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Beitrag von: autobahnraser80 Date: 13.04.2005 Thema: Rechtliches zum Lackieren? ---------------------------------------------------------- Wollte mal wissen wie das läuft wenn man sein Auto in ne andere Farbe steckt? Da muss doch sicherlich der Brief geändert werden, oder?! Wie verhält sich denn die Sache, wenn man nur "außen" ne neue Farbe haben möchte? Zweifarbendesigne mal anderes... :) ____________________________ MfG Sascha |
Autor: Hobbyschrauber Datum: 13.04.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, es ist nicht eintragungfspflichtig. Schonmal den "Benetton-Polo" gesehen, der bräuchte dann ja nen vierseitigen Fahrzeugschein :) Du kannst bis auf ein paar Ausnahmen der farblichen Aussengestaltung freien Lauf lassen. Ich kenne die Ausnahmen nicht korrekt, aber es geht im wesentlichen um starke Refektionen, Signalfarben und die Vermeidung der Verwechselung mit sog. Einsatzfahrzeugen wie Polizei, RTW, KTW, Feuerwehr, Notarzt etc. Ich denke entsprechende Schriftzüge sind auch nicht gestattet. ____________________________ Tschö, Hobbyschrauber ich möcht´ zurück auf die Straße... ...denn Gold find´ man bekanntlich im Dreck... ...und Straßen sind aus Dreck gebaut. |
Autor: das_prickelt Datum: 13.04.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi, das sehe ich genauso. ich hatte meinen golf III von rot auf schwarz lackiert und die bullerei hat nichts dazu gemeint. zumal man das fahrzeug eh an der Identnr. erkennen kann... ____________________________ Das Geheimins des Könnens, liegt im Wollen! |
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