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Beitrag von: Cosili Date: 06.06.2005 Thema: Auto "Inzahlung" geben, was beachten! ---------------------------------------------------------- Hallo Community, so wie es aussieht werde ich demnächst mein Auto hergeben und mir einen anderen holen. Das neue Auto steht bei einem BMW-Händler und werde nach Möglichkeit mein "Compact" bei dem Händler "Inzahlung" geben. Was muß ich da beachten damit ich nicht das böse erwachen habe. Muß ich da auch diese Haftung geben, wie wenn ich Ihn "Privat" verkaufen würde? Oder ist es da anders..... ____________________________ ********* cosili 4 Zylinder und trotzdem ein BMW :o) |
Autor: Rieger 325 Datum: 07.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ist mir nicht bekannt, wofür sollst du ne Garantie geben, als Privatperson !? Das " böse Erwachen " wird sein, dass der Händler dir z.B. 3000 € gibt/erlässt und dann dein Auto für 4500 € wieder verkauft !!! Also Inzahlung geben ist immer schlechter sla privat verkaufen, warum verkaufst du nicht privat !? ____________________________ Rechtschreibfehler sind Folge kreativen Denkens ! |
Autor: Rieger 325 Datum: 07.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ach ganz vergessen, wenn du natürlich nen (wirtschaftlichen) Unfall hattest und ihn bewußt verschweigst, ist natürlich nicht so gut, also dass sollte man doch angeben, aber wenn du sonst keine Gebrauchtwagengarantie (oder Rest davon hast) brauchst du da auch keine weitere Garantie geben. ____________________________ Rechtschreibfehler sind Folge kreativen Denkens ! |
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