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Unfall! Was gilt es zu beachten? - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: Mr.Carter
Date: 15.01.2014
Thema: Unfall! Was gilt es zu beachten?
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Mahlzeit,

Heute morgen ist mir einer mit ca 20 Sachen aufs Heck meines E39 aufgefahren.
Für morgen habe ich einen Termin beim Freundlichen für einen Kostenvoranschlag gemacht.

Was ich auf die Schnelle feststellen kann:
Stoßstange gerissen,
diverse Kratzer,
PDC funktioniert noch



Sollte ich beim KVA darauf bestehen, dass die Stoßstange abmontiert wird und darunter nach Schäden geschaut wird oder wird das sowieso gemacht?
Es war schon ein recht ordentlicher Aufprall. Mit welcher Summe kann ich rechnen? Wenn ich die Reperatur nicht durchführe bekommen ich weder MwSt noch die Kosten für den KVA erstattet?

Danke


Antworten:
Autor: sora969
Datum: 15.01.2014
Antwort:
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Wenn du den Schaden nicht reparieren lässt, bekommst du die MwSt. abgezogen.
Die Kosten für den KVA muss natürlich auch die Versicherung übernehmen, sofern die ihn in Auftrag gegeben haben.
Wenn du den auf eigene Faust machst können die sich quer stellen.
Hast du dich schon mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt?
put the pedal to the metal
Autor: double2
Datum: 15.01.2014
Antwort:
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Bis jetzt habe ich jeden schaden zu einem Gutachter gebracht. Dann einen Anwalt beauftragt das Gutachten übermitteln zu lassen. Vom Anwalt dann irgendwann einen Verrechnungsscheck bekommen :) stosstange abmontieren lassen weil 100 pro wirst du da was sehen. Guck dir mal den Kofferraumbodenblech an manchmal wölbt sich dort was bei einem Auffahrunfall sei er noch so langsam.

Autor: Mr.Carter
Datum: 16.01.2014
Antwort:
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Habe heute den KVA von BMW mit einem Schaden von 1740€ bekommen und gerade mit der gegn. Versicherung telefoniert.
Der Sachbearbeiter zeigte sich schon leicht bockig und sprach von Restwert und "altes Auto" bla bla.
Habe den Wagen erst vor kurzem aus erster Hand in einem Top Zustand gekauft und möchte ihn eigentlich weiterfahren.
Kennt sich jemand mit der Abwicklung der Versicherer bezüglich Restwert, Wiederbeschaffungswert und Schadenshöhe aus?
Autor: double2
Datum: 16.01.2014
Antwort:
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Ja du kannst den lustigen Sachbearbeiter ja dann sagen dass du dann gerne ein Restwertgutachten erstellen lassen kannst falls er denkt es wäre wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Kosten für das Gutachten müsste der Versicherer zahlen. Aber du hättest eigentlich schon direkt zum Anwalt gehen müssen weil den zahlt die gegnerische Versicherung auch. Und dann brauchst du dich überhaupt nicht mit versicherungsfutzis rumärgern die jeden Cent drücken wollen.
Autor: 5N1P3R
Datum: 16.01.2014
Antwort:
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Die werden auch überprüfen, ob der Wagen irgendwelche reparierten und bereits erstatteten Schäden hatte. Das Geld, was damals bezahlt worden ist, wird dann von dem Wert des Wagens abgezogen....soweit ich weiß....ich weiß bloß nicht ob vom aktuellen oder damaligen....
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: Mr.Carter
Datum: 17.01.2014
Antwort:
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Zum Glück ist der Wagen unfallfrei gewesen.

Ich vermute jetzt ganz stark, dass höchstens 2/3 des Betrages übernommen werden. Dann werde ich den Gang zum Anwalt antreten.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
Autor: ThogI
Datum: 20.01.2014
Antwort:
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Die Versicherung macht folgendes:

Gutachten des Schadens

Restwertermittlung (Angebote vom Aufkäufer)

Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fzg.

Wenn der Schaden geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, dann bekommst Du den Schaden ersetzt (Reparaturkosten komplett oder Auszahlung ohne Reparatur ohne MwSt)
Ist der Schaden höher, dann bekommst du die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwertangebot. Könntest Dir dann den "gleichwertigen" Wagen von der Gesamtsumme kaufen.

Mein Tipp:

Geh auf jeden Fall zum Anwalt, lass Dich vertreten, das übernimmt die gegnerische Versicherung, dafür brauchst Du keine RV!
Da gibt es dann noch Ausfallzeiten, Ersatzwagen, Aufwandspauschale etc.
...erst bauen, dann basteln, dann denken...
...schon wiieder vergessen - nochmaaaal...
Autor: MIKE46
Datum: 20.01.2014
Antwort:
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Zitat:


Ja du kannst den lustigen Sachbearbeiter ja dann sagen dass du dann gerne ein Restwertgutachten erstellen lassen kannst falls er denkt es wäre wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Kosten für das Gutachten müsste der Versicherer zahlen. Aber du hättest eigentlich schon direkt zum Anwalt gehen müssen weil den zahlt die gegnerische Versicherung auch. Und dann brauchst du dich überhaupt nicht mit versicherungsfutzis rumärgern die jeden Cent drücken wollen.

(Zitat von: double2)




genau so isses
wenn der Schaden so ab 1000 Euro liegt und die Sachlage klar ist gibt es nichts anderes als Gang zum Anwalt ( bei meinem alles per Fax und e-mail) und selbst einen Gutachter bestellen
Da werden alle Fragen geklärt (Restwert, wirtschaftlicher Totalschaden oder nicht, Wiederbeschaffungswert und und...

Verstehe nicht warum immer wieder so rumgemurkst wird das ist nur zu Deinem Nachteil
Autor: goer1848
Datum: 21.01.2014
Antwort:
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Ja so ist das mit den KVA.
Da hat dir dein "Freundlicher" einen schönen Dienst erwiesen. Der KVA ist wahrscheinlich noch kostenpflichtig.
Die wissen genau, dass ab gewissen Schadenhöhen (so um die 1000Euro) die Versicherung nen GUTACHTEN haben möchte. Da steht dann alles drin hinsichtlich Restwert usw.

Dein Problem ist nicht die Versicherung sondern der KVA. Du brauchst nen Gutachten von einem Sachverständigen! Mit nem Gutachten hätte dir der Sachbearbeiter keine Fragen wg Restwert oder so gestellt, sondern wahrscheinlich nur nach deiner Kontonummer wg der Überweisung gefragt.

Ist aber nu zu spät, das wird jetzt etwas komplizierter. Lass das von einem Anwalt klären. Ich fürchte nur das du auf den Kosten für den KVA hängen bleibst.
Ruhrpottgrüße vom goer1848

Autor: Skinny93
Datum: 21.01.2014
Antwort:
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Wurde hier ja schon geschrieben aber möchte das nur noch einmal bestätigen. Hatte damals das gleiche Problem wie du momentan. Du hättest so ungerne ich das auch schreibe direkt zum Anwalt bzw Gutachter gehen sollen. Ich brauchte damals keinen Anwalt. Die gegnerische Versicherung suchte sich einen Gutachter ihrer Wahl aus und der kam zu einem von uns vereinbarten Termin. Die gegnerische Versicherung sprach nämlich wie bei dir von einem "alten Auto " und nur noch von Restwert und totalschaden etc. Der Gutachter schrieb sich den Schaden bis ins kleinste Detail auf und auch die Ausstattung die mein damaliger Wagen besaß. Somit ermittelte er den momentanen Wert des Fahrzeugs. Er stellte auch fest das es ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre , was er im übrigen eigentlich auch war...
Das Gutachten wurde dann an die Versicherung geschickt und 2 Wochen später bekam ich eine Nachricht , ich dachte endlich kommt mal ein Bescheid das es nun das Geld gibt. Aber nein es wurde mir mitgeteilt das nun geprüft wird ob der Wagen schon einen Unfall hatte. Hatte er zum Glück nicht. Nachdem das auch nach 2 Wochen geklärt war überwies mir die Versicherung 2650€ - die Mehrwertsteuer. Ob ich das Auto mit dem Restwert nun selber verkaufe oder das ganze selber Repariere oder zu BMW gehe war mir überlassen. Ganz so durch geblickt habe ich selber nicht aber ich hatte um mal ganz ehrlich zu sein mehr als genug Geld das Auto wieder instand zu setzen da es sich eigentlich lediglich auf einen Blechschaden belief.
Anspruch auf einen Ersatzwagen hast du !!! Ganz sicher , falls du dieses Recht nicht wahr nimmst hast du Anspruch auf eine gewisse Summe obendrauf was der Mietwagen gekostet hätte. Plus natürlich das Geld für den Schaden. Ich persönlich würde mir kein Mietwagen nehmen weil es 1. immer nur eine Klasse unter deinem jetzigen wagen geben wird , also du fährst jetzt mittel bis oberklasse somit wirst du einen kleinwagen bekommen ( polo , Corsa D etc etc...) und 2. spar dir den Mietwagen und nehm das Geld !
Ich hoffe es konnte ein wenig helfen
Gruß Dennis
Autor: double2
Datum: 21.01.2014
Antwort:
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Also soweit ich weiss gibs ein Ersatz bzw mietfahrzeug nur wenn der Wagen nach Gutachten repariert wird für die Dauer der Reparatur.
Autor: Mr.Carter
Datum: 31.01.2014
Antwort:
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Gerade ist die Zahlung der Versicherung angekommen.
1100€.

KVA von 1740€ abzüglich MwSt. sind ~1460€.

Ich frag mal nach
Autor: sora969
Datum: 31.01.2014
Antwort:
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Zitat:


Gerade ist die Zahlung der Versicherung angekommen.
1100€.

KVA von 1740€ abzüglich MwSt. sind ~1460€.

Ich frag mal nach

(Zitat von: Mr.Carter)



Mir hat die Versicherung damals auch die Stundensätze vom KVA vom BMW-Händler gekürzt und haben einen etwas geringeren zur Berechnung genommen.
Denk mal dran bei der Versicherung nach der Unkostenpauschale zu fragen. Da gab's nochmal 25€. Aber eben nur auf Nachfrage. 25€ haben oder nicht haben.
put the pedal to the metal
Autor: Mr.Carter
Datum: 31.01.2014
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Gerade ist die Zahlung der Versicherung angekommen.
1100€.

KVA von 1740€ abzüglich MwSt. sind ~1460€.

Ich frag mal nach

(Zitat von: Mr.Carter)



Mir hat die Versicherung damals auch die Stundensätze vom KVA vom BMW-Händler gekürzt und haben einen etwas geringeren zur Berechnung genommen.
Denk mal dran bei der Versicherung nach der Unkostenpauschale zu fragen. Da gab's nochmal 25€. Aber eben nur auf Nachfrage. 25€ haben oder nicht haben.

(Zitat von: sora969)




Link

Laut dem Urteil darf ich die Stundensätze von BMW verlangen, da mein Auto bisher nur bei BMW gewartet wurde. Mal sehen was die dazu sagen.
Autor: sora969
Datum: 31.01.2014
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Gerade ist die Zahlung der Versicherung angekommen.
1100€.

KVA von 1740€ abzüglich MwSt. sind ~1460€.

Ich frag mal nach

(Zitat von: Mr.Carter)



Mir hat die Versicherung damals auch die Stundensätze vom KVA vom BMW-Händler gekürzt und haben einen etwas geringeren zur Berechnung genommen.
Denk mal dran bei der Versicherung nach der Unkostenpauschale zu fragen. Da gab's nochmal 25€. Aber eben nur auf Nachfrage. 25€ haben oder nicht haben.

(Zitat von: sora969)




Link

Laut dem Urteil darf ich die Stundensätze von BMW verlangen, da mein Auto bisher nur bei BMW gewartet wurde. Mal sehen was die dazu sagen.

(Zitat von: Mr.Carter)



Ah Ok. Das war bei mir nicht der Fall. Konfrontier die Versicherung damit und bleib stur.
put the pedal to the metal
Autor: LucyStern
Datum: 01.02.2014
Antwort:
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Ich musste eine Kopie meines Serviceheftes einsenden. Dann war Ruhe und sie haben voll gezahlt.
Autor: Mr.Carter
Datum: 01.02.2014
Antwort:
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Zitat:


Ich musste eine Kopie meines Serviceheftes einsenden. Dann war Ruhe und sie haben voll gezahlt.

(Zitat von: LucyStern)





sowas habe ich mir auch gedacht. Danke wird gemacht




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Ende des Themas

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