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Beitrag von: NOFEAR Date: 12.09.2005 Thema: Steinschläge ---------------------------------------------------------- Hi Leute, hab ma ne Frage. Die letzte Woche hat mich n LKW mit Steinchen "beschossen" und mir dadurch schöne Kratzer auf der Motorhaube, M-Schürze, kleine Löcher in der Frontscheibe und meine Scheinwerfer sind jetzt beschlagen. Direkt als ich die ersten Steinchen bemerkt hab, hab ich natürlich mehr Abstand gelassen... aber war wohl zuspät. Jetzt meine Frage. Ich will das eigentlich meiner Versicherung melden aber ich bin über meine 15 tkm im Jahr drüber. Meint ihr die Fragen nach dem Km-Stand? Wenn ja gibt das Probleme? Bin bei der Kravag falls euch das hilft. Thx und gruss Basti ____________________________ Der Bundesgesundheitsminister warnt: Das Berühren dieses Fahrzeuges kann zu gesundheitlichen Schäden führen. (z.B.: Zahnausfall!)" |
Autor: cabriofreek Datum: 12.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo, also erstens fährt man in so einem fall mal ganz dicht auf, um sich das kennzeichen zu merken ( und dann gegen den fahrer/diese versicherung vorgehen zu können ! ) - zweitens , natürlich fragen die in einem schadenformular nch dem tachostand, sonst würde ja diese ( für mich unsinnige ) regelung keinen sinn machen und wenn du nicht viel drüber bist ( kenne die intervalle bei der kravag nicht, kannste aber in den bedingungen/vertragsanhang nachschauen , ansonsten ist es bei billigversicherern meistens so von 15.000 bis 18.000 km p.a. und bei wieder anderen von 15.000 bis 20.000 km p.a. ) - und drittens, kannste ja den schaden "nachmelden" - also good lack - der versicherungsmakler ____________________________ charly schulz |
Autor: NOFEAR Datum: 12.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kennzeichen hab ich mir aufgeschrieben..... das konnt ich beim abstand halten noch erkennen ;-) ich ruf einfach mal da an und frag nach... trotzdem vielen dank ____________________________ Der Bundesgesundheitsminister warnt: Das Berühren dieses Fahrzeuges kann zu gesundheitlichen Schäden führen. (z.B.: Zahnausfall!)" |
Autor: Susi Datum: 13.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo nofear, wieso willst du den Schaden deiner Versicherung melden? Der Schaden muss der Versicherung des LKW gemeldet werden. Wenn du das Kennzeichen hast, hilft das schon weiter. Du solltest auch die Strecke (Straße) auf der das passiert ist kennen. Hattest du jemanden im Auto der das bezeugen kann oder warst du alleine? Die Versicherung vom LKW bezahlt allerdings nur, wenn es ein Schutt LKW bzw. ein LKW der Dreck oder Teile geladen hat, die runterfallen können. Wenn die Steinchen vom Reifen des LKW aufgewirbelt wurden, dann fällt das unter die normale Betriebsgefahr. Gruß Susi |
Autor: NOFEAR Datum: 13.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Susi, danke für deine Antwort. Die Straße auf der das passiert is kenn ich im Schlaf da fahr ich mehrmals am Tag lang. Und der LKW war so einer mit nem Anhänger zum Kippen. Ich glaub der hat rollsplitt da hoch gefahren weil n Tag später die straße voll mit rollsplitt war. wie kann ich das der gegnerischen versicherung melden? ____________________________ Der Bundesgesundheitsminister warnt: Das Berühren dieses Fahrzeuges kann zu gesundheitlichen Schäden führen. (z.B.: Zahnausfall!)" |
Autor: Susi Datum: 13.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, ich hatte so einen Fall auch schonmal. Also am Einfachsten ist es wenn du diese Nummer hier anrufst: 0180 25026 Da gibts das Zentralverzeichnis aller Versicherer. Denen erklärst du die Situation und gibst denen das Kennzeichen vom LKW und die verbinden dich sofort mit der zuständigen Versicherung der Spedition. Wichtig ist, dass du der Versicherung klarmacsht, dass die Steine, von der Ladefläche direkt auf dein Auto gefallen sind und der Schaden so verursacht wurde. Es gibt aber noch ein paar Dinge die man beachten sollte. Ist das betroffene Auto auf dich angemeldet? Und wichtig, hattest du noch jemanden im Auto? Gruss Susi Gruß Susi |
Autor: NOFEAR Datum: 13.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- das auto is auf meinen vater angemeldet und ich war alleine im wagen... auf was muss ich denn achten? ____________________________ Der Bundesgesundheitsminister warnt: Das Berühren dieses Fahrzeuges kann zu gesundheitlichen Schäden führen. (z.B.: Zahnausfall!)" |
Autor: Susi Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Super, das hilft schonmal weiter, wenn das Auto auf dich angemeldet wäre, dann wärst du bei ner Gerichtsverhandlung in der Beweispflicht. Das is gottseidank nicht der Fall. Also einfach den Schaden bei der Versicherung des LKW melden und abwarten. In der Regel bezahlen die auch, weil sowas bei Schutt oder Kiesladungen häufiger passiert und ein einkalkuliertes Risiko ist. Und versuch nicht so viel zu schreiben, je weniger desdo besser, dann können sie sich auch nix zusammenreimen. Nur den grundlegenden Vorfall erörtern. Gruss Susi |
Autor: Susi Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...und am Besten so schnell wie möglich, weil es gibt soweit ich weiß ne Frist innerhalb der der Schaden gemeldet werden sollte. Glaub 10 Werktage oder so?! |
Autor: NOFEAR Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Alles klar... dann probier ich das jetzt... hoffe nur das die net rumspacken bei der menge... is ja immerhin die m-schürze, die haube, die scheinwerfer und evtl die scheibe ____________________________ Der Bundesgesundheitsminister warnt: Das Berühren dieses Fahrzeuges kann zu gesundheitlichen Schäden führen. (z.B.: Zahnausfall!)" |
Autor: Zero_Cool Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus... Off Topic: Weil wir grad bei Versicherungen sind.... Ich hatte im April nen Dotzer mit nem anderen Auto. Der ist mir reingefahren. Hab das dann der Pol gemeldet und die meinten dann das sie das prüfen wer schuld hat und sich dann bei mir melden. so jetzt haben die sich aber noch nicht gemeldet. ne bekannte meinte, dass das jetzt über 3 monate her ist und ich wär nicht schuld. (ist Polizistin) kann ich jetzt tozdem bei der Zentralverzeichnis der Versicherung anrufen, und das dann dem seiner Versicherung melden, oder ist das jetzt zu spät??? Gruß Jens |
Autor: Susi Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich drück dir die Daumen nofear, dass alles klappt und die Versicherung nicht rumzickt Hallo Zero-Cool, ich denke schon, da erstmal die Schuldfrage geklärt werden musste. Die Polizei hat doch sicherlich auch alle Daten aufgenommen, die müssten auch wissen wer die Versicherung des Gegners ist...frag mal bei denen nach. Gruss Susi |
Autor: Susi Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich drück dir die Daumen nofear, dass alles klappt und die Versicherung nicht rumzickt Hallo Zero-Cool, ich denke schon, da erstmal die Schuldfrage geklärt werden musste. Die Polizei hat doch sicherlich auch alle Daten aufgenommen, die müssten auch wissen wer die Versicherung des Gegners ist...frag mal bei denen nach. Gruss Susi |
Autor: Susi Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- SORRY Mein PC hängt manchmal! |
Autor: NOFEAR Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was meinste wie meine Chance stehen? Hab noch keine Erfahrung mit so Versicherungskram und ehrlich gesagt auch kein bock auf stress mit der versicherung. ____________________________ Der Bundesgesundheitsminister warnt: Das Berühren dieses Fahrzeuges kann zu gesundheitlichen Schäden führen. (z.B.: Zahnausfall!)" |
Autor: Susi Datum: 14.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denk mal ganz gut, aber das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Die Meisten versuchen halt so wenig Schäden wie möglich zu bezahlen...kostet ja alles Geld. Aber wenn die nicht bezahlen, deine KFZ Versicherung (bzw. Kasko) bezahlt den Schaden denk ich mal nicht, weil es Fremdverschulden war. Dann müsstest du alles selbst bezahlen :-( Gruss Susi |
Autor: NOFEAR Datum: 08.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin moin.... ich muss meinem Frust jetzt ma Luft machen. Diese scheiss Versicherungen echt. Heute bekomme ich nach 2 Monaten gesagt das die gegnerische Versicherung nicht für die Steinschläge aufkommen wird. Der Verursacher behauptet nämlich das die Ladefläche mit einer Plane abgedeckt war. Das war aber DEFINITIV nicht der Fall.... sonst würde mein Auto ja nicht so aussehen. Ich könnte kotzen... Hat einer ne Idee wie ich jetzt dagegen vorgehen kann??? Hab leider keine Rechtschutz.... oh man ich könnt kotzen. ____________________________ Der Bundesgesundheitsminister warnt: Das Berühren dieses Fahrzeuges kann zu gesundheitlichen Schäden führen. (z.B.: Zahnausfall!)" |
Autor: Susi Datum: 08.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo :-) Also mein Tip ist: Klagen! Die Chancen stehen gut, denn der Fahrer des LKW ist "Beteiligter" und sagt vor Gericht gar nix mehr... geht aber nur, weil du nicht Halter des Fahrzeuges bist, was wir ja schon festgestellt haben! Kannst gern mal bei deinem Anwalt fragen, der kann dir das genau erklären. Gruß Susi |
Autor: Bodensee_BMWler Datum: 08.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- rechtschutz sollte echt JEDER haben;D !Hab des auch schon paar mal in Anspruch genommen. Ich hätte dann auch noch gesagt,das deine Freundin dabei saß....dann haste schon nen Zeugen...da musste doch gleich reagieren,wenn sowas passiert. ____________________________ Mein ---->COMPACT<--- |
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