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Beitrag von: lichtgestalt Date: 31.12.2005 Thema: TÜV und AU Bescheinigung verlohren - Auto verkauft ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich habe mein BMW verkauft und auch schon abgemeldet. Leider finde ich meine TÜV und AU Bescheinigung nicht mehr :-( Bei der Neuanmeldung muss man die Vorlegen, steht zumindestens auf dem Zettel, den ich beim Abmelden bekommen habe drauf. Was kann cih da machen? Auf dem alten Fahrzeigschein steht doch die nächste HU drauf, langt das nicht? Danke für eure Hilfe! Gruß lichtgestalt |
Autor: Klesi Datum: 31.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ruf bei der tüv-stelle an bei der du TÜV + AU gemacht hast. die können dir die gewünschten unterlagen schicken. ____________________________ Z3 Roadster 2.8l VFL DV |
Autor: ThaFreak Datum: 31.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wieso hast du den alten Schein noch? Der wird doch bei der Abmeldung eingezogen! Ansonsten wirst du ja noch die Abmeldebescheinigung (grüner Zettel) haben, da stehen die Termine auch drauf. |
Autor: lichtgestalt Datum: 31.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den Schein habe ich zurück bekommen. Er ist einmal quer durchgestrichen und mit einem dicken Stempel "abgemeldet" versehen. Außerdem ist er an den Fahrzeug-Brief dran getackert. Habe eben gesehen das auf der Abmeldebescheinigung, die den Hinweis mit den gültigen Tüv und AU Bescheinigungen enthällt, ja sogar unten eben diese Daten drauf stehen. Also wielange der Wagen noch TÜV und AU hat. Ich rufe am Montag mal an wieso man diese Originale braucht, wenn sie die Daten selber vermerkt haben auf der Abmeldebescheinigung. Gruß lichtgestalt |
Autor: fat_toni Datum: 01.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der grüne Zettel reicht aus, also in meinem Landkreis! |
Autor: ritsch245 Datum: 01.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Jop, völlig in Ordnung so. Wenn die Abmeldebescheinigung vorhanden ist dann braucht man TÜV und AU Bescheinigung nicht mehr. Die Daten stehen auf der Abmeldebescheinigung und das ist ein amtliches Blatt mit Stempel und so. Das reicht völlig aus. Ist zumindest auch in unserem Landkreis so. ____________________________ BMW-Cabrio, was sonst? |
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