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Beitrag von: runflat Date: 02.05.2016 Thema: 325 Ti Gutachten nach unversch. Unfall zu gering ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 03.05.2016 um 07:57:31 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hallo, man hat meinen flotten City Flitzer gecrasht. Auffahrunfall -Totalschaden wohl-mein Flitzer ist 50 cm kürzer!!. Gutachter der gegnerischen Versicherung hat die Daten von meinem Flitzer aus dem System gezogen(über irgendeine Nr). Hier tauchen natürlich die nachträglichen Umbauten nicht auf! Nachträglich nach Kauf wurden M Paket, Kompressor, , Alpine Hifi, Alpina Anbauteile im Gutachten des Versicherungsgutachters nicht berücksichtigt! Die Differenz zum begutachtetem Totalschaden(ca 3000€) macht ja ca 2000€ (zusätzliche Anbauteile-diese wurden meiner Versicherung als Extra für die VK gemeldet) aus? Soll ich Gegengutachten via meinem Anwalt veranlassen? Warum schauen die Gutachter nur in die Fahrgestell/Zulassungs-Daten.- Und berücksichtigen nicht die Upgrades/Umbauten nach Zulassung ? Bearbeitet von: angry81 am 03.05.2016 um 07:57:31 lieber 6 als 4 und noch besser mit Kompressor!! |
Autor: Old Men Datum: 02.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wer hat den Gutachter bestellt?? |
Autor: cxm Datum: 03.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ist es ein Kaskoschaden für Deine Versicherung oder ein Haftpflichtschaden Deines Unfallgegners? Bei Letzterem hast Du die Wahl des Gutachters, da brauchst Du auch keinen Anwalt. Such Dir einen Gutachter und lass ihn den Wagen anschauen. Ob die nachträglichen Änderungen noch 2t€ ausmachen, siehst Du dann. Wenn die andere Versicherung das Gutachten nicht anerkennt - dann wäre ein Anwalt hilfreich... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: ThogI Datum: 03.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1. Wenn du keine Schuld hast: grundsätzlich schonmal einen Anwalt beauftragen, den zahlt die gegnerische Versicherung ohne murren mit. 2. eigenen Gutachter zuziehen (ist dein gutes Recht!) und kein Gegengutachten ;-), wenn alles belegbar ist (sogar für deine eigene Versicherung gemeldet), dann wird das natürlich berücksichtigt werden müssen. Deshalb gleich den Anwalt. 3. die gegnerische Versicherung will immer sparen! Deshalb wird so einiges nicht berücksichtigt wenn man keine Ansprüche stellt. ...erst bauen, dann basteln, dann denken... ...schon wiieder vergessen - nochmaaaal... |
Autor: uli07 Datum: 03.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die gegnerische Versicherung hat einen Gutachter beauftragt? Hat der das Auto überhaupt gesehen? Die versuchen es immer wieder. Als Geschädigter hast du das Recht einen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen. Dem gibst du alle Rechnungen zu den Umbaumaßnahmen bzw. zeigst ihm was Wertsteigernt ist. Las dich von der Versicherung nicht ins Bockshorn jagen. Gruß Uli |
Autor: Heckantriebler Datum: 05.05.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich empfehle einen eigenen Gutachter das Fahrzeug begutachten zu lassen. Am besten einen raussuchen, bei dem du noch ein bisschen wegen den Um- und Anbauten weinen kannst ;) vllt. bekommst dann noch ein kleines "Schmerzensgeld" on Top. Die Gutachter der "zahlenden" Versicherung brauchen das Auto nicht zu sehen um dir mitzuteilen das du paar Euro bekommst. Gruß Hecktriebler UND DAS GEHT BOOM SHAG RAGGA!! Dir kann ein ///M nur fehlen wenn du schonmal einen hattest ;) |
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