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Beitrag von: gee-one20 Date: 04.05.2016 Thema: Dekra Gutachten ---------------------------------------------------------- Hallo, ich wurde vor 4 Wochen von der Polizei angehalten, die haben meinen Bmw auch gleich abschleppen lassen, weil zu tief und zu laut. Wurde dann bei der Dekra begutachtet und die Tüv Plakette abgekratzt. Nun zu meiner Frage: Habe heute das Gutachten von der Dekra erhalten, muss ich das jetzt mitnehmen wenn ich neuen Tüv mache oder geht es auch ohne dem Gutachten? Oder ist das Gutachten nur für die Polizei? Weil ich nur eine Kopie bekommen habe. |
Autor: Old Men Datum: 04.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was steht denn in dem ""Gutachten"" ? Ist es evtl. nur eine Mängelkarte, damit du die beanstandeten Sachen erledigen kannst. |
Autor: Hessenspotter Datum: 05.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die Plakette angekratzt ist muss das Fzg. sowieso zu einer entrieten HU vorgeführt werden bevor du wieder damit fahren darfst. Den aktuell ist es Verkehrsunsicher. Sprich, Abtransport nur noch aufm Anhänger oder Abschlepper ... Mängel beheben und dann mit'm Anhänger/Abschlepper wieder hin fahren für eine neue HU. |
Autor: Paulaner1008 Datum: 06.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus, zu deinen Fragen folgendes: 1. Die Polizei darf dein Auto nicht entstempeln, dieses obliegt der Zulassungsstelle und darf erst nach Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsstelle erfolgen. 2. Wenn Du die Mängel behoben hast, kannst Du das Fahrzeug entweder, wie schon gesagt wurde, auf dem Hänger bei der Prüforganisation vorführen, oder mit Kurzzeitkennzeichen. 3. Das "Gutachten" der Dekra musst Du mitnehmen, damit der Sachverständige/ Prüfer, weiss was bemängelt wurde und behoben werden muss. Insgesamt teurer Spass für zu tiefes fahren und zu lauten Auspuff. Wie hat man den den Geräuschpegel der Abgasanlage festgestellt ? Wenn alles positiv begutachtet wurde, schickst Du das an die zuständige Polizeidienststelle. Hoffe konnte helfen. Gruß Paulaner 1008 |
Autor: Performances Datum: 06.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Polizei hat den Wagen nicht entstempelt ... nur zur Beweislastsicherung sichergestellt (auch nicht stillgelegt oder wie man es sonst noch nennen mag, kann sie auf die schnelle ohne Anordnung auch nicht). Der Prüfer von der Prüfstelle war es (siehe oben) und der wird sich vermutlich zuvor die nötige Erlaubnis besorgt haben. Holen muss er den Wagen ja erst einmal und dafür gehen KzKz nicht und wenn die Mängel behoben sind bringen die ihm ohne Plakette auch nichts (oder habe ich etwas verpasst und die KzKz-Regelung von ~2015 wurde schon wieder übern Haufen geworfen?).
Ja gut, dazu kommen dann noch die ~90€ für den Pott+ Fahrwerk noch einmal 25€ (im besten Fall)+ Fahren ohne nötige BE (da es vermutlich nicht ein unbearbeitet Serienpott war) noch einmal 50€ + Abschleppkosten (meist so 100-150€) (+ Mängelkarte zurücksenden + Bearbeitungsgebühren) + Umbau ... Lebbert sich also schon etwas zusammen. Und wie gesagt, im besten Fall.
idR. haben die Messgeräte bei , die Abweichung hast du da zwar auch noch ordentlich, da meist ja miserable Messbedingungen aber für einen Pi mal Daumen Anfangsverdacht reicht es (wenn er jetzt 0.1 - 0.2 Bel darüber liegt sagen die meist auch noch okay (wenn sonst nichts ist und man ihnen nicht blöd kommt (und wenn das auf der Theo geht, dann geht es auch wo anders ^^)). Irgendwo müssen die aber auch Grenzen setzen). Habe schon welche mit dem Smartphone messen sehen xD. Danach schau es sich ja ein Prüfer an, der wird dann wohl das nötige Wissen und Ausrüstung haben. Und ob so ein 3er BMW jetzt nach 80dB oder 110dB klingt können die ja halbwegs abschätzen. Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: Nicore Datum: 09.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Selbst ohne Plakette ist die Fahrt zu einer Werkstatt (zum beheben der Mängel) und zur Prüfstelle (zur Erteilung der HU bzw. BE) erlaubt. Hier muss nicht zwingend abgeschleppt werden. Falls man unterwegs angehalten wird, sollte man die Fahrt aber ggf. mit einem Termin etc. beweisen/begründen können. Das "Gutachten" von der Dekra wird ein normaler Negativ-Bescheid sein, wo am Ende sinngemäß sowas steht wie "HU nicht bestanden, Plakette wurde nicht erteilt" und ist nur für Dich, ist quasi Deine "to do" Liste. Diese muss natürlich bei der Wiedervorführung bzw. Nachuntersuchung mitgebracht werd, in der Regel fallen dann auch nicht die vollen Kosten einer HU an. Der obligatorische Mängelschein von der Polizei sollte bei der Dekra-Vorführung ja direkt entfallen sein. BMW Team Oberhavel |
Autor: Hessenspotter Datum: 09.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein Nicore das ist falsch ! Ein verkehrsunsicheres Fzg. darf nicht in Betrieb genommen werden. Bitte verbreite kein Halbwahrheiten. Ein Fzg. Das VU geschrieben wird, wird gleichzeitig auch zwangsabgemeldet. Das passiert automatisch. |
Autor: Fogg Datum: 09.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Nicore meintest du nicht etwa das hier? Rechtsfrage des Tages: Ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Wagen steht abgemeldet auf dem Gelände des Verkäufers und ich kann ihn abholen. Darf ich ausnahmsweise ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren? Antwort: Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist ein montiertes Kennzeichen am Auto und gültiger Versicherungsschutz. Ohne Kennzeichen dürfen Sie Ihr Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Dies gilt auch für Fahrten zur Zulassungsstelle. Auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält, das Gesetz kennt hier keine Ausnahme. Sie sollten Ihren Weg zur Zulassungsstelle also mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestreiten oder mit dem Fahrrad fahren. Alternativ können Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle holen, das für fünf Tage gültig ist. Etwas anderes gilt, wenn Sie ein Fahrzeug wieder zulassen möchten. Verfügt dieses noch über ein entstempeltes Nummernschild, dürfen Sie damit zur Zulassungsstelle fahren. Allerdings müssen Sie sich direkt dorthin auf den Weg machen (Paragraf 10 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)). Ein Umweg zum Kaffee trinken ist nicht erlaubt. Sie dürften sich auch nur innerhalb des zuständigen oder angrenzenden Zulassungsbezirks bewegen. Wichtig ist hierbei, dass diese Fahrt von Ihrer Versicherung genehmigt wurde. Auf der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) muss ein Vermerk enthalten sein, dass diese auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gilt. Übrigens gilt diese Sonderregelung nicht nur für alte, gebrauchte Kennzeichen. Auch mit neugeprägten Kennzeichen dürfen Sie ohne Stempel Ihren Weg zur Zulassungsstelle antreten. Das Kennzeichen muss aber von der Zulassungsstelle zugeteilt worden sein. Letztlich müssen auch die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug montiert sein. Es reicht nicht aus, diese hinter die Windschutzscheibe des Wagens zu legen. Fahren Sie ohne Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr, droht Ihnen zwar kein Punkt in Flensburg, mit einem Bußgeld von 60 Euro müssen Sie aber rechnen. Außerdem können Sie Probleme mit Ihrer Versicherung bekommen. Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/ohne-nummernschild-zur-zulassung.aspx Das hab ich auch schon das ein oder andere mal so gehandhabt. ...don´t care about tomorrow! |
Autor: Nicore Datum: 10.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- So in der Art ja. Im Prinzip ist das Fahrzeug ja angemeldet und versichert gewesen und das gilt noch bis 24 Uhr des selben Tages. Aber ich glaub ich hab hier was durcheinander gebracht bzw. gibt es hier wieder Unterschiede wie es scheint. Die Frage ist, was genau wurde nun gemacht? Eine Zwangsstillegung UND Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei? Dann würde natürlich auch die Versicherung ruhend gelegt und die Weiterfahrt ist definitiv nicht erlaubt. Ich denke das trat dann wohl ein, da hier die Plakette abgekratzt wurde. Der Rest ist dann wohl, wie in dem Artikel erwähnt, mit der Versicherung zu klären. Leider ist man in den Hintern gekniffen da selbst 5 Tages Kennzeichen nicht mehr helfen, da man hierfür ja neuerdings auch eine gültige HU braucht. BMW Team Oberhavel |
Autor: Performances Datum: 10.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, wie willst du das Auto bewegen, wenn es bei der Polizei auf dem Hof steht und auf den Prüfer wartet :)? Der Wagen wurde zur Beweislastsicherung sichergestellt (von der Polizei). Stilllegen können die nicht einfach so. Der Wagen wurde entstempelt (nicht von der Polizei). Hessenspotter arbeitet doch in lt. seinen Angaben beim TÜVtflerverein, sollte es doch also Wissen. Es ist ein Unterschied ob der Wagen zwangsweise nicht mehr fahren darf oder ob er "freiwillig" abgemeldet wird, nehme ich einmal an?! Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: Hessenspotter Datum: 10.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja sage ich doch Wenn das Fahrzeug als Verkehrsunsicher begutachtet wird. Wird die TÜV Plakette entfernt, Meldung an die Zulassungsstelle gemacht, welche darauf hin eine Zwangsabmeldung in die Wege leitet. Dann darf dass Fzg. nur noch mit'm Schlepper oder Anhänger abgeholt werden. Mit den Aktionen der Polizei bin ich nicht vertraut. Habe zwar mit den Jungs von Zeit zu Zeit zu tun, aber nur im Zusammenhang mit LKW. Dort gilt es so, sagen die "LKW nix fahren" 😁 Dann fährt der LKW auch nicht mehr, entweder kommt dann der Abschlepper, das Ding wird vor Ort repariert oder ein Schwertransporter kommt und holt das Ding ab. Die Polizei zieht dann die Fzg. Papiere ein bis das Ding repariert ist oder außer Landes ist (voraus gesetzt alles ist bezahlt). |
Autor: gee-one20 Datum: 10.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also zwangsabgemeldet wurde er nicht. Ich musste das Auto mit einem Hänger vom abschleppunternehmen abholen. Bin aber letzten Freitag einfach zum Tüv gefahren, hat Plakette aber nicht bekommen (wagenheberaufnahmen durchgerostet). Es wurde ein richtiges Gutachten mit 11 Seiten Text und 40 Fotos von der Dekra erstellt, glaube aber das es für die Polizei ist, zwecks Strafe. Habe nur ein Duplikat bekommen. Das Gutachten soll wohl 800€ kosten, was ich dann bezahlen darf + 150€ abschleppkosten + Strafe. |
Autor: Hessenspotter Datum: 10.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und was lernen wir daraus ... Die 1000€ die gerade sinnlos verpulvert wurden hätten man durchaus sinnvoller in andere Dinge investieren können. Wenn man vorher sich über sein Handeln und Tun Gedanken gemacht hätte ... |
Autor: Nicore Datum: 11.05.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Hier lag wohl der Unterschied in meiner Auffassung. Ob der Wagen sichergestellt wurde und ein Prüfer dahin kommt oder ob der Wagen nur zur nächsten Dekra gebracht wurde. Aber wenn er abgeschleppt wurde, ist das wohl eine Sicherstellung. Bei uns in der Stadt begleitet Dich die Rennleitung zur örtlichen Dekra (sofern es in den Öffnungszeiten ist) und dann hilft nur beten. Solche Aussagen wie "zu laut" und "zu tief" sind nur Schätzungen (oder manchmal reine Schikane) der Polizei. Wegen einer solchen Aussagen habe ich einen Beamten in Peine (kurz vor dem BMW Treffen) vor zwei Jahren angeblafft. Ein Beamter kroch im Radkasten vorne rum, ein anderer kam hinzu und meinte "Boah der hat doch null Restgewinde" und ich fragte ihn in einem lauterem Ton "Ist das Ihre Meinung als geprüfter Sachverständiger? Falls nicht, reden Sie nicht über Sachen von denen Sie keine Ahnung haben!". Seinen blöden Blick konnte ich direkt in meinem Rücken spüren. ;) @gee-one20: Tut mir Leid für Dich wie das gelaufen ist, sowas wünscht man im Grunde niemanden. BMW Team Oberhavel |
Autor: Performances Datum: 11.05.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Vermutlich weniger, die Strafe legen die nicht fest. Aber "Beweise", in dem Fall sogar als Gutachten müssen die ja niederschreiben. Da bekommst du quasi noch etwas für dein Geld, auch wenn dich die 11 Seiten wohl nicht so freuen werden.
Meine Angaben hierzu beziehen sich auch nur auf Erfahrungen.
Im Regelfall kommt er zur Dienststelle (wenn nicht tagsüber), ansonsten könnte der Schlingel ja mit einem Ersatzschlüssel einfach kommen und den Wagen gemütlich abholen oder abholen lassen. So wird es zumindest hier bei uns gehandhabt. Früher sah es teilweise auf dem Polizeipräsidium aus wie auf einem Tunertreffen, am Wochenende. Da mussten die Betroffenen dann durch die halbe Stand (im Konvoi, da "gütige Polizisten",kein Abschlepper kommen musste) zu einem Präsidium an dem es noch ausreichend Platz hatte. War aber allerdings auch immer Abends - Nachts.
Bringt in der Regel nichts und wie man es in den Wald schreit ... Kannst die ja von der Sicherstellung abhalten bzw. behindern, dann kommst du eben mit ^^ und bekommst noch einen auf den Deckel. Die, die einen anhalten und die Dinge kontrollieren, die wissen meistens schon einige Dinge. Die Hotspots, an denen die dann ihre "Stationen" einrichten inkl. Messinstrumenten (wenn auch schlechte Bedingungen) sind meistens schon mit fähigem Personal besetzt (wenn Schwerpunkt illegales Tuning...) oder es ist direkt ein Prüfer dabei. Du bist da quasi in der Bringschuld, daher juckt es die wenig was du sagst und um zu sehen dass null Restgewinde da ist oder das Teil so tief ist, dass Ameisen Schutzhelme tragen müssen, dazu muss er kein TÜV-Ing. sein xD. Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: Nicore Datum: 11.05.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ich wusste ja, dass alles rund um Fahrwerk, Felgen etc. in Ordnung ist und abgenommen war und das ich hinten mindestens 30mm Restgewinde hatte. Durch meine vollgeräumte Dachbox und dem schweren Kofferraumausbau hing der Wagen etwas runter (hab ihn letztes Jahr wieder 1,5cm hochgeschraubt) und mich ärgerte diese dilettantisch Aussage von dem Beamten der knapp 2m vom Auto entfernt stand einfach, es war völlig daneben und unangebracht. Ich war durch diese Massenkontrolle kurz vor dem Treffen an sich schon angefressen. Mein Hauptproblem vor Ort war nur das Rätselraten um die Höhe der erlaubten Lichtaustrittskante meiner Hella Xenon Scheinwerfer. Naja, nach einer Stunde Kontrolle und Zerpflücken meines ABE-Hefters durfte ich dann ohne weiteres wieder abfahren, der kontrollierende Beamte hatte -so schien es- schon etwas mehr Ahnung. BMW Team Oberhavel |
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