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Beitrag von: caferazer Date: 13.06.2005 Thema: Lichtaustrittskante wie messen? ---------------------------------------------------------- Wie oben schon beschrieben wollt mal wissen wie man das messen kann muss am Mittwoch zum Tüvler mein Gewinde eintragen lassen wollte vorher mal gucken ob das alles passt. Muss ich dafür vorher das licht einstellen lassen oder kann ich das auch so messen?? ____________________________ Gruß an die BMW Heizer und alle die es noch werden wollen!!! |
Autor: ///kirunaviolet Datum: 13.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie wärs mit einem Zollstock, welchen Du vor Deinem Auto halten solltest?! 50cm sind schon ne Menge.. hat bei mir nie geklappt.. da kann man vor dem Termin die SW minimal nach oben drehen (aber innen, an den Verstellern, NICHT an der man. LWR) ____________________________ later, ///kirunaviolet SUCHE E36 SW! |
Autor: caferazer Datum: 13.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Direkt vor das Auto halten sprich an der leiste direkt vor dem SW? Ich hätte das mal vorher messen sollen um zu sehen ob das überhaupt möglich ist 50cm einzuhalten. ____________________________ Gruß an die BMW Heizer und alle die es noch werden wollen!!! |
Autor: ///kirunaviolet Datum: 13.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also.. wenn Du das GW FW etwas höher schraubst klappt es sicher... Du hast ja auch noch andere Werte die Du einhalten musst.. Abstand GW - Fahrwerksteile / Radteile / Innenhaus / Kotflügel usw. ____________________________ later, ///kirunaviolet SUCHE E36 SW! |
Autor: Bodensee_BMWler Datum: 13.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja,beim E36 wohl kaum möglich die 50cm einzuhalten..... ____________________________ Mein ---->COMPACT<--- |
Autor: sg318is Datum: 13.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei H 7 untere Kannte des Reflektors, bei H 1 untere Kannte der Linse, Stefan ____________________________ wer länger Lebt wird später Alt Motorhaubenumbau E 46 Optik |
Autor: yPoc Datum: 13.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- sicher....ich hab meine 50cm...aber nur mit linsen SWs bei der tiefe... gemessen wird, wie gesagt, bei reflektorscheinis an der unteren kante des reflektors, und bei linsenscheinis, an der unteren kante der linse (ist ca 2cm höher als bei reflektors)... empfehlung: wenn du ihn richtig tieferlegen willst, linsenscheinwerfer einbaun...bringt gut 2cm ich hab meine von ebay...NEU mit H1 linsen für 70€ das stück...und bin mit der qualität sehr zufrieden! Link die hab ich..links und rechts natürlich..ist alles glas (linse und scheiben) Zitat: ____________________________ Mein Compact Bearbeitet von - ypoc am 13.06.2005 23:53:51 Bearbeitet von - ypoc am 17.06.2005 17:15:19 |
Autor: Tobi83 Datum: 06.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- is zwar schon älter aber irgendwann sucht mal wieder einer so wie ich... war eben bei gtü. der hat bei mir unterkante scheini gemessen und das war 43cm. habe aber h1 und linse drin und man sagte mir das 50 standart sind und 45 inner toleranz liegen laut katalog. naja aber bodenfreiheit von 5 cm und radmitte bis unterkante koti von 29 cm wären nicht mehr vertretbar... jetzt im e46 coupe unterwegs!!! |
Autor: ThaFreak Datum: 06.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Tobi83 welche Kante hat er gemessen? Lichtaustrittskante oder Scheinwerferunterkante? 43cm Lichtaustrittskante kann ich mir fast nicht vorstellen... "45cm innerhalb Toleranz lt. Katalog" Welcher Katalog? Ein Unterschreiten von 5cm (10% immerhin) kann bei einer Kontrolle ganz schön unangenehm werden... "bodenfreiheit von 5 cm und radmitte bis unterkante koti von 29 cm wären nicht mehr vertretbar..." Warum? Die Bodenfreiheit ist nicht reglementiert, solange mann noch "normal" mit dem Auto fahren kann. Mein TÜV hätte das aber auch nicht eingetragen ;-) Seine Vorgabe: Man muss (egal wie) auf die Grube kommen! Die ist ca. 7cm hoch... Die einzigsten Niedergeschriebenen Vorschriften sind imho folgende, wenn es ums tieferlegen geht: - Lichtaustrittskante 50cm - Abstand Unterkante vorderes Kennzeichen 20cm - Abstand Unterkante hinteres Kennzeichen 30cm |
Autor: Tobi83 Datum: 06.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- also der tüv hat scheinwerferunterkante gemessen. und keine ahnung er meinte laut vorgabe wären es die 50cm aber bis 45cm läge noch im toleranzbereich. wenn er das so sagt dann glaube ich ihm halt nech. zu den anderen maßen. in dem gutachten des fahrwerks steht unterkante koti mitte felge darf minimum 32cm sein. bedeutet das ich wieder 3 cm hoch muss aber schleifen tut ja nix bei mir. und die bodenfreiheit will ich auch nochmal messen weil laut gutachten muss die freiheit bei 8cm liegen also zum stabi. aber was soll ich dem tüvmenschen sagen wenn er das schwarz auf rot da liegen hat:-) jetzt im e46 coupe unterwegs!!! |
Autor: Starcrunch Datum: 07.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stimmt nich ganz. Da gibts doch diesen Gummiparagraphen den jeder anders auslegen kann. Dieser besagt das eine mindestfreiheit von 8cm sein muß |
Autor: honigbär Datum: 07.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- blatt papier auf den scheinwerfer halten und licht , an da wo das licht unden durch das papier scheind , das ist die licht austrietz kante |
Autor: ThaFreak Datum: 07.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Starcrunch das ist kein § und nirgends rechtsbindend niedergeschrieben. Es ist nur eine Art "Richtwert" die an die Prüfer als Tipps ausgegeben werden. Ich kenne die Werte z.B. auch: - 8cm Kunstoff - 10cm Blech Aber wirklich bindend sind diese nicht. @Tobi83 wenn er die SW-Unterkante gemessen hat, dann war er wohl nicht ganz auf der Höhe... Gibts keinen fähigen TÜV bei dir in der Nähe, der sich auch wirklich auskennt? Zu den Daten, die im Gutachten stehen: Diese Werte darf man auch u.U. unterschreiten! Liegt dann aber auch an einem kulanten Prüfer, der sowas als normale oder Einzelabnahme einträgt. Oft sind die Angaben im Gutachten sogar garnicht zu erreichen! Z.B. bei Restgewinde und Abstand Radlauf-Radmitte... |
Autor: Starcrunch Datum: 07.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Doch, diesen Paragraphen gibt es allerdings. oder gab es zumindest mal. Wenn ich mal viel geduld hab such ich es raus |
Autor: ThaFreak Datum: 08.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und was gefunden? ;-) Ich hab das z.B. gefunden: http://www.auto-treff.com/bmw/vb/showthread.php?s=&threadid=40335 |
Autor: Janky Datum: 08.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau! Am besten ein weißes Din A4 Blatt nehmen, mit Hilfe von Tesa-Film fixieren und Licht einschalten, jetzt sieht man alle Lichtaustrittskanten. Ist aber nur beim Abblendlicht nötig, Fernlicht ist nicht reglementiert. Bei mir waren es auch 46cm und Tüv hatte nix gesagt. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten... |
Autor: rsea21 Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo jungs, ich will auch meine gewindefahrwerk eintragen lassen die noch nicht eingetragen ist... habe mit dem tüv gesprochen, der meinte das 50 cm abstand zwischen dem boden und der Scheinwerferunterkante haben müssen... habe mich gewundert, denn ich habe jetzt ca. 46 cm abstand zum boden. das heißt das wir das auto um dolle 4cm hochschrauben müssen. das auto wird dann wie ein X5 aussehen... soweit ich das weiß muss der abstand zwischen dem boden und der lichtaustrittskante 50 cm haben... original bmw scheinwerfer mit linse ab werk!!! habe mir die ganzen einträge durchgelesen, aber jeder redet was anderes... hat einer vielleicht die richtige antwort für mich? |
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