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Beitrag von: Chicolo1993 Date: 16.09.2013 Thema: Teile Gewährleistung bei Selbsteinbau ? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 17.09.2013 um 12:39:25 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben. Hallo Gemeinde, habe eine Frage bezüglich der Teile Gewährleistung (Garantie) von BMW. Sufu hatte leider nichts ergeben, ausser ihr belehrt mich eines besseren. Es heisst doch, das BMW auf alle neuteile 2 Jahre Garantie gibt (ausgenommen natürlich Verschließteile) So, bei mir ist mein NOX Sensor kaputt gegangen, der würde mir in der Werkstatt 480 Euro kosten. Nun habe ich beschlossen ihn mir selbst einzubauen, ist normal kein großes Akt, weil der Sensor kostet ja allein schon 340 Euro. Nun meine Frage, krieg ich die Gewährleistung nur, wenn ichs beim BMW einbauen lass, bzw. vom Fachmann einbauen lass oder betrifft das das Teil auch so, egal wers einbaut? Danke im Vorraus! Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 17.09.2013 um 12:39:25 "Es heisst Liebe kann viel, aber glaub mir Geld kann alles." |
Autor: Gitzki Datum: 16.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nur wenn du es von BMW einbauen lässt. |
Autor: Nixgut Datum: 16.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bin ich anderer meinung. Es muss von einem fachmann eingebaut werden. |
Autor: Chicolo1993 Datum: 16.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fakt ist also, ich brauch definitiv ne Rechnung von ner Werkstatt, wenn ichs daheim mache, krieg ich die Gewährleistung nicht? "Es heisst Liebe kann viel, aber glaub mir Geld kann alles." |
Autor: MIKE46 Datum: 17.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- in dem Fall ist eine Gewährleistung "goodwill" Der Händler wird erstmal vermuten, daß der Defekt durch Deinen Eigenbau bedingt wäre (auch wenn das sicher nicht stimmt, aber beweise erstmal das Gegenteil) |
Autor: Opern Geist Datum: 17.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast aber beim Verkäufer und nicht beim Kunden |
Autor: daniel25 Datum: 17.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- musst nach dem einbau eh noch zur werkstatt um die adaptionen vom sensor zurücksetzen zu lassen. da sind dann nochma u.u. 50€ fällig. ob das restersparnis das risiko wert is... >> der neue ist da! << |
Autor: Chicolo1993 Datum: 17.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab nachgefragt heute wie ich das Teil geholt habe, wenn ich die Gewährleistung in Anspruch nehme, wird das bei BMW erst mal ausgelesen und begutachtet, und anschließend wenn wirklich nach München geschickt und dort ausgelesen (Bzw. das Teil zerlegt etc.). Dadurch stellen sie dann fest, ob es am Teil gelegen ist (Fertigungsfehler), oder ob es an dem falsch Einbau hervorgerufen wird. Und in diesem Fall, sagte mir der Verkäufer, das man das nicht falsch einbauen kann da ja nur ein Adapter anschluss vorhanden ist den man drauf stecken muss. Das ist nun meine Information von BMW Vorort. Laut dieser Aussage werde ich es nun selbst einbauen, weil es ist ja wirklich nur ein Anschluss am Auspuff, und ein Adapter für die Elektronik, da kann man nichts verkehrt machen, anders wäre das schon wieder bei einem Steuergerät, das ist es dann doch mal mehr. Konnte mir jetzt zwar selbst helfen, aber für die Zukunft, falls diese Frage ja mal wieder auftauchen sollte. Danke trotzdem für die Antworten! "Es heisst Liebe kann viel, aber glaub mir Geld kann alles." |
Autor: Cab325iBln. Datum: 19.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Garantie oder Gewährleistung ist unabhängig vom "die Arbeit durchführenden" zu sehen. Der Punkt ist ein ganz anderer: Wenn du ein Teil kaufst und es von einer anderen Werkstatt einbauen lässt, werden sich Hersteller und Werkstatt gegenseitig beschuldigen und du musst zahlen, weil du einen Prozess mit ungewissem Ausgang müsstest. Ebenso wenn du selber einbaust, wird dir der Verkäufer Einbaufehler unterstellen,, weil er sich um die Gewährleistung drücken möchte. Um keine Probleme zu haben hilft wirklich nur, dass Reparatur und eingebautes Teil von einer juristischen Person stammen, so liegt die Gewährlwistung bei der Werkstatt, die dann im Nachhinein Regress an den Teileverkäufer stellt. Fazit: Die Gesetzesgrundlage sieht im ersten Augenblick gut aus, praktisch zieht man aber als "Selbstschrauber" oder "Teilemitbringer" den Kürzeren. |
Autor: Chicolo1993 Datum: 19.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- kommt ganz auf die Situation drauf an, hatte übrigens mit München auch telefoniert, und die sagten auch, wenn der zweifel besteht, das man es falsch angesteckt hat, wird es eingeschickt und dort überprüft. Und da können die dann nachvollziehen ob falsch eingebaut wurde, oder obs Materialfehler war. Jedoch ist mein BMW Händler Vorort ziemlich nett, und da mach ich mir mal keine Sorgen, ansonsten gibt's da nen schönen aufstand von mir. "Es heisst Liebe kann viel, aber glaub mir Geld kann alles." |
Autor: daniel25 Datum: 20.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- oje, das sind mir die liebsten kunden! nur das teil kaufen, daheim den einbau vermurksen und dann darf der händler die sache richten... aber gut, ich kenn ja deine fähigkeiten nicht. nur falls es in die hose gehen sollte, halt beim händler bitte den ball flach! >> der neue ist da! << |
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