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Beitrag von: clubber Date: 15.10.2012 Thema: Frage zu Garantie/Gewährleistung ---------------------------------------------------------- Servus bräuchte mal Hilfe von Leuten die mit Garantie/Gewährleistung auskennen. Habe mir 12/2012 ein elektrisch Sitzauflage (Sitzheizung) bestellt. Die Heizung funktioniert jetzt leider nicht mehr und habe sie dann zum Händler wegen Garantieanspruch zurück gesendet. Nun ist folgende Email bei mir angekommen: Sie haben uns einen Artikel zurückgeschickt, mit der bitte diesen umzutauschen. Leider ist dies nicht mehr möglich. Wie beim Verkauf in unseren AGB angegeben, verkaufen wir unsere Produkte mit einer Gewährleistung von 24 Monaten. Eine Garantie besteht nicht. Der Gesetzgeber sieht folgende Regelung bei einem Gewährleistungsfall vor: Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate ein, ist der Verkäufer verpflichtet kostenlosen Ersatz zu leisten. Sollte er nachweisen können, eine einwandfreie Ware geliefert zu haben, besteht diese Verpflichtung nicht. Wir leisten generell in den ersten 6 Monaten kostenlosen Ersatz. Nach 6 Monaten tritt laut Gesetzgeber eine Beweislastumkehr ein. Eine Ersatzlieferung ist ab diesem Zeitpunkt nur gegen den Nachweis zu leisten, dass die gelieferte Ware bereits zum Zeitpunkt der Zustellung defekt war. Vor diesem Hintergrund bitten wir um den Nachweis dafür, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übernahme defekt war, damit wir Ersatz leisten können. Bis zum Erhalt des Nachweises müssen wir eine Ersatzlieferung leider ablehnen. Sollten Sie wünschen, dass wir den Artikel an Sie zurücksenden, bitten wir Sie um überweisung von 4,90€ für die Rückversandkosten. Ich dachte in der EU sind 2 Jahre Garantie auf Elektroartikel????? |
Autor: clubber Datum: 15.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- natürlich ist der Artikel 2011 gekauft worden |
Autor: Heckpropeller Datum: 15.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn der Händler tatsächlich lediglich eine Gewährleistung auf das angegebene Produkt gegeben hat, dann liegt es an dir zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat. Der Händler handhabt es also richtig. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Jackychef Datum: 15.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau... und Garantie kann im übrigen nur der Hersteller direkt geben und kein Händler. Soweit ich weis gibt es keine genauen Regelungen für Garantie (Apple hat ja zB auch nur 1 Jahr Garantie. Gewährleistung ist ja im Endeffekt nur, dass der Artikel in einwandfreiem Zustand übergeben wird. Sollte sich nach kurzer Zeit herausstellen, dass etwas nicht geht, geht man davon aus, dass der Artikel bereits bei Auslieferung eine Macke hatte und der Händler klärt des. Wenns wie bei dir mehr als 6 Monate her ist, musst du beweisen, dass beim Kauf der Artikel schon eine Macke hatte... Ansonsten musst direkt auf den Hersteller zugehen, wenn du noch Garantie hast. |
Autor: Heckpropeller Datum: 15.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nachtrag: Die Garantie ist eine vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig gegebenes Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen, das über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
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