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K&N 57i+ Lufthutze= TÜV? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: Gurkenhals
Date: 15.01.2005
Thema: K&N 57i+ Lufthutze= TÜV?
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Servus.
Hat jemand von euch ne Ahnung ob ich ne Lufthutze in der Motorhaube eingetragen kriege wenn ich nen K&N 57i Kit drin habe? Frage deshalb weil die sich ja schon so affig wegen der Dämmmatte haben. Könnte ja zu laut sein.
Täte das dann nämlich mal in Angriff nehmen wenn das schon mal jemand eingetragen gekriegt hat.

Was habt ihr nur gegen Beamte?

Wir tun doch nix !


Antworten:
Autor: chris_s
Datum: 16.01.2005
Antwort:
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kommt drauf an.

lufthutze ist normal nicht. es könnten fußgänger hängen bleiben nachdem du sie überfahren bzw. angefahren hast.

der mitsubishi hat für deutschland extra ne kleinere hutze.

mfg
chris
Autor: Tragic
Datum: 16.01.2005
Antwort:
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Also wenn du keine Eintragung kriegst würds mich nicht wunder, geb meinem Vorredner recht, es könnte ja jemand bei Tempo 80 neben dein Auto laufen und da rein fassen und was ist dann, hui hui hiu will ich mir gar nicht vorstellen!
Aber mal im Ernst, frag einfach mal beim TÜV direkt an wie´s aussieht, wenn die dir´s okay dann geben wird´s schon passen!

@ Gurkenhals: Ich weiß auch nicht was die immer auf uns armen Beamten rumhacken, wir tun doch ECHT GAR NIX *G*

***BMW-EMOTION***
Autor: Marius
Datum: 16.01.2005
Antwort:
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Hallo leute manche stellen sich echt an !!!

Wo ist denn das problem ??

Erstmal zum tüv hinfahren ohne die Lufthutze in der Haube und den Lufi eintragen lassen, dann wieder heim und die Haube bearbeiten und wieder den original Luftfilterkasten einbauen und mir der Haube zum tüv fahren. Diese dann eintragen lassen, fertig. Nun habt Ihr beides eingetragen und somit ist es ja legal!
Autor: Gurkenhals
Datum: 16.01.2005
Antwort:
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Danke erstmal für die Antworten.
Ok dann werd ich mal den Prüfer anbetteln ob der sowas einträgt.

@Marius: Glaub kaum das das so einfach geht, der K&N steht ja dann schließlich schon in den Papieren und auch wenn der Originale drin ist gehn se bestimmt von aus das der K&N rein kommt. Ich mein direkt blöd sind die ja auch nicht.

Was habt ihr nur gegen Beamte?

Wir tun doch nix !
Autor: TommyGT
Datum: 16.01.2005
Antwort:
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Und Legal ist es dann noch lange nicht. Nur weil ich mir mit Winterreifen ein Fahrwerk eintragen lasse und mit Serienfahrwer Alufelgen, heißt es nicht, das ich beides zusammen fahren darf.
Gruß
Tommy

Gentlemen start your engines!!




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Ende des Themas

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