss ich nicht! Aber wenn du Nummernschild vorne hast und kein Helm trägst hast die Strafe verdient! Woher wissen die, das du das bist auf dem Foto? |
Autor: Toxin Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey bulldog ,ick würd bezahlen,am ende hast pech und bezahlst mehr wegen verwaltungsgebühr bla bla . mich hats in der gleichen situation erwischt und durfte nen monat zu hause bleiben was schlecht ist wenn man im wald wohnt... BäEmWe is gut zu strasse... http://www.janine-pics.de.tl/ |
Autor: oxford Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ha so wie beim ballack! erst kleine strafe verweigern dann 70 000 zahlen! lol! Fakt ist dochz aber das die kein beweisträchtiges Foto haben können! Hab bisher zu selten gesehen das die Motorradfallen aufstellen! |
Autor: Bulldog Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- War ja nicht zu sehen das Nummernschild !!! und nen Helm hatte ich auch auf . |
Autor: MarcoF Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann schreib denen doch einfach zurück. Das das abgebildete Motorrad nicht deines ist und du zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem Motorrad unterwegs warst. |
Autor: chrischy79 Datum: 31.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zahlen und freundlich sein ... :-) Als Raser würde ich dich auch nicht bezeichnen, kann halt mal passieren. Ist aber ungewöhnlich, dass sie dich mit Motorrad blitzen und du Post bekommst. Die meisten Blitzer machen ihr Bild ja von vorne, wo ein Motorrad bekanntlicherweise kein Kennzeichen hat Prinz Leopold sagt: "Den Weg in einem BMW M5 zurückzulegen, ist aber noch besser." |
Autor: Stefan325 Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- In dem Fall würde ich auch zahlen und gut. Wenn´s jetzt um den Führerschein gehen würde dann wäre alles klar-EINSPRUCH! Aber so...ne ne ,da ist die Gefahr zu gross das die Dir in Zukunft(weil der Fahrer ja nicht zu identifizieren war) ein Fahrtenbuch fürs Motorrad auf´s Auge drücken.Was allerdings auch Zeitlich begrenzt wird. Aber das kotzt dann tierisch an,denn Du musst es führen zwecks Kontrolle.Können die Dir bei einer Kontrolle des Fahrtenbuches dann nachweisen das Du es nicht regelmässig führst ist Dein Führerschein weg.Ist also nicht so toll.... BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;) Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles! |
Autor: Stefan325 Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja aber das hat der Bulle der geblitzt hat,bzw. sein Kollege notiert! Sonst hättest ja auch keine Post bekommen - wie auch! Jetzt ist die Frage wieviel Gewicht die Aussage des "Hilfssheriff´s" hat.Sind ja meistens keine Streifenpolizisten die blitzen sondern die "Ortsbüddel"(Beamte vom Ordnugsamt bzw.der Polizeibehörde die normalerweise die Strafzettel schreiben-ICH HASSE SIE!)Aber wegen der paar Euro jetzt Stress machen?! Der Staat braucht Geld! Also ziehst auf jeden Fall den kürzern.Wie gesagt,Scheiss drauf und zahl... BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;) Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles! |
Autor: Marco535 Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wegen 25 € würde ich da nicht lange Einspruch einlegen. Und wenn es tatsächlich ein Fehlverhalten von Deiner Seite war... zahlen und gut isses. Punkte oder Fahrverbot gibts ja keines. Zwar könntest Du evtl. drauf gehen, dass man Dich wegen dem Helm nicht eindeutig erkennen kann, aber wie gesagt, wegen 25 € lohnt es sich in meinen Augen kaum. |
Autor: cxm Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, jammer nicht rum und steht es durch! Ich habe bei einer ähnlichen Sache auch mal Widerspruch eingelegt. Ging auch um 25€. Verfahrten eingestellt, 20,-€ Bearbeitungsgebühr, 5,-€ gespart. Ich war so stolz auch mich... :-( Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: rennfrikadelle Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Im Verwarnungsbereich: Kurz Ärgern, die Jungs irgendwas heißen, zahlen und die gleiche Menge Kohle in Bier investieren. Einspruch ab Bußgeldbereich - alles andere ist Erbsenzählerrei und Kleinbürgertum. Wenn die Beschränkung ungerechtfertigt ist, dann bei der Stadtverwaltung beschweren. Wenn innerorts gilt 50 - ob es Sinn macht oder nicht. Wegen solcher Kleinigkeiten reg ich mich nicht mehr auf - dafür ist mir mein Leben zu schade... Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: angry81 Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- frontfoto: seit wann haben motorräder die kz vorne... fahrererkennung: röntgentechnik... keine fahrzeugzuordnung, kein fahrer erkennbar..kurzen kommentar zu diesen beiden punkten und ab den einspruch |
Autor: zerozero Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wie? was fahrt ihr denn für motorräder? ;-) ![]() Team Nord Hessen |
Autor: rennfrikadelle Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Guten morgen, willkommen in der Realität. Fahrzeug wird von vorne geblitzt und der Typ im Wagen schreibt sich die Nummer auf. Zugestellt wird wenn der Fahrer erkennbar ist - das Nummernschild muss nicht auf dem Bild erkennbar sein. Wenn das Nummernschild zum Fahrzeug paßt und der Fahrer erkennbar ist, reicht das vor Gericht. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: angry81 Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- WENN der fahrer erkennbar ist. nicht umsonst fahr ich nen schwarzes visier! |
Autor: Bulldog Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- *gg* @ Angry ich auch :-) |
Autor: BMW320tdfs Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jetzt mal ganz ehrlich leg einspruch ein und die kommen auf die Idee Dich zu Besuchen und wollen das Moped sehen Fürerschein und so weiter! Steht ja wahrscheinlich im Führerschein drin das du fahren darfst ! Die kommen heut unangemeldet wenns blöd läuft dürfen sie in die Garage schauen und dann Hoppala ist mir grad so mal reingerollt in die Garage ! Nene ich war damals auch am Ortsausgang um sage und schreibe Weltbewegende 3 KM/h zu schnell ! Scheiß drauf ich hab mich tieriesch geärgert das ich Löhnen musste aber mittlerweile ist vergessen ! Denk doch mal es könnte echt heftiger sein 200 Euro und Fahrverbot vielleicht ! Also Augen zu und durch ! ZAHLEN NICHT LANG RAUSSCHIEBEN WIRD EVTL TEURER !!! Gruß Speedy Gonzales is Back !! www.schloss-schweinstein.de oder www.bmw.dfnb.de |
Autor: Rockford 316i Datum: 01.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nen bekannter wollte sich auch vor ca. 150€ drücken und hat angegeben das er das Motorrad verkaufen möchte und es jemand Probe gefahren hat. Sein Gesicht war durch den Helm nämlich auch nicht erkennbar. Jetzt kam es vor Gericht und man hätte ihm die 150€ erspart nur hätte er dann ein Fahrtenbuch führen müssen. Und das wäre ne ziemlich harte Strafe geworden. :-) Die 25€ sind den Ärger nicht wert. Gruß Rockford Mitglied im Regio-Team-Schwaben |
Autor: juhy84 Datum: 02.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum denn Fahrtenbuch? Ich kenne es so, selbst wenn man auf dem Pic zu sehen ist in einem Auto, aber das Auto einem nicht gehört kann der Fahrzeughalter sagen das er den Typen nicht kennt! Warum sollte man für fremde oder unbekannte eine Strafe zahlen??? Ich würde sagen das ich nicht gefahren bin und ich kein Plan hab wer das ding bewegt hat, da du mit deinem Motorad eine offene Beziehung führst und jeder mal drauf darf :D is the best game you can name, and the best game you can name is the good old hockey game. |
Autor: vmark Datum: 02.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Einfach zahlen und gut |
Autor: Superstrose Datum: 02.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gute Idee, das werden die einem bei Gericht bestimmt abkaufen. Und man darf nur die Aussage verweigern, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist, wenn derjenige Verwandt mit dir ist. Gruß Strose 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: juhy84 Datum: 02.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und wenn ich es sonst nicht weiß? Ich habe bis jetzt auch immer gezahlt, auch wenn die Karre nicht auf meinen Namen lief, denn 15-25€ das geht ja, vielleicht würde ich bei Führerscheinentzug es anders machen! Ich persönlich würde mich wegen den 25€ nicht ins Hemd machen und zahlen! Aber das hier jeder so auf Panik macht.........??? is the best game you can name, and the best game you can name is the good old hockey game. |
Autor: Bulldog Datum: 02.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hier macht keiner Panik nur wenn ich mir das Sparen kann :-) wenn das vor ner Schuke wäre oder so OK aber was die machen st Abzocke und da hab ich kein Bock drauf |
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