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Lasierte Rückleuchten -> Anzeige - was nun - Geplaudere

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Beitrag von: evildevil
Date: 28.03.2005
Thema: Lasierte Rückleuchten -> Anzeige - was nun
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator ZettiFREAK am 28.03.2005 um 21:34:46 in dieses Forum verschoben.

Hallo,
ich habe an meinen e46compact schwarz lasierte Rückleuchten, aus Ebay, verbaut.

Hab heute Nacht mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt.
Von der Poliei steckt eine Mängelkarte am Wischer wegen "Betriebserlaubnis erloschen"
mit dem Vermerk Anzeige.

Durch das Forum hab ich jetzt auch erst erfahren das die Jungs im Recht liegen ;(

Nun meine Frage, mit welcher Strafe muss ich rechnen und kann ich irgendwas dagegen tun ?
weil mein auto doch "nur" geparkt war.

Für eure Hilfe besten Dank im voraus
Mario

Bearbeitet von - ZettiFREAK am 28.03.2005 21:34:46


Antworten:
Autor: yPoc
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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eigentlich wenn das auto geparkt ist, könnten die nix machen! weiß aber nicht genau!

naja wenns dumm läuft, bekommste neben der anzeige noch punkte...
kannst sicher einspruch oder so einlegen, weil das auto geparkt war!
viell hättest ja ne ABE gehabt..nur weil die meinen, die sind lasiert, müssen die nicht lasiert sein!...

aber damit kommste vermutlihc auch nicht weit, weil lasiert ist lasiert und somit nicht zulässig
____________________________
Mein Compact

Autor: LoboNr1
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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Ich würde mir ganz schnell welche mit ABE kaufen die deinen "illegalen lasierten" sehr ähnlich sehen und würde mich dumm stellen. (Ala, wieso die Anzeige? Ich habe doch völlig legale drauf usw...) Mal sehen was die dann machen. Zusätzlich wäre natürlich eine Rechtsschutzversicherung gut...
____________________________
Mfg Lobo


///M

Autor: evildevil
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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tja dazü müsste es schwarze Rückleuchten für den e46compact im Zubörhandel geben.
und meines Wissen gibts die nicht - oder doch ?
Autor: Dragon266
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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Habe hier glaube ich mal irgendwas gelesen von 150€ kanns aber nicht mehr genau sagen!
Wenns blöd läuft kannst du noch zusätzlich bis zu 3 punkte kassieren wegen diesen sch**ß grünen *******!!!
Hatte auch mal ne Zeit schwarz lasierte oben mit den zusätzlichen Reflektoren und hatte nie Probleme, auch nicht bei Kontrollen!
____________________________
Die Wirklichkeit ist eine Halluzination die aus Mangel an Alkohol entsteht....

Autor: ThaFreak
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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@Dragon266 was können die Beamten denn dafür? Die machen nur ihren Job!

Wenn man wissentlich nicht zugelassene Teile am Auto hat und somit ohne Zulassung fährt, dann sollte man auch mit den Konsequenzen leben können!

Wird wahrscheinlich 50€ + Bearbeitungsgebühr (fast nochmal 20€) + 2 oder 3 Punkte geben.
Autor: Tragic
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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Du kriegst 3 Punkte sowie Geldstrafe im Bereich von 100 Euro plus Bearbeitungsgebühr!

Widerspruch gegen den Bescheid kannste dir sparen, denn mit der Tatsache dass du auf den Parkplatz gefahren bist hast den Tatbestand erfüllt und hast am Verkehr teilgenommen denn dein Auto wird ja nicht auf den Parkplatz geflogen sein *g*

Das mit den Rückleuten mit ABE kaufen ist noch das einzige wieste eventuell rauskommst!

Sorry würd dir gern was besseres Sagen aber so is es.

Mfg
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***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)***

<<<Team Isental>>>

Autor: ///kirunaviolet
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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Auf öffentlichen Parkplätzen ist diese Vorgehensweise leider absolut legal, unsere großen Uniparkplätze werden nahezu täglich nach TÜV/AU/Teilen abgefahren :-/

Bedenke bei der Rückleuchten Tauschaktion, dass die Beamten sich bestimmt zu zweit vergewissert haben dass die Leuchten beschichtet sind und auch, dass die meisten Nachrüstleuchten Rückstrahler brauchen (die Du nicht dranhattest?)

Vielleicht fällt einem guten Verkehrsrecht-Anwalt etwas ein, allerdings würde ich mich immer auf die eigenen Ideen verlassen.


hmm.. hast evt. die Leuchten am Parkplatz montiert und dann mit Serienleuchten nach Hause o.ä... wäre aber auch nicht ganz sauber :-(


____________________________
later,
///kirunaviolet

Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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Wegem so einem Sch... hab ich vor 5 Jahren mal mal 150DM bezahlt und drei Punkte kassiert.

Hab mir dann Orginal getönte Rückleuchten mit den dazugehörigen Strahlern gekauft und verbaut, und ihn dann so bei der Polizei vorgeführt (war verlangt von denen).

Die Anzeige wurde wegen geringfügigkeit (nicht im öffentlichen Interesse) eingestellt.
____________________________
Es wird immer nur eine Marke geben mit Freude am Fahren und das ist BMW.

Homepage

Autor: piwi2004
Datum: 28.03.2005
Antwort:
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selber schuld, wenn man in der heutigen zeit noch so dumm ist und sich sowas ans auto baut muß man auch mit den konsequenzen leben können.
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~ ersguterJunge ~




Bearbeitet von - piwi2004 am 28.03.2005 23:24:43
Autor: Rieger 325
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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Link
Dann guck ma hier, hier gibts z.B. erlaubte Rückleuchten.
Mfg
Rieger 325
Autor: ///kirunaviolet
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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Zitat:


Link
Dann guck ma hier, hier gibts z.B. erlaubte Rückleuchten.
Mfg
Rieger 325

(Zitat von: Rieger 325)




Nur mit dem Unterschied, dass evildevil welche für den E46 braucht ;-) Somit wäre sowohl ein Anbau als auch der TÜV ein Problem :o)


____________________________
later,
///kirunaviolet

Autor: evildevil
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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war gestern noch bei meiner Dorf-Polizei wegen der Mängelkarte.
die hätten da gar nix gemacht, weil die Rückleuchten ja ordnungsgemäß mit roten Rückstrahlern verbaut sind usw.
die können da aber nix für mich machen, soll mich mit dem Beamten aus Würzburg in Verbindung setzen, der mir die Mängelkarte ausgestellt hat.
tja das werd ich ma probieren, aber ich geh mal davon aus das der mehr Ahnung von der materie hat!


Autor: Rieger 325
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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Oh sorry, da war ich wohl ein bisschen voreilig und habe das übersehen, das es sich um einen E 46 handelt.
Naja, dann scheind ja alles geklärt zu sein, wenn dein Dorf-Sheriff das sagt.
Autor: BMW_Pilot_austria
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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nunhja, die kops sind auch nicht mehr so dumm, und schauen immer genauer, gehört auch so, denn ich könnt kotzen wenn ich leute mit selbst benebelten rückleuchten rumfahren.

is österr. zb. kennt das so ziemlich jeder polizist ob die lasiert sind, und da gibts auf der stelle eine anzeige mit vorführung zur begutachtung des wagens.
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fährste quer, siehste mehr


Autor: BenE36
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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1. zum thema parkplatz:
der parkplatz ist öffentlicher verkehrsraum und dein pkw steht sozusagen "drin", egal ob du gefahren bist oder nicht

2. zum thema andere leuchten reinmachen die so ähnlich aussehen:
vergiss es ganz schnell oder glaubst du die haben keine digitalkamera an bord ?! wenn du dahin fährst und fragst warum du ne anzeige hast, deine leuchten sind doch "legal" dann kommts nur noch dicker...
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Hartz 4....Hartz4....Wer bezahlt mir jetzt mein Bier ?

Autor: Tragic
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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Hack des ganze am besten Unter Erfahrungen ab und lass es damit gut ist, sonst gehst nur noch mit mehr Ärger aus der Sache raus!

Mfg
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***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)***

<<<Team Isental>>>

Autor: ///kirunaviolet
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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So würde ich es auch sagen, ABER:

Wenn Du dennoch nicht kampflos aufgeben möchtest empfehle ich Dir einen guten RA Deiner Wahl, evt. sogar mit Gebiet Verkehrsrecht. Vielleicht kann er durch gekonnte Auslage der Rechtslage noch was drehen bzw. für die auf Einstellung des Verfahrens die richtigen Worte finden.


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later,
///kirunaviolet

Autor: BMW_Pilot_austria
Datum: 29.03.2005
Antwort:
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was will man da großartig drehen, wenn sich der wagen auf öffentlichen plaätzen aufhält.

ich würde die strafe hinnehmen so wie es ist, und da keinen großen tamtam machen...
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fährste quer, siehste mehr


Autor: Tragic
Datum: 30.03.2005
Antwort:
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Und der Anwalt wird sich freuen weil er wieder Kohle kassiert für nen Fall den du nicht gewinnen kannst! Warte ab was kommt und belass es dabei, mein Ratschlag!

Mfg
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***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)***

<<<Team Isental>>>

Autor: evildevil
Datum: 30.03.2005
Antwort:
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dank für eure Ratschläge, werd jetzt erstmal wieder die Original-Leuchten einbauen und einfach abwarten was kommt.
Hoffe mal das auch bei mir die Anzeige fallen gelassen wird und ich mit Punkten und ner Geldstrafe davonkomme.

Autor: Touri Normi
Datum: 30.03.2005
Antwort:
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kampflos würd ich mich net geschlagen geben...bei wurde schon ma was ganz anderes wegen geringfügigkeit fallen gelassen. desweiteren hatt ich auf meinem käfer 3 abgefahrene reifen und die hatten das auch nachts gemacht wie bei dir...bin vor gericht und die polizei kriecht immer aufn deckel...hab gewonnen. 2 meiner engsten sind bullen und die sagen selber nix machen is falsch bei dem verein...

aber du wirst das schon richten
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Pilot: »Tower, da brennt ein Runway-light.«
Lotse: »Ich hoffe, da brennen mehrere.«
Pilot: »Sorry, ich meine, es qualmt.«

Autor: El loco
Datum: 30.03.2005
Antwort:
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Hier sind ja doch einige dabei, die widerspruchslos zahlen würden...
So einfach mache ich es mir dann aber auch nicht! ;o)

Ich würde die normalen Rückleuchten dranbauen. Dann erstmal abwarten, ob was kommt.
Wenn etwas kommt, das teuer wird und Punkte gibt, ist es eh erstmal ein Anhörungsbogen, wo man seine Meinung dazu niederschreiben und zurücksenden kann. Da schreibst Du dann drauf: "Zur Prüfung der Stichhaltigkeit der gegen mich erhobenen Anschuldigungen bitte ich um Vorlage der Beweise" oder "...bitte ich um Offenlegung der Beweislast" oder sowas in der Art.
Wenn gleich ein Zahlschein kommt, erhebst Du halt Einspruch mit derselben Begründung, dass Du erst Beweise sehen willst.
Denn getreu dem Motto "Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteil" müssen die Beweise oder Zeugen haben. Wenn das dann so ist, kannst Du immer noch überlegen, ob Du zahlen oder streiten willst. Wenn die keine Beweise haben, können die sich den Anhörungsbogen und was sie sonst noch schicken aufs Klo hängen...
____________________________
So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!

Autor: crash-overide
Datum: 31.03.2005
Antwort:
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Servus
ich hab auch die gleichen rückleuchten von ebay
bei mir drinn und hab auch die refelktoren hingemacht. als ich leztens tüv hatte hat es der prüfer nicht beanstandet und auch von der polizei wurde ich deswegen auch nicht angehalten.
könnte es vielleicht sein, dass das einfach nur willkür war?

mfg
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Schräg Lage ist die beste Lage !!
Hochlebe der HECKANTRIEB

Autor: ///kirunaviolet
Datum: 01.04.2005
Antwort:
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Was ist das bitte für ein Verkäufer der lackierte Rückis bei ebay verkauft..? Da würde ich selbst doch nie mein Geld lassen! Hat der etwa noch eine Kopie von einer ABE beigelegt?!



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later,
///kirunaviolet

Autor: sg318is
Datum: 01.04.2005
Antwort:
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also ich habe meine auch Lasiert,aber mit Streifen,damit mann die Originalen Farben noch sieht,und hatte damit weder beim Tüv noch bei ner Farzeugkontrolle Probleme,

hatten mich nur angehalten weil ich den Gurt nicht angelegt hatte sch...,na ja mit 30.-€ war ich dabei,haben sonst nichts gefunden sogar der Verbandskasten war noch 6 Monate gültig,

Stefan


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wer länger Lebt wird später Alt

Motorhaubenumbau E 46 Optik

Autor: Actros5540
Datum: 02.04.2005
Antwort:
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wo wir gerade bei Rückleuchten sind wollt auch ganz gerne andere haben. die von Jogi sind ganz geil,wo bekommt man die denn her

Mfg Actros5540
Autor: sven83
Datum: 02.04.2005
Antwort:
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die vom jogi gibt es bei hella ;)
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meine diva
e36
e46

Autor: Tragic
Datum: 02.04.2005
Antwort:
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Hmm El Loco was brint dir das alles im Endeffekt? Ich arbeite bei dem Verein und wenn du großartig rumtricks dann darfste am Ende nur noch mehr zahlen wennse dein Ding zum TÜV vorfahren usw! Also glaub mir, zahl und lass es damit gut sein!
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<<<Team Isental>>>

Autor: Tragic
Datum: 02.04.2005
Antwort:
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Und noch was zum Thema Beweise, da die logischer Weise zu zweit waren haben se genug beweise!

Mfg
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Ende des Themas

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