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Beitrag von: berry Date: 28.03.2006 Thema: Gewährleistung ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator McClane am 29.03.2006 um 21:31:39 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Habe voriges Jahr im August einen BMW Caprio e36 bei einem Händler erworben. Mußte jetzt nach dem Winter feststellen das sich das Vesdeck nicht mehr öffnet.War jetzt bei BMW in der Werkstatt die sagten ein Modul wäre verschmort. Reparaturkosten 500€ Wie ist das mit der Gewährleistungspflicht ____________________________ Bearbeitet von - McClane am 29.03.2006 21:31:39 |
Autor: Doedelhai159 Datum: 28.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja, ein jahr gebrauchtwagengarantie. und da dieses modul sicherlich nicht zu den verschleißteilen gehört, muss das dein händler übernhemen. ____________________________ |
Autor: bmw-freak3 Datum: 28.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- HI. Es sind 2 Jahre Geährleistungsgesetzt in Deutschland. Du musst nur eins beachten. das erste halbe Jahr ist der Verkäufer in der beweislast, d.h er muss dir beweisen dass es beim Kauf noch gegangen ist. nach dem 7ten Monat musst du es im beweisen, dass es bereits beim kauf defekt war. Aber ich denke ein halbes Jahr Gebrauchtwagengarantie ist immer dabei??? Eben wegen der Beweislast!! ____________________________ http://www.kompressor-freak.de |
Autor: Doedelhai159 Datum: 28.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- meines wissens gibt es ein ganzes jahr garantie auf gebrauchtwagen vom händler. alles was darüber hinweg geht ist freiwillig. ____________________________ |
Autor: berry Datum: 28.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe das Auto jetzt 8 Monate. Das Verdeck hat ja bis Oktober funktioniert. Ist seit dem nicht mehr betätigt worden. ____________________________ |
Autor: berry Datum: 28.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Garantie habe ich meines Wissens nicht. ____________________________ |
Autor: Doedelhai159 Datum: 28.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- solltest du aber wenn du beim händler gekauft hast. lies dir ma das durch, sollte helfen: klick ____________________________ |
Autor: tyron Datum: 29.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi also wenn du es tatsächlich bei einem Händler erworben hast, ist er dir verpflichtet ein Jahr Gebrauchtwagengarantie zu geben... 100%ig!Würde mal hinfahren und das klären... ____________________________ Der Unterschied zwischen Wahnsinn und Genie, ist lediglich der Erfolg! |
Autor: JFKennedy Datum: 29.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gesetzlich ist 1 Jahr Gewährleistung vorgeschrieben, davor kann er sich auch nicht "drücken". |
Autor: Snake696 Datum: 29.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Garantie Europlus Oder CarGarantie Muss Es Übernehmen,Der Händler Kassiert Nur Von Denn Europlus oder CarGarantie.Bei Europlus Ist Es So Wenn Mann 100.000 Drauf Hat Über Nimmst du 10% 110.000 dann über nimmst du 20% immer so weiter,bei CarGarantie Ist Es Einbischen anders.ansonsten ist allles kein problem.Natürlich Bei 1 Jahr Garantie Bearbeitet von - snake696 am 29.03.2006 22:10:18 |
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