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Beitrag von: kellerman1 Date: 16.05.2015 Thema: Überraschung bei Leasingrückgabe ---------------------------------------------------------- Hallo, mein Mann hatte sein Auto BMW 1er geleast (Alphabet Fuhrpark Management). Ich muss zugeben, es hatte einige Macken nach 3 Jahren. Klar waren folgende Mängel: Beule Kotflügel links vorne, tiefere Kratzer am Kofferraum. Innen bei der Fahrertüre war der Gummi an der Seite aufgelöst. Dann waren noch ein paar kleinere, aber nicht tiefgründige Kratzer. Jetzt kam bei der Rückgabe der Hammer: das Dach soll lt. DEKRA einen Schaden haben, evtl. von einer Schneelawine und etwas ähnlichem, ebenso die Motorhaube. Wir haben wirklich keine Ahnung was das gewesen sein soll, wir haben das auch nicht gesehen, aber die "Spannung" wäre wohl raus, oder so. Der Kotflügel mit der Delle kostet schon 800,-- Euro, das Dach 3.500,-- Euro, die Haube so 400,-- Euro der Gummi an der Innenseite und die kleinen Kratzer. Wir kommen jetzt auf einen Schaden von über 6.500,-- Euro, wie können wir das noch prüfen lassen? Das war echt voll der Schock. Liebe Leute, passt auf bei der Fahrzeugrückgabe. Lieber für eine Aufbereitung etwas Geld ausgeben oder vorab einen unabhängigen Gutachter mal das Auto anschauen lassen. Ich habe keine Ahnung, wie wir das jetzt meistern.... Bearbeitet von: Pug am 20.05.2015 um 11:56:55 |
Autor: Reihensexer Datum: 16.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja so ist das mit Leasing... allenvoran bei Anbietern bei denen die Rate günstiger ist als bei BMW direkt oder anderswo. Da wird bei der Rückgabe ordentlich zugelangt. Das ist aber allgemein bekannt und nicht Markenabhängig ;-) Ja euch bleibt vllt. noch übrig mit der Leasinggesellschaft darüber zu reden oder Ihr nehmt euch 'nen Anwalt und 'nen Gutachter und versucht darüber den Schaden zu minimieren. Wobei ich da nicht weiß ob die Leasinggesellschaft das zulassen muss. Da habt ihr euch ganz schön lumpen lassen... ich schick ne PN und dann melde dich da mal. Aber ich würde niemals bei solchen Firmen 'n Auto leasen :D ganz ehrlich..... |
Autor: BMW JÖRG Datum: 16.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- ....das ist auch meine meinung,warum habt ihr euch denn die verträge nicht durchgelesen-da steht alles genau drin und im allgemeinen sind solche praktiken auch bekannt,gerade beim leasing sollte man schon genau wissen was man macht und mit wem man verträge schließt-zu 99% werdet ihr zahlen müssen Neid muß man sich erarbeiten-Mitleid bekommt man geschenkt Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum |
Autor: joecrashE36 Datum: 18.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn man das Auto nicht wie ein Rohes Ei behütet und es eigentlich nur in der Garage aufbewahrt, ist Privatleasing meistens ein Zuschussgeschäft. Gerade Alternative Anbieter sind oft übertrieben pingelig bei Rückgaben. Die schreiben dicke Rechnungen aber die "Schäden" werden nicht repariert. Das kann allerdings von Händler zu Händler unterschiedlich sein. Da hilft nur der Gang zu Gericht, da können schon dicke Summen zusammenkommen. -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: Greis² Datum: 19.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tut mir leid aber da fehlt mir das Verständnis für. Jeder weiß, dass bei Rückgabe eines Leasingautos der Wagen geprüft wird, WEIL DU DAS AUTO NUR GELIEHEN HAST. Und ohne einen Handschlag den Wagen mit solchen Schäden abzugeben ist mehr als blauäugig. Vor dem Leasing wird der Wagen innen sauber gemacht, kleine Dellen und Kratzer für wenig Geld mit Smart Repair entfernt und dann weg damit. Lediglich das mit dem Dach würde ich tatsächlich mit Anwalt anfechten, dass riecht nach Abzocke. Bearbeitet von: Greis² am 19.05.2015 um 09:56:49 |
Autor: J.C. Denton Datum: 21.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich verstehe generell nicht, warum Privatleute sich ein Leasingauto anlachen. Ich erlebe das täglich, dass die Leute umfallen wenn das Auto zurück geht. Kaum einer weiß, auf was er sich einlässt. Das Fahrzeug ist nur GELIEHEN. Und nein, dagegen könnt ihr höchstens gerichtlich vorgehen. Was am Ende verdammt teuer werden wird. Leasinggeber kennen ihre Pappenheimer. Da würde ich mir an eurer Stelle keine Hoffnung machen. Wir hatten einen Kunden, der einen 1er M geleast hatte. Und der hat das Ding nach allen Regeln der Kunst umgebaut als Rennwagen. Alles leergeräumt, Käfig rein usw. usf. Und hat den nach 2 Jahren zurückgegeben und ist bis vor Gericht gegangen, warum das Auto keinen Wert mehr haben soll. Der ist natürlich kläglich gescheitert. '98 BMW E36 323iA Coupé '92 Pontiac Firebird Trans Am 5.0 TPI '88 Pontiac Firebird Trans Am GTA 5.7 TPI '85 Pontiac Firebird 2.5 TBI '85 Mazda 929 GLX Coupé 2.0i |
Autor: mb100 Datum: 22.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Sagen wir mal... "gemietet"... Die Leihe ist ja unentgeltlich ;-) "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: BMW-Erich Datum: 24.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
wieder was "gelernt" Aber zum wichtigeren Teil: Leasingverträge sind meistens mit Problemen bei der Rückgabe verbunden! Oft auch zurecht, da einige doch meinen, sie könnten mit dem Auto umgehen, wie sie wie sie wollen. Das Lesingfahrzeug ist mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, wie ein eigenens Fahrzeug. Da scheiden sich natürlich die Geister. Für den einen ist das Auto eben nur ein Gebrauchsgegenstand für den anderen eben mehr! Bei der Rückgabe muss das Auto jedenfalls in einem tadelosen Zusstand sein. Ob da in der Großstadt auch die ein oder andere Parkdelle aktzeptiert wird , ist dann oft ein Streitfall. Viele Lesingrückgaben landen vor Gericht. Privatleasing ist eh totaler Unsinn! Mann kann die Raten nicht absetzen! Also dann würde ich finanzieren oder es lassen. Viele Privatleaser haben nämlich gar kein Geld für ein Auto. Der Wertverlust, der natürlich in der Lesingzeit am größten ist, da muss ja duch die Rate und evtl.Sonderzahlungen abgedeckt sein. Hier addieren sich dann die Kosten bei der Rückgabe. Ein totales Minunsgeschäft!! Evrl. kann man da besser rauskommen, wenn man das Fahrzeug einfach übernimmt. Dann muss natürlich Geld oder der Finanzieungswille einer Bank vorhanden sein. |
Autor: joecrashE36 Datum: 24.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn der "Wille" der Bank oder Geld da wäre, würde hätte man es gemacht.( hätte hätte Fahrradkette ) Im privaten Bereich ist die Finanzierung wohl der bessere Weg. Aber Da gibt es auch ähnliche Fallstricke, besonders wenn die Rückgabe ansteht. Wenn man das Kleigedruckte liest, aber da hapert es oft. -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: ChrisH Datum: 24.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Privatleasing ist nicht zuletzt eine Methode, trotz stagnierender Löhne die immer teurer werdenden Autos in den Markt zu pressen. Nun passieren da keine finanziellen Wunder, verschenken will ja keiner was. Im Gegenteil, die Leasingfirma will ja auch was verdienen. Je günstiger also die Rate, umso eher holt die Leasingfirma sich bei der Rückgabe nochmal ordentlich Geld rein. Grüße ChrisH "Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?" Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997 |
Autor: BMW-Erich Datum: 24.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Die brauchen nichtmal die Rückgabe abzuwarten! Ich habe mal ein Leasingangebot eines BMW Händlers angesehen! Angeboten wird ein nackter 116i , der einen Preis von rd.24000 Euro hat! Leasingsonderzahlung : 2,999,oo 36 Monate Laufzeit bei nur 10.oooKM p.a. Leasingrate: 199,00 brutto (für den Privatmann eben 199 euro) Bereitstellungsgebühr: 749,00 Das macht zusammen: 10.912,00 Euro Hier addieren sich die Mehrkilometer in Höhe von 4,7 cent per KM und das Rückgabeszenario! Eine für den Privatmann völlig unsinnige Konstellation! |
Autor: chickenwingattack Datum: 25.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da kann ich auch mal was dazusagen. Ich hatte eine E90 Limo von 11/11 bis 11/14 geleast. Kostentechnisch natürlich Quatsch (wie ich jetzt weiß ;-) Alles zusammen komme ich in den 3 Jahren auf knapp 11000 Euro. Man hat zwar ein tolles Auto aber lohnen tut es sich nicht. Rückgabe war aber sehr problemlos, 300 für Kratzer in Heckklappe (Selbstverschuldet) und 300 für eine tiefe Delle die mir einer beim parken machte. Das wars, Leasing war direkt bei BMW, gerade weil ich negatives von anderen Anbietern hörte. Tut mir leid das ihr in der Lage seid, ich bin froh das es vorbei ist. Nicht weil es schlecht war. Aber teuer, es war nicht mein Auto und hatte etwas Schiss ob das "dicke" Ende kommt. Daher lasst leasing, kauft euch ein Auto ;-) |
Autor: e46.basti90 Datum: 26.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- kenne mich da nicht so aus, aber darf man an einen Leasingfahrzeug überhaupt was verändern und sei es nur eine andere Blinkerlampe ? Ich denke mal das Fahrzeug muss doch im Ursprungszustand wie bei der Übergabe auch wieder ausgehändigt werden oder nicht ? Bezieht sich jetzt mehr auf die Aussage von dem komplett Umgebauten 1er M... lg |
Autor: Stefan177 Datum: 26.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kannst mit dem Leasingauto machen was Du willst, solange Du es finanziell tragen kannst (Rückbau). Es muss so abgegeben werden wie es übernommen wurde. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: ChrisH Datum: 26.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Sicher?? Da würde ich aber vorher ganz genau im Vertrag nachlesen. Denn das Auto gehört ja der Leasingfirma. Deshalb zahlt man ja auch Wartung etc nicht selber. Grüße ChrisH "Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?" Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997 |
Autor: BMW-Erich Datum: 26.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
KLar zahlt man die Wartung selbst und ist auch vertraglich angehalten, diese beim Vertragshändler durchzuführen! Veränderungen am Fahrzeug sind nur mit Zustimmung des Leasinggebers zulässig und müssen in der Fachwerkstatt durchgeführt werden! Leasing ist für den Privatmann ungeeignet !! Geschäftlich ist das eine Möglichkeit, seinen Fuhrpark ohne Kapitalbindung zu betreiben. Man sollte jedoch in Relation zu seinen Umsätzen die Fahrzeuge leasen. Manch "erfolgreicher" Freiberufler übernimmt sich mit der Leasingrate seines Porsche etc., während ein Golf sich wunderbar tragen würde. Wenn eine Firma für ihre Vertreterheinis 8 Passat Kombi braucht, so ist das Leasing eben die günstigere Varriante. Wer kann und will sich 8 Neuwagen kaufen? Das verfügbare Geld gehört ins Kerngeschäft. Man zahlt nur den Wertverlust der Fahrzeuge und kann die Raten steuerlich absetzen. Nach 3 Jahren kommen neue Fahrzeuge und man hat in der Regel keine größeren Reparaturen oder Ausfälle. |
Autor: mb100 Datum: 26.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Es gibt beide Modelle: entweder man schließt zum Leasingvertrag noch einen Wartungsvertrag ab, der die Inspektionen usw. mit integriert - und zahlt dafür eine erhöhte Monatsrate. Oder man verzichtet drauf, zahlt ne niedrigere Rate, darf aber alle Wartungskosten selbst zahlen. Im Endeffekt zahlt man also bei beiden Modellen die Wartung selbst, nur auf andere Weise. Dass es sich üblicherweise als massiver Bumerang entwickelt, wenn man die Wartungsarbeiten nicht regelmäßig in der Vertragswerkstatt durchführen lässt... ja, steht außer Frage. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Stefan177 Datum: 27.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ja, sicher. Du kannst mit dem Auto auch nen Überschlag machen, wenn Du willst. Solange Du es bezahlst ist das kein Problem. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: ChrisH Datum: 27.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ja, einen Überschlag schon! :) Aber z.B. den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II z.B. bekommst du doch gar nicht. Damit könnte man dann auch keine Umbauten machen, die eine TÜV-Abnahme erfordern. Grüße ChrisH "Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?" Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997 |
Autor: Hessenspotter Datum: 28.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- ZB2 braucht man nicht fürs eintragen ;). |
Autor: Stefan177 Datum: 29.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweise kannst Du an dem Auto alles verändern was Du möchtest. Du musst halt damit rechnen, daß es nicht als Wertsteigerung angesehen wird und Du es nötigenfalls Rückbauen musst. Oder Dir eben (wie oben in einem Fall geschildert) die Kosten für den Rückbau abgezogen werden. Ich möchte nochmal betonen: Es geht um *dürfen*, nicht um wirtschaftlich sinnvoll. Es geht ja schon damit los, daß die Firma das garnicht mitbekommt. Erst bei der Rückgabe. Bearbeitet von: Stefan177 am 29.05.2015 um 16:07:55 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: mb100 Datum: 29.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Sagen wir mal so: der Unterschied zwischen dem "Können" und dem "Dürfen" ist schon groß. Wobei allerdings im BGB oder anderen deutschen Gesetzen null und nix zum Leasing im Allgemeinen bzw. zum KFZ-Leasing im Besonderen zu finden ist. Somit sind die Regelungen im Leasingvertrag und den AGB zu beachten. Und wenn da keine Angaben zu irgendwelchen Veränderungen zu finden sind, darf man auch rein rechtlich gesehen Veränderungen vornehmen - mit den von Stefan dargestellten Konsequenzen. Sind Angaben zu Veränderungen zu finden, ist zu prüfen, ob diese auch wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Und das hängt vom Einzelfall ab. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: JonyT Datum: 30.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leider recht häufig bei Leasing. Daher kaufe ich nur noch oder finanziere... |
Autor: Scandal90 Datum: 19.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau dass ist der Grund warum ich mir kein Auto lease und wenn ich kein Geld habe, fahre ich so ein Auto eben nicht. Außerdem will ich in einem Auto sitzen, wo ich weis dass es meins ist und ich damit machen kann was ich will. Tut mir echt leid für euch. 6.000€ sind schon heftig und wenn man bedenkt was ihr noch so an Geld in der Leasing Dauer reingesteckt habt, würde ich eher schauen den Wagen zu übernehmen, bevor ich 6.000 für nix zahle. Ist echt ne feine Stange Geld. Dass zur meiner Meinung. Alles gute. |
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