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Beitrag von: cabriowuschel Date: 11.09.2013 Thema: Frage bezüglich Einkommenssteuererklärung ---------------------------------------------------------- Hallöchen zusammen. Habe mal eine frage an die Steuerexperten. Wie verhält sich folgender Sachverhalt im deutschen Steuerrecht. Habe meiner Einkommensteuer 2012 zwei Rechnungen beigelegt (haushaltsnahe Dienstleistung/ Handwerkerleistung). Es geht um die Fertigung und den Einbau von drei individuell gefertigten Zimmertüren. Gesamtbetrag ca. 3000€, wovon explizit 2200€ auf die handwerkerliche Tätigkeit und 800€ aufs Material entfielen und auch gesondert ausgewiesen wurden. In meinem Steuerbescheid wurde nun der Betrag auf ca. 600€ eingekürzt, mit der Begründung, dass der Anteil der Lohnkosten, welcher auf die Fertigung der Türen in der Werkstatt des Tischlers anzurechnen ist (Vorfertigung und Lackierung) nicht mit berücksichtigt werden könne und lediglich die noch verbleibenden 600€ für die Endmontage in meinem Eigenheim Berücksichtigung fänden. Somit gab es lediglich ca. 115€ und nicht ca. 420€ zurückerstattet Ist das so rechtens? Und wo steht das??? Danke für eure Mühe |
Autor: Kolle2010 Datum: 14.09.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da haben die recht mit der Kürzung. Es sind nur die kosten Anzugsfähig für die Lohnkosten in der Wohnung ;) |
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