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Beitrag von: NextLover Date: 22.08.2005 Thema: Ausgeräumter ESD ---------------------------------------------------------- Hi-.. Hat schonmal jmd. bei nem E46 4-Zyl. den Original ESD leer gemacht?! Wenn ja hat sich was soundtechn. verändert?! Oda hat schonmal jmd. n orig. leeren ESD gehört?!... hab vielleicht vor es auch zu machn... cu... ____________________________ OFFIZIELLER SPONSOR DER BUßGELDBEHÖRDE FEHLENDE PS WERDEN DURCH WAHNSINN ERSETZT!!! *~~Felgen Update~~* |
Autor: angry81 Datum: 22.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- würd ich nicht machen. wenn dann etwas sparen und dir nen tuning esd von reuter oder bastuck holen. die machen richtig radau und sind (je nach ausführung) mit zulassung. wenn du den originalen esd leer räumst erlischt die betriebserlaubnis deines fahrzeug und die cops können dir den wagebn von jetzt auf gleich still legen. dann azhlst du neben dem gutachten der polizei noch richtig saftig ne strafe. für die kohle hättest du dir wahrscheinlich 2 bastuck holen können ^^ ____________________________ greeetz angry! wer vögeln will muss freundlich sein haubenumbau raum berlin-brandenburg zu günstigen festpreisen!!! bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link] eine e-mail |
Autor: Joey Starman Datum: 22.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- HI ! Gleich vorweg : Wenn sie dich damit filzen erlischt sofort die Betriebserlaubnis !!! Hab dir dazu einen Text den ich irgendwann mal aus dem Netz gezogen habe ! Ließ es dir mal durch ! NACHRÜST-AUSPUFFANLAGEN dürfen nicht lauter als das Original sein. Mit einer EG-Betriebserlaubnis s (EG-BE), erkennbar am ein gestanzten kleinen e (plus Länderziffer), ist eine Eintragung in die Papiere nicht nötig. Die Fälschung einer BE gilt als Straftat. Im Kfz-Schein gibt's zwei Werte für die maximal zulässige Lautstärke: das Fahr und das Standgeräusch. Letzteres kann bei Kontrollen durch die Rennleitung gemessen werden. Gemessen wird drei Mal in einem Abstand von 50 Zentimetern und im 45- Grad-Winkel längs zur Auspufföffnung. Als Drehzahl gilt die Hälfte der Nenn-Drehzahl (falls diese über 5000 liegt, unter 5000 gelten drei Viertel). Der lauteste der drei Messwerte gilt, davon wird eine Toleranz von fünf dB(A) abgezogen. Ist der ermittelte Wert höher als der Wert im Kfz-Schein, gilt die Betriebserlaubnis des Motorrads/ Auto als erloschen. Als Bußgeld sind 100 Mark und 36 Mark Verwaltungskosten fällig. Hat der Auspuff eine gültige BE und ist (ohne daß daran manipuliert wurde) dennoch zu laut, so wird der Fahrer und nicht im der Hersteller dafür verantwortlich gemacht. Die Rennleitung darf in keinster Weise sicherstellen!!!!!!!! Es sei denn, sie kann an Ort und Stelle schriftlich den Nachweis über ein oder mehrere gestohlen gemeldeter Teile vorweisen. Oder das Fahrzeug ist Bestandteil einer Straftat. Die vorrübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in das Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Es heißt im § 17 STVZO: Bei allen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Rennleitung lediglich einen Mängelbericht nach § 17.... ausstellen, der in angemessener Zeit(1-2 Wochen) zu überprüfen ist. Die zuständigen Behörden können lediglich den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, solange die Mängel nicht behoben sind. Das offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch sagt hierzu: Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung der Rennleitung verpflichtet, (z.B. Auspuff) den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträg ____________________________ Gruß Joey Was !? Das ist kein M3...!!!???(*KLICK*) |
Autor: van wilder Datum: 24.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mich haben die mal mit dem Motorrad erwischt..... Das gab saftige drei Punkte, und ich glaube hab knapp 800€ bezahlen dürfen... Das ist die sache echt nicht wert... Und viele Bullen wissen mittlerweile ganz gut bescheid, vor alle die, die vor irgendwelchen tuningevents stehen (z.B. Essen Motorshow....) Die meisten haben die Prüfgeräte auch schon im wagen..... Ich rate dir in dem Fall auch zu nem Preiswerten Tuning Auspuff....Sieht zudem auch noch etwas netter aus... gruß ____________________________ Genieß Dein Leben.....Du Kommst Da Nämlich Nicht Lebendig Raus.... |
Autor: NextLover Datum: 26.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jo jungs dank euch... Endlich mal wieder vernünftige antworten...see ya ____________________________ OFFIZIELLER SPONSOR DER BUßGELDBEHÖRDE FEHLENDE PS WERDEN DURCH WAHNSINN ERSETZT!!! *~~Felgen Update~~* |
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