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BMW Werksgarantie oder Gebrauchtwagengarantie? - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: Hifi-Man
Date: 23.07.2006
Thema: BMW Werksgarantie oder Gebrauchtwagengarantie?
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Hallo,
beim Kauf eines BMWs bin ich auf einen Händler gestossen, der mir eine BMW Werksgarantie zum Fahrzeug anbietet.
Der Händler ist ein freier Händler.

Jetzt ist doch die BMW Werksgarantie nur eine Gewährleistung über 2 Jahre, oder nicht?

Und normalerweise muss doch jeder Händler eine 1-Jährige Gebrauchtwagen-Garantie geben?
Das ist doch gesetzlich so festgelegt?

Wer kann mir hier weiterhelfen?


Antworten:
Autor: ritsch245
Datum: 26.07.2006
Antwort:
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Achtung: Garantie ist nicht Gewährleistung!!!

Jeder Gebrauchtwagenhändler muß die Gebrauchtwagengarantie (wie lange weiß ich gerade nicht) geben. Garantie bedeutet der Käufer hat immer Recht, außer der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen (schwierig). Alle Reparaturen (außer Verschleiß, Verbrauch, etc.) werden bezahlt.

2 Jahre Gewährleistung kann hier nur ein zusätzlicher Service sein. Das bedeutet, nur Teile, welche eindeutig einen Herstellerfehler haben, werden kostenlos ersetzt (nur die Teile, nicht die Arbeit!!!). Den Beweis muß der Käufer bringen (kannst also vergessen).
BMW-Cabrio, was sonst?
Autor: Ich mag 3er
Datum: 26.07.2006
Antwort:
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es handelt sich bei dir also um ein neueres fahrzeug, welches noch werksgarantie hat.
diese gibt der händler bloss weiter.
das ist kein vorteil. diese garantie ist eben da.
die gebrauchtwagengarantie, die der gesetzgeeber vorschreibt deckt nur dinge ab, die eh bei dem auto nicht kaputt gehen.
wer sicher gehen will, sollte dann eben eine car garantie beim händler kaufen oder heraushandeln.
wobei bei diesem auto aufgrund des alters sicher noch nichts hinüber sein sollte.

wenn der preis beim freien händler stimmt, würde ich zugreifen.
aber würde auch drauf achten, das er aus einwandfreien erstbesitz kommt.

.
Autor: Hifi-Man
Datum: 26.07.2006
Antwort:
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Zitat:


es handelt sich bei dir also um ein neueres fahrzeug, welches noch werksgarantie hat.
diese gibt der händler bloss weiter.
das ist kein vorteil. diese garantie ist eben da.
die gebrauchtwagengarantie, die der gesetzgeeber vorschreibt deckt nur dinge ab, die eh bei dem auto nicht kaputt gehen.
wer sicher gehen will, sollte dann eben eine car garantie beim händler kaufen oder heraushandeln.
wobei bei diesem auto aufgrund des alters sicher noch nichts hinüber sein sollte.

wenn der preis beim freien händler stimmt, würde ich zugreifen.
aber würde auch drauf achten, das er aus einwandfreien erstbesitz kommt.


(Zitat von: Ich mag 3er)




Ja, das Auto ist ein Jahr alt, kommt aus dem BMW-Fuhrpark und hat einen Schaden am vorderen linken Kotflügel.
Der Preis ist ganz gut, vor allem weil die Ausstattung mir entspricht.
Allerdings meinte der Händler, "warum soll er eine Garantie geben", wenn noch BMW-Garantie drauf ist.
Aber das ist ja keine Garantie, sondern eine Gewährleistung, oder?

Also was soll ich am besten machen?





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Ende des Themas

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