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Problem mit Ebay-Verkäufer -- Bitte alle schauen!! - Geplaudere

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Beitrag von: 332i-Machine
Date: 10.01.2006
Thema: Problem mit Ebay-Verkäufer -- Bitte alle schauen!!
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Gestern Abend hab ich bei Ebay einen offenen K&N für 95 EUR inkl. 6 EUR Versandkosten per Sofort-Kauf-Option gekauft.. hab dann ca. 2 Stunden auf die E-Mail gewartet wo die Bankdaten des Verkäufers aufgeführt sind... kam dann nicht an, also vorhin wieder in die E-Mail's geguggt... hab mir alles brav aufgeschrieben und wollte morgen überweisen...

Nun schau ich grad rein zufällig wieder in meine E-Mails um zu sehen ob eine neue gekommen ist, und gekommen ist folgende E-Mail:

Zitat:

Hallo "xxxxx xxxxxxx",

wir haben folgendes Angebot, bei dem Sie Bieter waren, vorzeitig beendet, weil der Verkaeufer vom Handel auf eBay ausgeschlossen wurde:

8027112475 - K&N 57i Performance Kit BMW E36 325 + 328 57-0190

Wenn Sie bei dem genannten Artikel ein Gebot im Rahmen des Auktionsformats abgegeben haben, ergibt sich mit dem Abbruch der Auktion keine Kaufverpflichtung aus diesem Gebot. Beachten Sie, dass eine Transaktion nach Beendigung des Angebots durch eBay nicht vom Kaeuferschutz abgedeckt ist.

Haben Sie bei diesem Angebot einen Kauf mittels "Sofort-Kaufen" getaetigt, empfehlen wir Ihnen bei Abwicklung besonders auf Sicherheit Wert zu legen. Sofern ein wirksamer Kaufvertrag vor Ausschluss des Verkaeufers zustande kam, bestehen vertragliche Verpflichtungen, die Sie aber mit aeusserster Sorgfalt wahrnehmen sollten.


Mit freundlichen Gruessen

Kundenservice (eBay-Sicherheit)
eBay Inc



Heißt das für mich das ich dem jetzt trotzdem den Artikel abkaufen muss weil ich per Sofort-Kauf zugeschlagen hab?? Ich mein, von mir wird der keinen Cent sehen soviel steht fest, aber mal rein rechtlich gesehen wie sieht das ganze jetzt aus??
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link]


Bearbeitet von - 332i-Machine am 03.06.2008 16:25:55


Antworten:
Autor: Solariumeddi
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Ich würds einfach nicht machen....die raten dir ja selber...dies mit "äußerster vorsicht" zu genießen.....
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Nun, da du per "Sofort-Kauf" einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast, bestehen natürlich auch Pflichten deinerseits, im Normalfall das bezahlen. Der Typ wird aber nicht grundlos ausgeschlossen worden sein, daher würde ich an deiner Stelle folgendes machen. Zunächst mal würde ich warten bis DER sich meldet, das wird wahrscheinlich schon gar nicht mehr passieren. Wenn doch, würde ich einem vollenden des Kaufes nur bei einer Bezahlung per Nachnahme oder Treuhand zustimmen, auf keinen Fall mehr per Vorkasse.

Mfg
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Bearbeitet von - wilhelmidelta am 10.01.2006 23:05:56
Autor: Leckerlgsicht
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen und die Ware nicht bezahlen. Die Gefahr ist einfach zu groß, daß der Typ das Geld einsackt und die Ware nie an dich schickt. Er wird ja auch nicht ohne Grund von ebay aus dem Verkehr gezogen worden sein und jetzt wahrscheinlich auch andere sorgen haben als deinen Luftfilter, wahrscheinlich wird er sich eh nie bei dir melden.

Und wenn doch, dann kannst du dir immer noch gedanken machen wie du den Handel möglichst risikolos über die Bühne bringst, z.B. über PayPal!
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Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber


Autor: E36-Freak
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Hatte selber schon 3mal das Vergnügen, hatte allerdings die Kohle immer schon überwiesen...der Kaufvertrag ist null und nichtig, sei froh, das Du wenigstens nicht der Kohle oder der Ware hinterherlaufen mußt
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: 332i-Machine
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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@ E36-Freak:

Also kann ich beruhigt bei 'nem anderen Verkäufer den Filter kaufen und darauf pochen das von Seiten des ausgeschlossenen Verkäufers nix mehr kommen wird oder?!?
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link]

Autor: E36-Freak
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Genau so ist es, kannst Du ganz beruhigt schlafen :-))
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: 332i-Machine
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Ne.. das kann ich solange nicht bis ich den LuFi endlich unter der Motorhaube hab :D
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link]

Autor: chris_s
Datum: 11.01.2006
Antwort:
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außerdem besteht eine rücktrittsklausel.

man kann innerhalb von 14 tagen vom kauf zurücktreten. beideseite leistungen sind zurückzugewähren....

bei vielen kommt der kaufvertrag erst mit auslieferung der ware zustande.
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mfg
chris

Autor: 332i-Machine
Datum: 11.01.2006
Antwort:
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Genau das wollt ich gerade schreiben *g*

Der war als gewerblicher Verkäufer angemeldet... somit hat sich das Thema eh ein für allemal erledigt... hab jetzt eh schon nen anderen gekauft bei nem Verkäufer mit über 72000 Bewertungen :)
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