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Arbeitsvertrag-Frage zu Klausel - Geplaudere

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Beitrag von: Heckpropeller
Date: 02.08.2013
Thema: Arbeitsvertrag-Frage zu Klausel
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Guten Abend,

stehe momentan auf dem Schlauch und kann diese Klausel nicht 100% ableiten.

§7 Vorschüsse und Rückzahlungsverpflichtung

Vor Fälligkeit der Vergütung geleistete Zahlungen sind Vorschüsse, auch wenn für die Rückzahlung Raten vereinbart werden. Wird das Arbeitsverhältnis vor Tilgung gekündigt oder beendet,so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig und kann mit noch offenen Bezügen aufgerechnet werden.
Der Gegenwert aus unbezahlten Warenbezügen des Arbeitnehmers gilt als Vorschuss. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zu viel gezahlte Bezüge oder sonstige Leistungen zurückzuzahlen.

Ist das gekoppelt mit dem hier?

§20 sonstige Vereinbarungen


Ihr Garantiegehalt beträgt Brutto x.xxx,- € monatlich. Wie bei Einstellung mündlich besprochen,setzt sich ab dem 01.05.2013 ihr Entgelt wie in §6 beschrieben, zusammen.
Muss ab dem 01.05.2013 durch nicht Erreichen des Umsatzes ein Vorschussgehalt gezahlt werden,wird dieses mit Überschuss wieder verrechnet.


Das heißt für mich wenn ich mein Garantiegehalt mit dem erzielten Umsatz nicht erreiche, dann bleibt mir ein Minus. Das ist noch nachvollziehbar.

Sollte das Arbeitsverhältnis allerdings zum 01.09.2013 beendet werden und ich das Garantiegehalt beide Monate nicht durch Umsatz geschafft haben, kann mein Arbeitgeber das fehlende Geld verlangen?

Beispiel:

Garantiegehalt: 2000€

tatsächliche Arbeitsleistung: 1500€/Monat

Muss ich dann nach 4 Monaten 2000€ zurückzahlen? ((01.05.-01.09.)

Wenn ja, die reinen 2000€ Brutto oder weniger, da meine Nettoauszahlung ja auch nicht die reinen 20000€ betrugen.

Hatte so einen Fall noch nicht und der Arbeitsvertrag kam jetzt erst nach Beendigung der 6 Monate Probezeit.

Und die Sache mit dem Garantiegehalt wurde anders besprochen (6 Monate fest innerhalb der Probezeit bis 01.08.2013 und danach keins mehr).

Habe das Geführ die wollen mich über den Tisch ziehen.

Würde mich über Hilfe freuen.

Grüße Tobi



Bearbeitet von: Heckpropeller am 02.08.2013 um 22:03:58
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Antworten:
Autor: aeneon
Datum: 02.08.2013
Antwort:
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ein fall für mb100. der ist nämlich rechtsanwalt, der gute ;)
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Autor: Heckpropeller
Datum: 02.08.2013
Antwort:
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Jurist isser, aber er antwortet lieber in einem Thread als per PN. =)


Ich hoffe ja auch auf seine Antwort und das er sich im Arbeitsrecht auskennt.

Es sind aber auch andere kompetentere User als ich gefragt. =)

Bearbeitet von: Heckpropeller am 02.08.2013 um 22:07:07
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Autor: aeneon
Datum: 02.08.2013
Antwort:
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ja gut, jurist. jedenfalls hat er jura studiert :)
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Autor: Gas Guzzler
Datum: 02.08.2013
Antwort:
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Dann zerlegen wir halt das Ganze:
"
Vor Fälligkeit der Vergütung geleistete Zahlungen sind Vorschüsse, auch wenn für die Rückzahlung Raten vereinbart werden. Wird das Arbeitsverhältnis vor Tilgung gekündigt oder beendet,so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig und kann mit noch offenen Bezügen aufgerechnet werden."

Vor Fälligkeit des Lohn´s geleistete Zahlungen sind Vorschüsse (echt jetzt) auch wenn Du vereinbart hast das Du es in Raten abzahlen darfst!
Wird das Arbeitsverhältnis vor Rückzahlung des Vorschuss gekündigt oder beendet(weil der Chef nicht mehr will oder kann) oder auch Du, so wird der komplette Vorschuss sofort wieder fällig!
oder kann mit dem Gehalt, daß Dir der Chef schuldet, auferechnet werden:
Sehr Lustig!
Alles für den Chef, nichts für Dich!
So seh ich das!
Aber es geht ja noch weiter.


Gruß
Autor: Heckpropeller
Datum: 02.08.2013
Antwort:
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Für mich ist es halt brandgefährlich,weil:

Seit 01.02.2013 arbeite ich mit mündlichen AV um genau zu sein. Mehrfache Nachfrage ergab keine Handlung.
Jetzt 1 Tag (31.07.) vor Ablauf der Probezeit liegt der schriftl. AV im Postfach. Unterschrieben am 26.07. von der Personalchefin.
Natürlich wurden diese "netten" Details (Klauseln) im Vorstellungsgespräch nicht erwähnt.
Da war auch nur der Hausleiter anwesend.
Im gesamten Vorbereitungsablauf der Anstellung war nur dieser anwesend.

Das Problem ist, dass ich höchstwahrscheinlich, aufgrund der Umsatzflaute, vorhabe das Verhältnis zu kündigen und werde vor Klärung dieser Fragen nicht unterschreiben.Sonst hätte ich Geldschuld gegenüber dem AG. Und das hatte ich nie gewusst.

Gruss
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Autor: Opern Geist
Datum: 02.08.2013
Antwort:
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Hallo,

wie mir scheint hast du den Vertrag noch nicht unterschrieben oder ?

Ich würde mit dem Vertrag direkt am Montag mal zu einem Fachanwalt gehen...

Gruss
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.08.2013
Antwort:
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Ich will nur diese Klausel erklärt haben. Dafür lohnt der Gang zum Anwalt nicht. In Erwägung gezogen habe ich das.
Sollte sie so sein wie ich vermute, dann unterschreibe ich den Vertrag nicht.
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Autor: Opern Geist
Datum: 03.08.2013
Antwort:
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Zitat:


....Und das hatte ich nie gewusst.

Gruss

(Zitat von: Heckpropeller)




Ich weiss schon was du meinst...

und meiner Meinung nach ist diese Klausel zu deinem Nachteil ausgelegt (juristischer Laie)

aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... und wie ist die Beweislast verteilt ?

Du arbeitest ja auf Grundlage eines mündlichen Vertrages...

Deswegen meinte ich ja auch das sich da eine Frage bei einem Fachmann/Anwalt lohnt....

oder unser Forenjurist meldet sich zu Wort :)

Gruss

Bearbeitet von: Opern Geist am 03.08.2013 um 00:16:56
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.08.2013
Antwort:
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Der kann erst am Montag. =)
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Autor: Opern Geist
Datum: 08.08.2013
Antwort:
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Zitat:


Der kann erst am Montag. =)

(Zitat von: Heckpropeller)




und wie gehts weiter ?
Autor: Heckpropeller
Datum: 08.08.2013
Antwort:
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Werde es vermutlich bei dem mündlichen AV beruhen lassen und den schriftlichen AV nicht unterzeichnen.
Suche mir was neues und hoffe es so lange aussitzen zu können.

Werde am Mittwoch wahrscheinlich noch meinen Anwalt diesbezüglich besuchen.
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Autor: Gas Guzzler
Datum: 08.08.2013
Antwort:
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Recht hast!
Gut so, gib dem Pack Stoff!
Gruß
Autor: Heckpropeller
Datum: 14.08.2013
Antwort:
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Hallo allerseits!

War heute bei meinem RA für Arbeitsrecht. Hat sich das ganze 2 Minuten angesehen und ich lag mit meiner Vermutung richtig.
Mein AG möchte gerne, dass ich das "unverdiente" Gehalt zurückzahle.
Er sagte auch, dass ich den schriftlichen AV nicht unterschreiben soll.
Selbst im Falle eines schriftlichen Vertrag wo ich dem ganzen zustimmen würde mein AG im Fall einer Klage kein Land sehen, da diese Verträge mit den deutschen Gesetz nicht konform sind.
Es würde sich dann nur einen Ticken schwieriger gestalten. So, mit dem mündlichen, habe ich gar nichts zu befürchten.

Alles gut =)

Grüße

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Autor: sportler22
Datum: 16.08.2013
Antwort:
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Klingt schwer nach Versicherung.
Aber es gibt doch deutlich bessere Provisionsmodelle.
Wer später Bremst is länger schnell!!
Autor: Heckpropeller
Datum: 16.08.2013
Antwort:
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Nein, das kann ich nicht. =)

Stellvertretender Hausleiter im Möbeleinzelhandel.
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Ende des Themas

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