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an alle Anwälte unter euch Gebrauchtwagenkauf - Geplaudere

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Beitrag von: MATZESZ
Date: 12.03.2014
Thema: an alle Anwälte unter euch Gebrauchtwagenkauf
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.03.2014 um 21:07:04 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hi Leute. Habe letzte Woche Dienstag einen E91 beim Händler gekauft. Am Sa schön poliert und da ist mir aufgefallen das am wagen der rechte Kotflügel anlackiert wurde und da platzt jetzt der klarlack ab. Habe dem Verkäufer das gleich am selben Tag mitgeteilt er meinte will es sich live anschauen. Heutesagte er mir er repariert das aaber ich solle die Hälfte dazu bezahlen. Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus habe ich nicht Gewährleistung? Danke für eure Antworten.

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.03.2014 um 21:07:04
egal wie man sich dreht der Arsch ist immer hinten


Antworten:
Autor: dschon
Datum: 12.03.2014
Antwort:
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Bin zwar kein anwalt, also korrigiert mich, falls ich falsch liege ;)

Beim kauf vom händler muss diesser gewähleistung geben, und wenn nun ein mangel auftritt (wie in deinem fall) dann muss der dafür grade stehen oder beweisen dass der mangel bei übergabe nicht bestanden hat. Und dass der klarlack abspringt ist nach einer woche sicher nicht deine schuld^^

Also vor Gericht würdest du recht bekommen, fragt sich nur ob es so weit kommen muss?

Hoffe das stimmt so und hilft dir
Autor: phil_e36
Datum: 12.03.2014
Antwort:
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Dann halte ich mal dagegen:

Zitat:


§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.




Ein fehlerhafter Lack fällt m.M.n. nicht unter die Sachmängelhaftung, das hättest du beim Kauf sehen müssen. Rein hypothetisch, wer sagt denn, dass du den Lack durch das polieren nicht kaputt gemacht hast?

Ich würde mich auf den 50:50 Deal einlassen.

Bearbeitet von: phil_e36 am 12.03.2014 um 22:24:18
Autor: MATZESZ
Datum: 12.03.2014
Antwort:
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Es handelt sich nicht im einen Steinschlag es handelt sich um lackabplatzer am kohlflügel und da sieht man genau das nachlakiert wurde und danei wurde gepfuscht. Das Problem war vorher nicht sichtbar das etwas Staub auf dem Wagen lag am Tag der Besichtigung.
egal wie man sich dreht der Arsch ist immer hinten
Autor: phil_e36
Datum: 12.03.2014
Antwort:
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Wie gesagt, ich denke das ist leider dein Pech.

Warte einfach mal ab bis sich der User mb100 zu Wort meldet. Er schaut eigentlich alle rechtlichen Themen an und kann dir dann sicher auch sagen, was Sache ist, da er vom Fach ist :-)

Bearbeitet von: phil_e36 am 12.03.2014 um 23:18:20
Autor: Heckpropeller
Datum: 12.03.2014
Antwort:
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Bevor du jetzt den Herrmann machst finde lieber heraus, ob es sich nicht um einen Unfallwagen handelt.

Zitat:

Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus habe ich nicht Gewährleistung?



Das kannst nur du dir beantworten.
Wenn vom Händler gekauft: ja
Wenn "im Kundenauftrag" vom Händler gekauft: nein


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Autor: Opern Geist
Datum: 12.03.2014
Antwort:
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Ich bin immer hellhörig wenn ein Händler sofort 50:50 anbietet

die wenigsten haben etwas zu verschenken...

soll es Kulanz sein... ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

oder will er es schnell über die Bühne bringen

oder will er den für sich günstigsten Weg nehmen

Fragen über Fragen....

Ich persönlich würde....ersmal zu einem Lackierer fahren und fragen warum der Schaden dort entstanden ist...

und mit dem Wissen abklären ob ein Gewährleistungsanspruch besteht

und dann entscheiden wie es weitergeht

Gruss und viel Erfolg
Autor: MATZESZ
Datum: 13.03.2014
Antwort:
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Guten morgen an alle. Ich will euch mal den Ablauf erläutern. Ich bin gleich nach der Fehlerfeststellung zum Lackierer gefahren. Dir wurde eine Schichtdickenmessung durchgeführt. Und dort wurde festgestellt das die Haube und der Kotflügel (anlackiert) wurden. Der Lackierer sagte mir auch das die Haube vermutlich wegen Steinschläge gelackt wurde weil es die Anzeichen dafür sind. Der Kotflügel wurde nur anlackiert warum auch immer. Ich bin gleich zum Freundlichen gefahren und der sagte mir Unfallmässig ist der Wagen sauber. Wenn mal was aus Kulanz gemacht wurde können die das wohl nicht sehen auch in anderen Werkstätten die im Serviceheft geführt wurden. Ich will nicht pingelig sein ist auch nicht gerade viel aber dennoch ärgert es mich denn bei der Besichtigung haben wir es nicht gesehen da eine leichte Staubschicht auf dem Wagen lag.
egal wie man sich dreht der Arsch ist immer hinten
Autor: phil_e36
Datum: 13.03.2014
Antwort:
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Natürlich ist das ärgerlich, solange aber die Teile nicht aufgrund eines verschwiegenen Unfalls nachlackiert wurde, ist das in meinen Augen ein Schönheitsfehler, der beim Kauf hätte gesehen werden können. Das man das bei einer leichten Staubschicht, bei Regen oder Schnee nicht sieht ist nachvollziehbar, hilft dir aber im Zweifelsfall auch nicht weiter.
Meiner Meinung nach ist das genauso zu behandeln ist wie ein Loch im Sitz, eine verkratzte Mittelkonsole oder sonstige Schönheitsfehler, die beim Gebrauchtwagenkauf nunmal häufig zu finden sind.




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