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Beitrag von: dark-ruler Date: 15.06.2006 Thema: Verschwiegene Mängel ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator mcclane am 16.06.2006 um 13:23:10 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo, ich habe das Auto erst vor kurzem gekauft, bei der Probefahrt habe ich den Verkäufer schon darauf angesprochen, das die Kupplung ziemlich spät kommt, da meinte er das wäre normal und war schon so als er Ihn gekauft hat. Im Kaufvertrag steht auch ohne Mängel. Kurze Zeit später habe ich aber bei längerer Fahrt beim Anfahren so ein ruckeln gehabt, dürfte ja eigentlich bekannt sein. Kann man da an den Verkäufer noch irgendwelche Zahlungsforderungen stellen, da dies in meinen Augen ja ein grob verschwiegener Mangel ist. MfG Christian ____________________________ Bearbeitet von - mcclane am 16.06.2006 13:23:10 |
Autor: dark-ruler Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Achja es war ein Privatkauf. ____________________________ |
Autor: FRY Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- die kupplung kommt bei mir auch recht spät. für eventuelle reklamationen müsstest du "vor kurzem gekauft" etwas genauer definieren. mfg FRY ____________________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o) |
Autor: Masterpiece Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- kommt auf den zeitraum drauf an wie lange du das fahrzeug schon hast und vorallem wieviel km du schon seit der zeit damit gefahren bist. grundsätzlich bist du da im recht zahlungsforderungen zu stellen. ____________________________ |
Autor: Obi-Wan-325coupe Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Glaube das wird schwierig bei nem Verschleißteil wie ner Kupplung Regressansprüche geltend zu machen. MfG Obi ____________________________ hier gehts lang zur Fotostory Bei mir heisst "Cleanen" wirklich noch saubermachen! |
Autor: Marco81 Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und schon garnicht bei Privatkauf. Da hast kaum Chancen. ____________________________ >>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<< |
Autor: dark-ruler Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe nämlich mal gehört das man selbst bei einem Privatkauf den Verkäufer bis zu einem halben Jahr über grob verschwiegene Mängel belangen kann. Ich habe das Auto ca. 1,5 Monate und bin ca. 2500km gefahren. MfG Christian ____________________________ |
Autor: stefan323ti Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kannste vergessen. Ist zu lange her und auch die Fahrleistung in dem Zeitraum kann schon ausreichen das die Kupplung eben jetzt abgenutzt ist und zum Kaufzeitpunkt noch grad so funktioniert hat. ____________________________ BMW - Bayerns Mächtigste Waffe |
Autor: bmw318i Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- glaub ich kaum das du da was bekommst da es ein Privatverkauf war ____________________________ |
Autor: Fuchs1 Datum: 15.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- privatverkauf nicht es sei denn es sind grob fahrlässige mängel wie verschwiegener unfall oder halt durchrostung bei einer kupplung sowie verschleißteile hast du da keine chance schon gar net nach so einer laufleistung. ____________________________ Alles wird gut !!! |
Autor: detornator Datum: 18.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein altes E36 320i-Coupe hatte dies auch. Mir wurde gesagt es handelt sich um eine nicht mehr ganz dichte Verbindung vom Getriebe zur Kupplungseinheit, die einen leichten Ölfilm auf dem Kupplungsbelag hinterläßt je heißer das Auto gefahren wird (also auf Langstrecken im Sommer oder auf Stadtfahrten mit häufigem Kuppeln wenn die Aussentemperaturen ziemlich hoch sind). Ob das tatsächlich ein richtiger Mangel laut Gesetzbuch ist, da bin ich mir auch nicht ganz sicher. Ich hatte das Auto sieben Jahre, bis 230.000km, aufgehört hat es nie, aber es ist auch nicht schlimmer geworden, man gewöhnt sich an alles auch wenns unangenehm ist. ____________________________ Reihensechser von BMW - 'no better Way' für Freude am Fahren |
Autor: oxford Datum: 18.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- du hättest die auffälligkeit mit der kupplung im Vertrag erwähnen müssen! Dann hättest du chancen gehabt! So streitet er alles ab und du warst einfach nicht fähig Auto zu fahren und hast die kupplung in 2500 km gekillt! ____________________________ https://www.bmw-syndikat.de/cgi-bin/bmwuploaded/oxford/DSC01917.JPG |
Autor: Marius Datum: 18.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sehe das genauso. Hättest das im Vertrag festhalten müssen. Zudem kannst du das vergessen bei den 2500 km'ern kann der dir unterstellen das du nicht vernünftig und ruhig gefahren bist. Such dir einfach eine gute und preisgünstige Werkstatt, leg denen 300 - 500 Euro hin und gut ist. ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
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