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Beitrag von: H2O Date: 06.07.2006 Thema: Leihwagen bei Gewährleistungsanspruch ?? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute ! Da ich nun zum vierten Mal zur Werkstatt meines Autohändlers muss, um dort weitere Mängel beheben zu lassen, wollte ich mal fragen, ob Ihr Erfahrungen in Sachen Leihwagen gemacht habt. Habe ich evtl. Anspruch auf einen Leihwagen ? Das Bringen und Abholen nervt nämlich ungemein, da ich dann immer Bahn fahren muss :-( Danke für Eure Antworten !! |
Autor: FRY Datum: 06.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- normalerweise muss deine beförderung gewährleistet sein. ob sie dich nun abholen und nach hause bringen oder aber dir einen leihwagen stellen. ein leihwagen sollte eigentlich drin sein. kommt ganz auf die kundenfreundlichkeit des autohauses an und auch wie man sich selbst verjhält. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: H2O Datum: 07.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für die Antwort ! Da mein freier Händler aber offensichtlich nur kundenfreundlich ist, wenn er es denn auch muss (hat offensichtlich nicht genug dran verdient), stellt sich die Frage: Habe ich nun einen ANSPRUCH oder ist dieser Service rein FREIWILLIG ? Wenn er nämlich nicht verpflichtet ist, dann kann ich mir schon mal die Bahnverbindung raussuchen :-( |
Autor: bmw320i Datum: 09.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo , sollte der Wagen länger wir 4 Stunden in der Werkstatt stehen ( in der Garantiezeit der Fahrzeuges ), gibt es in der Regel einen Leihwagen.Auch hier muß nachgehackt werden. |
Autor: emjey Datum: 09.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- richtig. wenns innerhalb der garantiezeit ist... abhängig vom alter und art der garantie ist es dann eine freiwillige leistung des händlers.. mal angenommen, der wagen hat nur 12 monate gebrauchtwagengarantie, könnte es da eng werden mit dem leihwagen.. wobei das wieder von jedem einzelnen händler für sich ausgelegt wird.. z.b. entfernung zwischen händler und wohnanschrift... stand schon mal in so einer situation.. aber wenn der wagen relativ jung (neu) ist, wirds keine probs geben. mfg |
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