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Beitrag von: 332i-Machine Date: 10.01.2006 Thema: Problem mit Ebay-Verkäufer -- Bitte alle schauen!! ---------------------------------------------------------- Gestern Abend hab ich bei Ebay einen offenen K&N für 95 EUR inkl. 6 EUR Versandkosten per Sofort-Kauf-Option gekauft.. hab dann ca. 2 Stunden auf die E-Mail gewartet wo die Bankdaten des Verkäufers aufgeführt sind... kam dann nicht an, also vorhin wieder in die E-Mail's geguggt... hab mir alles brav aufgeschrieben und wollte morgen überweisen... Nun schau ich grad rein zufällig wieder in meine E-Mails um zu sehen ob eine neue gekommen ist, und gekommen ist folgende E-Mail: Zitat: Heißt das für mich das ich dem jetzt trotzdem den Artikel abkaufen muss weil ich per Sofort-Kauf zugeschlagen hab?? Ich mein, von mir wird der keinen Cent sehen soviel steht fest, aber mal rein rechtlich gesehen wie sieht das ganze jetzt aus?? ____________________________ [fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link] Bearbeitet von - 332i-Machine am 03.06.2008 16:25:55 |
Autor: Solariumeddi Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würds einfach nicht machen....die raten dir ja selber...dies mit "äußerster vorsicht" zu genießen..... |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nun, da du per "Sofort-Kauf" einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast, bestehen natürlich auch Pflichten deinerseits, im Normalfall das bezahlen. Der Typ wird aber nicht grundlos ausgeschlossen worden sein, daher würde ich an deiner Stelle folgendes machen. Zunächst mal würde ich warten bis DER sich meldet, das wird wahrscheinlich schon gar nicht mehr passieren. Wenn doch, würde ich einem vollenden des Kaufes nur bei einer Bezahlung per Nachnahme oder Treuhand zustimmen, auf keinen Fall mehr per Vorkasse. Mfg ____________________________ Bearbeitet von - wilhelmidelta am 10.01.2006 23:05:56 |
Autor: Leckerlgsicht Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen und die Ware nicht bezahlen. Die Gefahr ist einfach zu groß, daß der Typ das Geld einsackt und die Ware nie an dich schickt. Er wird ja auch nicht ohne Grund von ebay aus dem Verkehr gezogen worden sein und jetzt wahrscheinlich auch andere sorgen haben als deinen Luftfilter, wahrscheinlich wird er sich eh nie bei dir melden. Und wenn doch, dann kannst du dir immer noch gedanken machen wie du den Handel möglichst risikolos über die Bühne bringst, z.B. über PayPal! ____________________________ Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber |
Autor: E36-Freak Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte selber schon 3mal das Vergnügen, hatte allerdings die Kohle immer schon überwiesen...der Kaufvertrag ist null und nichtig, sei froh, das Du wenigstens nicht der Kohle oder der Ware hinterherlaufen mußt ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen |
Autor: 332i-Machine Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ E36-Freak: Also kann ich beruhigt bei 'nem anderen Verkäufer den Filter kaufen und darauf pochen das von Seiten des ausgeschlossenen Verkäufers nix mehr kommen wird oder?!? ____________________________ [fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link] |
Autor: E36-Freak Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau so ist es, kannst Du ganz beruhigt schlafen :-)) ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen |
Autor: 332i-Machine Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ne.. das kann ich solange nicht bis ich den LuFi endlich unter der Motorhaube hab :D ____________________________ [fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link] |
Autor: chris_s Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- außerdem besteht eine rücktrittsklausel. man kann innerhalb von 14 tagen vom kauf zurücktreten. beideseite leistungen sind zurückzugewähren.... bei vielen kommt der kaufvertrag erst mit auslieferung der ware zustande. ____________________________ mfg chris |
Autor: 332i-Machine Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau das wollt ich gerade schreiben *g* Der war als gewerblicher Verkäufer angemeldet... somit hat sich das Thema eh ein für allemal erledigt... hab jetzt eh schon nen anderen gekauft bei nem Verkäufer mit über 72000 Bewertungen :) ____________________________ [fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link] |
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