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Betriebserlaubnis weg weil falsche Reifenmarke? - Geplaudere

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Beitrag von: Mastablasta
Date: 19.06.2006
Thema: Betriebserlaubnis weg weil falsche Reifenmarke?
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Hi,
hatte gerade mal wieder eine tolle Begegnung der dritten Art mit unseren Freunden in grün-weiß...gab leckere 3 Punkte und eine nächtliche Reifenwechselaktion!
Jetzt meine Frage: Die wollen mir ankreiden, dass ich auf meinen Felgen(nicht serienmäßige, aber eingetragen) die falschen Gummis fahre!!! Im SChein, der ja nun von 1993 die Eintragungen hat steht halt bei den Felgen, dass sie mit Dunlop gefahren werden müssen, ich hab jetzt aber F Goodrich drauf. Und die meinen nun, dass das zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt...
Das ist doch totaler Quatsch oder!? Seit ein paar Jahren zählt so eine Markengebundenheit doch als Wettbewerbsverzerrung und ist verboten, so weit ich weiß. Oder gilt das nur, so wie der Polizist meinte, mit originalen Felgen???

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Halligalli jezte!!!



Antworten:
Autor: oxford
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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solange der Reifen dem eingetragenen Reifen entspricht also tragfähigkeitsindex usw passt das!

Wenn du die marke fahren müsstest würde das gegen das kartellgesetz verstossen! müssten die jungs aber wissen!
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https://www.bmw-syndikat.de/cgi-bin/bmwuploaded/oxford/DSC01917.JPG

Autor: Mastablasta
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Sag ich doch! Hatte ich doch mal Recht!;)
Also mit dem Index haut das hin. Der meinte halt, weil ich ja Zubehörfelgen fahren würde, müsse ich mich an die Eintragung halten. Es gäbe ja schließlich auch noch Fertigungstolleranzen der verschiedenen Hersteller und dershalb sei nur dieser eine Reifen erlaubt.
Die frage ist nur, wo kann ich das schwarz auf weiß finden???
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Halligalli jezte!!!

Autor: oxford
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Beim Felgenhersteller und/oder Reifenhersteller nachfragen! Die sollen dir ein unbedenklichkeitsgutachten schicken! Dann bist auf der sicheren seite!
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https://www.bmw-syndikat.de/cgi-bin/bmwuploaded/oxford/DSC01917.JPG

Autor: cxm
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Hi,

die grünen Deppen waren wohl länger nicht zur Fortbildung.
Die Reifenbindungen gelten seit 2000 nicht mehr.

Siehe hier.

Gegen irgendwelche Verwarnungen und Punktekonto"gutschriften" würde ich sofort Widerspruch einlegen.

Ciao - Carsten
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Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...

Autor: ThaFreak
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Das die Reifenbindung nicht mehr gilt ist EIGENTLICH richtig!

Bei nachträglich eingetragenen Rad-Reifenkombinationen ist das aber nicht ganz so einfach! Wird hier eine Reifenbindung eingetragen und man montiert einen anderen Reifen, so muss man eine Freigabe des Jeweiligen Herstellers mitführen!

Das liegt daran, weil ein paar Hersteller eine Kombination zulassen können (z.b. 215/40 auf einer 9" breiten Felge) und andere Wiederrum nicht.
Autor: peppy1002
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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ich habe damals extra e36-freak gefragt, weil er bei den grünen ist, und er sagte das man keine bescheinigung oder sonstiges braucht. Habe eingetragen das ich nur dunlop sp9000 fahren darf, habe jetzt contis drauf, kontrolle war aber noch keine.
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Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!

Mein Schatz
Autor: Mastablasta
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Werd nachher mal sehen, ob ich irgendeinen Tüvmenschen zu greifen kriege und werd den dann mal fragen ob das sein kann. Für mich grenzte das ganze gestern schon an Willkür die der da ausgeübt hat! Meinte dann auch noch zu mir, ich solle die Haube mal aufmachen, gut, ich gemacht. Und dann kam gleich, "Ja und nochmal Betriebserlaubnis erloschen!" weil ich keine Serienscheinwerfer mit der umgebauten Haube fahre (die ist eingetragen)! Ja neeeee, is schon klar! Im Gutachten von dem Teil steht keinerlei Beschränkung, was die Scheinwerfer betrifft aber gut....
...Irgendwie riecht das hier so...so nach...ANWALT!!!;)
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Halligalli jezte!!!

Autor: E36-Freak
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Also damit es hier zu keinerlei Irritationen kommt, hab ich eben nochmal mit dem Tüv-Nord telefoniert:

- alle Reifenbeschränkungen für PKW sind aufgehoben
- Ausnahmen gibt es davon nur, wenn die für die Felge eingetragene Reifengröße über das übliche Maß hinausgeht, bzw. die für die Reifengröße eingetragene Felge (besonders kleine oder große Felge oder besonders kleiner oder großer Reifen) Abweichungen über die Freigabe der Reifenbeschränkung ist bei einer entsprechenden Eintragung explizid im Fahrzeugschein mit der Angabe des Grundes vermerkt (zumindestens macht es wohl die Dekra so) Der Prüfer hat gesagt, das solche Eintragungen aber wohl eher die Ausnahme bilden. Im Prinzip gilt die Reifenbeschränkung nicht mehr.

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Autor: leo16V
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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so , das ganze kommt mir sehr bekannt vor! Wurde im vergangenen Jahr auch angehalten!
Da meine Reifen laut Polizeiaussage "nicht eingetragen" waren, (nur Toyo Proxess) bin ich beim Tüv mit der Mängelkarte vorgefahren.
Ergebniss: Von Hankook Herstellerbestätigung für die Reifenfreigabe faxen lassen und Einspruch eingelegt! Im Rückschreiben der Polizei stand dann, dass die Sache fallen gelassen wird!
also, nur kein Stress :)
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Autor: Mastablasta
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Na das klingt doch schonmal ganz gut! Konnt mir auch nicht vorstellen, dass solch fahnenscheinige Behauptungen Hand und Fuß haben!;)
MfG
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Halligalli jezte!!!





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