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ebay verkäufer möchte teil nicht geben! - Geplaudere

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Beitrag von: Psycho-Dad
Date: 05.11.2005
Thema: ebay verkäufer möchte teil nicht geben!
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moin! ich habe bei ebay was ersteigert und ich habe mich mit dem verküfer auf per nachnahme geeinigt, jetzt hat er mir eine email geschrieben das er das teil angeblich für eine firma verkauft und die möchte das jetzt nicht mehr verkaufen :(

der typ möchte das teil bloß nicht geben

was kann man da machen, er ist doch mit mir einen vertrag eingegangen???


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Antworten:
Autor: T-Kay
Datum: 05.11.2005
Antwort:
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er muss dir das teil aushändigen!!!

droh ihm mal mit einen anwalt, das dürfte helfen!!!
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Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!


Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.

Autor: E36-Freak
Datum: 05.11.2005
Antwort:
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Wie hoch ist denn der Warenwert?
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: Psycho-Dad
Datum: 05.11.2005
Antwort:
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nur weil er mit der "firma" streß hat oder wie auch immer habe ich ja nichts mit zu tun, er hat mir das teil verkauft also muss er dafür sorgen das ich es erhalte

gibt es da nicht ein gesetz ;)

warenwert um 300€
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Bearbeitet von - Psycho-Dad am 05.11.2005 12:57:53
Autor: T-Kay
Datum: 05.11.2005
Antwort:
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HIR ist mal ein beispiel!!!!


Der Hammer hat das letzte Wort
Über dem Hammer des Auktionators steht der des Richters. Und der hat entschieden, dass ein eBay-Angebot nicht widerrufen werden kann.


© autobild.de
Wer beim Internet-Auktionshaus "eBay" ein Produkt versteigert, der muss zu seinem Angebot stehen - auch, wenn es sich dabei um ein Auto handelt. Selbst ein vorzeitiges Ende der Auktion hat einen Vertrag mit dem Meistbietenden zu Folge, berichten die Verkehrsanwälte. So lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28. Juli 2005 (Az. U 93/05).

Der Verkäufer bot via eBay seinen gebrauchten Pkw an und hatte bereits erste Gebote auf dem Schirm - das höchste lag bei 4500 Euro. An diesem Punkt brach der Verkäufer die Auktion ab und löschte die Angebote. Der Höchstbieter ließ allerdings nicht locker und wollte das Auto unbedingt haben. Er verwies auf die Geschäftsbedingungen von eBay und forderte die Übergabe zum gebotenen Preis.


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Autor: E36-Freak
Datum: 05.11.2005
Antwort:
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Ja, is schon klar, rechtlich gesehen hast Du die Oberhand. Es ist halt fraglich, ob es Dir den Streß, Zeitaufwand und die Kohle wert ist, den Artikel und somit Dein Recht notfalls auch gerichtlich einzuklagen. Das solltest Du wissen, wenn Du eben mal so mit dem "Anwalt drohst". Ich würde versuchen, das Ding mit dem Typen so zu klären. Falls er sich auf die Hinterfüsse stellt, dann mach halt ne Meldung an Ebay und verbuch es als "Erfahrung", hast ja zumindestens keinen finanziellen Nachteil erlitten.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: T-Kay
Datum: 05.11.2005
Antwort:
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Natürlich hat er einen finanziellen Nachteil!!!
Wenn er das Teil für 300€ ersteigert hat und es im Laden 400€ kostet, hat er einen Nachteil von 100€, die kann man aber auch einklagen!
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Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.

Autor: juhy84
Datum: 05.11.2005
Antwort:
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jo, beschwer dich bei ebay! das hilft in den aller aller allermeisten fällen!

Wenn nicht, dann sag ihm du hast ne rechtsschutz, und dir wäre eine strafanzeige und der gang zum anwalt so scheiß egal, weil das alles deine rechtsschutz übernimmt, und wenn du das teil nicht bekommst, gehst du diesen weg!
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Der Pisspage des Dalai Lama

Autor: E36-Freak
Datum: 05.11.2005
Antwort:
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Ja, wie gesagt, kann man....wenn man nen langen Atem hat und ne gute Rechtsschutz (Internethandel muß im Übrigen extra versichert werden), sonst mußt Du die A....backen erstmal zusammenkneifen und Vorkasse machen. Die meisten haben noch ne SB., also dann rechne Dir mal aus, was Du letztendlich davon hast....
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen





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