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Beitrag von: stoltef Date: 07.09.2005 Thema: Auto angemeldet verkauft,ei ei ---------------------------------------------------------- hi,hab neulich mal mein cabrio verkauft (kadett),weil ,ich wollte wieder nen e30 ;-) nun ist das ja auch nicht einfach son opel los zu werden,hab ihn dann angemeldet verkauft und sogar noch nach hamburg vorbei gebracht.(mußte eh zur arbeit) nun ist er 8 wochen auf meiner versicherung und steuern gefahren,habe verkehrsamt und versicherung verkauf gemeldet und soll nun aber bis zur abmeldung bezahlen.und da ich den bmw schon angemeldet habe,gilt der opel als zweitwagen und kost dadurch 125% statt 40% :-( wer hat erfahrung wie ich mein geld wieder bekomme? polizei macht keine anzeige und versicherung + verkehrsamt haben ja ihr geld und kümmern sich auch nicht. und ein anwalt wegen 120€ einschalten? kann ich nen mahnbescheid schicken? also wer ahnung hat und auch sowas erlebt hat bitte mal antworten. und noch ein tipp,verkauft eure autos nur abgemeldet,kost etwa 11€,grins |
Autor: Obi-Wan-325coupe Datum: 07.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Üble Sache...schätze mal um 120Eus lohnt sich die Rennerei nicht. Wenns etwas mehr wäre, könnte man vllt. ein Inkasso Unternehmen engagieren, hat n Kumpel von mir mal gemacht ging aber um ca. 1000 Euro, der hatte sein Geld super schnell wieder! MfG Obi ____________________________ ObiMobil-Fotostory---Leider gerade im Umbau Bei mir heisst "Cleanen" wirklich noch saubermachen! |
Autor: Latte318is Datum: 07.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du hast doch ein Kaufvertrag. ____________________________ www.djlatte.de |
Autor: stoltef Datum: 07.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo,hab vertrag,da steht sogar drinne.das er drei tage zum ab/ummelden hat und wenn schäden auftreten oder unfall er dafür haftet und all sowas,war heute beim dorf scheriff,der meinte das geht der polizei nichts an.die versicherung meinte am telefon ich soll vertrag faxen und die machen zwangsabmeldung,nun hab ich schriftlich von der versicherung das sie fax erhalen haben aber nicht tun können,naja und dem verkehrsamt ist egal wer steuern bezahlt und freut sich ja auch über das geld. ich habe neulich gehört das man beim amtsgericht solch mahnbescheid bekommen kann und den schuldner schicken kann,der muß sich dann inerhalb 2 wochen rühren,werde das mal testen ob es funktioniert. |
Autor: stoltef Datum: 07.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo,hab vertrag,da steht sogar drinne.das er drei tage zum ab/ummelden hat und wenn schäden auftreten oder unfall er dafür haftet und all sowas,war heute beim dorf scheriff,der meinte das geht der polizei nichts an.die versicherung meinte am telefon ich soll vertrag faxen und die machen zwangsabmeldung,nun hab ich schriftlich von der versicherung das sie fax erhalen haben aber nicht tun können,naja und dem verkehrsamt ist egal wer steuern bezahlt und freut sich ja auch über das geld. ich habe neulich gehört das man beim amtsgericht solch mahnbescheid bekommen kann und den schuldner schicken kann,der muß sich dann inerhalb 2 wochen rühren,werde das mal testen ob es funktioniert. |
Autor: Latte318is Datum: 07.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jo, würde ihn ein Mahnbescheid schicken. Kost so 20 Euro und kannst beim Amtsgericht machen. Dauert so 10 Minuten ____________________________ www.djlatte.de |
Autor: simon1707 Datum: 08.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Halt! nicht so voreilig. Damit kann man sich ganz schnell ins Knie schießen. Einem Mahnbescheid müssen midestens eine, besser drei Mahnungen mit Fristsetzung vorausgegangen sein. Ich würde es erst einmal ohne Mahnbescheid versuchen und den Typen darauf hinweisen, dass er sicher vertragswidrig verhalten hat und später mit rechtlichen Schritten drohen. Erst wenn er mehrfach eine Fristsetzung (immer per Einschreiben + Rückschein schicken!!) nich einhält, dann zum Mahnverfahren schreiten. Gehst du anders herum vor, dreht dir das jeder Jurist um wegen Formfehler. Bei deinem Streitwert wird ein Mahnbescheid 25,- Verwaltungsgebühr kosten. Simon ____________________________ Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562) |
Autor: stoltef Datum: 08.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi, danke erstmal,werde nun abwarten was es genau gekostet hat und werde dann erstmal eine rechnung schicken und bitten das er mir das geld überweisen soll. geht mir eigentlich auch mehr um das prinzip als ums geld,wobei das ja auch schon ne menge euro sind. |
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