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Beitrag von: SuperFelix Date: 26.03.2005 Thema: Legale Xenon umrüstung?!?!?! Laut ebay Auktion ja! ---------------------------------------------------------- Hi Leute, wollte mal sehen was Ihr von dieser Auktion hält...ist mir scho etwas strange, oder doch nicht?! Schaut es euch mal an und sagt mir dan euere meinung...würde es mir schon gerne kaufen! Link Gruß Felix |
Autor: Bassbumper Datum: 26.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja, legal isses glaube ich nicht, aber dieses gutachten mit pkw vor 2000 hab ich hier irgendwo rumfliegen das diese fahrzeuge keine leuchtweitenregulierung und scheinwerferreinigungsanlage brauchen... immerhin schreibt er ja wenigstens das es keine ABE darauf gibt sondern per einzelabnahme eingetragen werden kann !! Ehrlich ist er ja.... Muss jeder selber wissen ob er dafür geld ausgibt !!! Da ist das gutachten !! leider geht es nicht kleiner ![]() |
Autor: SuperFelix Datum: 26.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aja, ok...danke! Hat eigentlich schon jemand von euch Xenon bei seinen E 36? Habe Suchfunktion schon genutzt allerdings nichts gefunden! Könnte evtl. einer Fotos reinstellen wie es aussieht? Danke Felix |
Autor: Uncle_Bob Datum: 26.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus... wäre sicher interressant ob das ein TÜV-Prüfer genehmigen würde; aber legal muss es dann doch nicht sein... mfg Jochen ____________________________ Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ;-) |
Autor: autobahnraser80 Datum: 26.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Typ ist net dumm... Natürlich kann man die Xenon-Lampen eingetragen bekommen: "Ja, eine Eintragung ist grundsätzlich im Rahmen einer Einzelabnahme möglich."- aber diese Abnahme kostet nicht 50 oder 100€ sondern geht richtig ins Geld! Deshalb bietet auch nur Hella die Xenon-Lampen an und das auch nur in Silber, weil sie für die Schwarzen nochmal ne mega teure Zulassung durchlaufen müssten. Ich glaube auch nicht das die Optik die gleiche ist wie von nem Serienxenon oder Hellaxenon, da die ja nicht nur Brenner drin haben, sondern richtige Reflektoren und Spiegel, und genau diese sind für die super Eigenschaften von Xenonlicht verantwortlich. Auch hier macht er`s wieder ziehmlich schlau indem er ständig getont das es echtes Xenon ist, aber nicht sagt ob es echtes XenonLICHT ist. Die Technik mag die selbe sein, aber es fehlt halt die Hälfte!... Außerdem glaube ich nicht das du ohne aLWR und/oder ohne Reinigungsanlage ne Einzelabnhme bekommst. Da ist der Zettel total egal...! Außerdem funkt. das auch nur wenn du schon vor 2000 Xenon verbaut hast. Ich glaube nicht das die so ein Gesetz verabschieden wenn dann alle Altautos ein "Freifahrtsschein" bekommen. Außerdem nimmt man die Umbaumaßnahme ja erst jetzt von und nun gilt das Gesetz ja! Will euch nicht enttäuschen, aber ganz so legal sind die Brenner jedenfalls nicht. Um die Xenonnachrüstsch... legal eingetragen zu bekommen musste locker für alles 1500-2000€ (wenn du selber einbaust!) einplanen! Teurer Spass! Bearbeitet von - autobahnraser80 am 26.03.2005 12:51:02 |
Autor: Predator Datum: 26.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich habe schon einige E30 und E36 gesehen, die den Nachrüstsatz eingetragen bekommen haben. Sogar ohne LWR da BJ vor 2000. Der Satz ist wirklich in ca. 2 Stunden (wenn man es vernünftig machen will) eingebaut. Meine geben ein schönes helles und blendfreies Licht ab. Es ist ein Traum gegenüber den normalen H7 Birnen. Voraussetzung ist immer, dass sie vernünftig eingestellt sind und niemanden blenden. Eine Nachrüstung halte ich aber nur bei Scheinwerfern mit Linsentechnik für ratsam. Da ist die Bündelung genauer und der Gegenverkehr wird nicht geblendet. Gruß ____________________________ Freude am Fahren. Genießt das Leben jeden Tag. |
Autor: nOgraCe Datum: 26.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hatte auch xenon bei mir drin, und JA: auch eingetragan ohne LWR und SRA. Ging ne Weile gut, bis die grünen mich zur DEKRA begleitet haben. Seitdem fahr ich mit H7.... also ich glaube die ellenlangen Diskusionen ob es legal ist oder nicht sind damit hinfällig... Seine 800Euro die er dafür bekommen will kann er abschreiben... Kann froh sein wenn es 300 werden... aber davon abgesehen scheint das technisch schon recht schick zu sein... Bearbeitet von - nOgraCe am 26.03.2005 13:20:56 |
Autor: SuperFelix Datum: 27.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Jungs, also anscheinend ist es doch nicht so einfach wie der es da beschreibt! Naja, hätte mich gewundert, aber egal! Aber komisch ist die ganze sache schon...ich glaub es kommt immer auf den TÜV Prüfer an! Also eins ist sicher, ich kaufe es mir nicht! Entweder was ordentliches oder garnix! Danke Gruß aus Regensburg Felix |
Autor: violett Datum: 28.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Thema Xenon ist doch immer wieder ein schönes "Streit-thema". Fakt ist, dass wenn du das in deinem E36 nachrüstet brauchst du die LWR und SRA. Die Genehmigung für Fahrzeuge vor 2000 ohne LWR und SRA, galt eben nur für Fahrzeuge die vor diesem Datum in den Verkehr kamen und Xenon drin hatten. Das waren z.B. die ersten 7er. Den E36 gabs nie mit Xenon, also musst du die beiden Sachen nachrüsten lassen. Die ebay-verkäufer erzählen sowas klar nicht, die wollen nur ihre Kohle machen, wie du das dann später machst ist denen Sche...-egal. Zweites Problem ist dass der Scheinwerfer ein bauartgenehmigungspflichtiges Teil ist. Das heißt wenn du den zerlegst und da einen universal Xenonbrenner einbaust, hat der Scheinwerfer keine Zulassung mehr. Aber das wird dir so auch kein Verkäufer sagen, das erzählt dir dann die Polizei oder nette Herr vom TÜV. ____________________________ Satz 17 Zoll BBS RK zuverkaufen! |
Autor: FRY Datum: 28.03.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- so ist es. die einzige wirklich legale lösung ist der umrüstsatz von HELLA. und der ist bekanntlich sehr teuer. mfg FRY ____________________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o) |
Autor: herr_welker Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und wie schaut's damit aus? Mit der Umrüstung muss man den Scheinwerfer nicht öffnen. Angeblich auch mit E-Prüfzeichen. Würde perfekt für die Hella Scheinwerfer passen. LWR hab ich dran, SRA muss dann hal noch nachgerüstet werden. |
Autor: daniel.krueger Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ herr_welker: In einen Scheinwerfer eine Leuchtquelle einzubauen, für die er keine Typprüfung besitzt ist IMMER ILLEGAL. Das dort angegebene Prüfzeichen bezieht sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Vorschaltgerät. |
Autor: herr_welker Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aso. Aber es gibt ja Lampen mit Prüfzeichen. Dann hätte man Scheinwerfer, Lampe, Vorschaltgerät. Alle hätten Prüfzeichen. Müssten nur noch irgendwie zusammengebaut werden. |
Autor: daniel.krueger Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ herr_welker: Auch wenn die Lampen ein Prüfzeichen haben ist und bleibt es illegal. Es ist nunmal generell verboten, in einen Scheinwerfer andere Lampen einzubauen, das gilt nicht nur für Xenonlampen, genausowenig darf man z.B. in einen H1-Scheinwerfer H7-Lampen einbauen. |
Autor: kwadde Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- pixsigners variante bewegt sich in irgendner, nennen wirs mal grauzone - aber fakt ist, sra und alwr muss sein, ohne das wirds nie legal |
Autor: Gr33nAcid Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- welche grauzone? xenon in einem halogenscheinwerfer ist keine grauzone, sondern einfach nicht erlaubt. wenn mann sich sowas einbaut, sollte man dennoch aber auf die oben genannten sachen einbauen... Bearbeitet von - gr33nacid am 19.10.2007 21:41:14 Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: EDY Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also so wie ich dran bin kann man in den e36 schon xenon nachrüsten aber nur mit dem hella xenon kit da ist schon die lwr dabei. das einzigste was man da noch braucht ist die sra gruß EDY Oo==[][]==oO |
Autor: devilmage Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich weiß gib es von FK doch auch ein xenon umrüstkit, das müsste doch bedeuten, das die normalen angel eyes scheinwerfer von fk auch für xenon geeignet sind und es dafür auch ein gutachten geben muss. ich glaube nicht, das fk extra scheinwerfer für xenon entwirft. |
Autor: daniel.krueger Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ devilmage: Die FK-Scheinwerfer für Halogen und Xenon unterscheiden sich technisch gesehen mindestens in der Lampenaufnahme und sind schon alleine daher 2 verschiedene Typen mit einer jeweils eigenen Typprüfung, so daß ein Umbau auch hier nicht zulässig ist. |
Autor: Pixsigner Datum: 19.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Thema ist ganz schnell und ohne Wenn und Aber abgehakt... Eine bauartspezifische Veränderung der orig. SW durch Leuchtmittel die nicht hierfür vorgesehen sind, darunter zählen Xenon-Brenner, 100W Birnen, LEDs für das Standlicht, nachgerüstete Xenon-Einheiten aus anderen Modellen (z.B. E46) etc. sind ILLEGAL auch wenn es orig. Hersteller Teile sind z.B. eine Nachrüstung mit E39 Standlichtringen...!!! Aber... jede bauartspezifische Veränderung an einem Fahrzeug kann (wenn die Voraussetzungen und Gegebenheiten stimmen und von keiner Gefährdung des Verkehrs auszugehen ist) auch via Einzelabnahme eintragen werden, was im Ermessen des Prüfers liegt!!! Denn sonst würden alle Fahrzeuge nur original Räder montiert haben und auch sonst keinerlei technischen Veränderungen genehmigt werden, das gilt auch für alle Sicherheitsrelevanten Teile wie Leuchten, Bremsen etc. Die Auslegung hier obliegt (in Westdeutschland) alleinig dem TÜV, (in Ostdeutschland darf dies auch die DEKRA) daher kann man nicht sagen ob eine Eintragung via Einzelabnahme grundsätzlich möglich oder unmöglich ist. Das Gutachten (in der Auktion), dass PKW die vor 2000 erstmals in den Verkehr gekommen sind...bla bla, ist genauso nichtig wie das Papier auf dem es gedruckt ist -> Reisswolf freut sich. Legal sind auch orig. Hella Xenon oder die FK Xenon nicht, wenn keine SWR und DLWR verbaut sind, denn dies wird alleine schon in der beiliegenden ABE gefordert! Hoffe nun alles geklärt zu haben :-) Bearbeitet von - Pixsigner am 20.10.2007 11:51:13 E36 - IS IT LOVE? |
Autor: Gr33nAcid Datum: 20.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- das hella xenon ist sogar unzulässig (laut hella abe), wenn man keine original e36 sra verbaut hat, ergo: daher ist meins auch unzulässig so ;) da ich alles vom e39 übernommen habe. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: daniel.krueger Datum: 20.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Gr33nAcid: Ich habe mir die Hella Xenon-Scheinwerfer noch nie so genau angesehen, ich gehe aber mal davon aus, daß auf den Teilen ein E-Prüfzeichen drauf ist. In diesem Falle kannst Du die ABE dazu benutzen, Dir den Allerwertesten abzuwischen, die ist nämlich vollkommen belanglos. Der Scheinwerfer hat dann bereits eine Betriebserlaubnis nach ECE und insofern ist er auch zugelassen, ohne daß die Auflagen in der ABE erfüllt werden, wenn die allgemeinen Auflagen nach StVZO erfüllt werden. (Also eine BELIEBIGE ZUGELASSENE Scheinwerferreinigungsanlage sowie eine BELIEBIGE ZUGELASSENE automatische Leuchtweitenregulierung.) Zu klären wäre in diesem Zusammenhang nur, ob die SWRA vom E39 generell am E36 zulässig ist. |
Autor: Christian Sch. Datum: 22.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Grundsätzlich ist das natürlich richtig. ABER nicht bei lichttechnischen Einrichtungen und anderen Bauartgenehmigten Teilen. Wenn du Felgen, Motor, Fahrwerk, Auspuff änderst kann das immmer per Einzelabnahme genehmigt werden und ist dann legal. Scheinwerfer, Leuchten, Scheiben, AHK´s , ... brauchen allerdings eine Bauartgenehmigung. Baut man einen Scheinwerfer auf Xenon um, hat der Umbau keine Bauartgenehmigung und auch eine Einzelabnahme mach ihn nicht legal. Man bräuchte ein lichttechnisches Gutachten und eine Bauartgenehmigung im Einzelfall. Erst dann darf man ihn per Einzelabnahme eintragen lassen. |
Autor: Pixsigner Datum: 22.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da gebe ich dir volkommen recht! Allerdings stehen die Kosten hierbei in keinem Verhältnis. Ein derartiges Gutachten würde mehrere tausend Euros kosten und wäre somit nur für Händler oder einen Vertrieb interessant aber nicht für eine Privatperson. Da dies allerdings nur in Deutschland so gehandhabt wird, sollte im Sinne der EU-Angleichung irgendwann mal "angepasst" werden. Auch wenn das sicherlich nicht der Fall sein wird, würde es doch bei vielen Dingen, viel Zeit, Ärger und nicht zuletzt Geld sparen. E36 - IS IT LOVE? |
Autor: Christian Sch. Datum: 22.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei den Kosten hast du natürlich recht. Aber wenn es jemand unbedingt so will.... Bist du sicher, dass es in anderen Ländern anders ist? Die wollen meistens auch genehmigungen nach EG oder ECE haben und da gilt das gleiche. Baut man ein genehmigtes Teil um, ist die Genehmigung weg. |
Autor: daniel.krueger Datum: 22.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Christian Sch.: Was Du da schreibst, kann so aber nicht stimmen, denn das, was allgemein als "Einzelabnahme" bezeichnet wird, ist ja gerade die Erteilung einer Bauartgenehmigung. Sicherlich werden die meisten Prüfer so einen Umbau nicht ohne ein lichttechnisches Gutachten abnehmen, ob sie dies Fordern oder nicht, liegt aber in deren Ermessen und wenn sie es nicht fordern, wäre eine Eintragung trotzdem legal. (Insofern der Umbau den gesetzlichen Anforderungen entspricht.) |
Autor: tommy111 Datum: 22.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und selbst wenn es dir ein Tüv Prüfer einträgt, ist es verboten. Im Falle eines Falles ist dann er seinen Job los und du bist dran. Also wer Xenon will: FK oder Hella, mir gefallen die FK besser, elektr. LWR (hatten die meisten E36 eh Serie) + Scheinwerferreinigung hatten auch einige schon ab Werk on board, hat er beides nicht, billig vom Schrott nachrüsten. NEIN, ich hab KEINE 6 Zylinder...ABER er fährt TROTZDEM! |
Autor: Pixsigner Datum: 22.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ...hast du dir die Mühe gemacht die letzten Statements zu lesen? Denn die Antwort steht darin enthalten!!! E36 - IS IT LOVE? |
Autor: Christian Sch. Datum: 22.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein. Die Einzelabnahme ist die Erteilung einer EinzelBETRIEBSERLAUBNIS gem. §21 StVZO. Mit der Bauartgenehmigung nach §22a hat sie nichts zu tun. Die Betriebserlaubnis nach 21 bezieht sich auf das komplette Fahrzeug. Die Bauartgenehmigung bezieht sich auf die Einzelnen Bauteile welche nach 22a bauartgenehmigungspflichtig sind. Für diese Teile gibt es auch Einzelgenehmigungen. Als Grundlage hierfür Dient ein entsprechendes Gutachten. Dann wird die Einzelgenehmigung erteilt und ein Prüfzeichen am Bauteil angebracht. Hast du jemals einen Scheinwerfer gesehen, der so in Verkehr gebracht wurde und so ein Prüfzeichen hat (es ist TP und dann eine Nummer)? Ich habe bisher nur einige Anhängerkupplungen mit so einem Prüfzeichen gesehen, allerdings noch nie einen Scheinwerfer, da das Gutachten dafür sehr Aufwenig und teuer ist. Ich weiß, es ist kompliziert... Aber ich muss jeden Tag mit den Tücken der StVZO rumschlagen. Bearbeitet von - Christian Sch. am 22.10.2007 19:45:31 |
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