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darf ich die größe fahren... - 3er BMW - E36

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Beitrag von: xobx
Date: 02.02.2005
Thema: darf ich die größe fahren...
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Hallo,

Ich habe Felgen in der größe 8x17 mit einen Teilegutachten, meine Frage in diesen Gutachten
sind zur der Reifengröße 235/40 9Auflagen die erfüllt werden müssen, nacharbeiten der kotflügel wenn nötig, lenkeinschlagbegrenzer einbauen und eine Auflage mit den nummer 684 die steht dazu das folgende reifenkombination zulässig ist 215/45, 235/40 kann ich den die Größe 235/40 drumherum fahren also vorne und hinten oder geht das nur mit der Kombi....

eine kleine Frage nebenbei will die reifen online bestellen brauche dann aber für die reifen eine bestitigung des reifenherstellers über de Montierbarkeit, kann ich dann also zum irgendeinen reifenhändler fahren der mir das geben kann oder wo kann ich das herbekommen.

Danke im Voraus

gruß
xobx


Antworten:
Autor: Polysofty
Datum: 02.02.2005
Antwort:
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Du kannst wenn es im Gutachten steht auch eundherum 235/40 fahren oder halt auch 215/45.

Die Bestätigung bekommst du direkt beim Reifenhersteller. Ruf einfach direkt dort an und dann faxen Sie dir die zu.

gruß polysofty

Photostory ...oder darf's ein wenig mehr sein? Polysofty.de

Autor: El loco
Datum: 02.02.2005
Antwort:
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Wozu brauchst Du eine Bestätigung über die Montierbarkeit? Es gibt Reifen, die auf bestimmten Felgengrößen als genormt gelten. Die darf man montieren ohne Traglastbestätigungen usw. zu haben. Sogar wenn die Reifengröße nicht in dem Gutachten steht, ist erlaubt, was in der Norm liegt.

Allerdings passen dann die Auflagen nicht mehr. Denn der Felgenhersteller hat ja nur mit den aufgeführten Reifengrößen getestet. Nimmt man nun breiter (aber in der Norm), passt das zwar auf die Felge, aber ob es zum Auto passt, muss genau kontrolliert werden.

So wie ich das verstanden habe, steht in dem Gutachten: Erlaubte Bereifung = VA 215/45 und HA 235/40...

Auf 8x17 passen 215/45, 225/45, 235/40. Diese Größen liegen in der Norm, weswegen man die schonmal auf die Felgen ziehen kann.

Nun kann es nur sein, dass der TÜV sagt, die vorderen sind breiter als die 215er, die im Gutachten stehen (und getestet sind), weswegen man das genau prüfen muss => Einzelabnahme. Ebenso, wenn man 225/45 oder 235/40 rundum nimmt.
Bei 215/45 rundum wird's eher harmlos. Sind ja an der HA schmaler als getestet und müssen passen.

Also: Oben genannte Größen liegen in der Norm, passen also auf die Felgen. Andere Kombinationen als im Gutachten erwähnt, sind nicht an dem Fahrzeug getestet, was zur Einzelabnahme führen kann. Diese wird aber harmlos ausfallen, wenn es Größen sind, die an solchen Autos öfters verbaut werden und die keine Probleme machen. Der TÜV will einem ja auch nicht einfach eins reinbrennen. Dann ist der Unterschied nur, dass die Einzelabnahme 20,- € teurer ist.

--
So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!




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