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Beitrag von: ZettiFREAK Date: 07.11.2004 Thema: Gewinde hochschrauben fürn Winter, TÜV ok?? ---------------------------------------------------------- nabend habe heute meine Winterräder drauf gemacht und das ganze ist echt Millimeterarbeit , *guck zu Sirhansolo*. Würde zur Sicherheit das ganze gerne en zentimeter bis zwei hoch drehen. Darf ich das Fahrwerk höher machen als es eingetragen ist??? Dürfte der TÜV doch nix gegen haben oder?? ist doch dannn sicherer wie eingetragen. cu stefan --------------------------------- schon 007 wusste was gut ist!! Z3 Mein Z3 Roadster MULTIMEDIA-UPDATE 28/08/04!!! WWW.BASE-JUMP.DE |
Autor: Cube43 Datum: 07.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie dass genau ist weiß ich auch nicht. Aber ich würds einfach machen!Dess juckt doch keinen. Ich hab noch keinen nachmessen sehen!! :) |
Autor: ZettiFREAK Datum: 07.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei mir hat auchnoch keiner nachgemessen. aber bei kollegen schon. und da meiner sehr,sehr tief ist, ist das natürlich auffällig. cu stefan --------------------------------- schon 007 wusste was gut ist!! Z3 Mein Z3 Roadster MULTIMEDIA-UPDATE 28/08/04!!! WWW.BASE-JUMP.DE |
Autor: Smartie Datum: 08.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Höherlegen darfst du, auch wenn net, wer guckt danach(obs tiefer is klar, aber net höher)!?! Mein Gewinde is auch mit 80/60 eingetragen, aber so tief haben wir das garnet herunter geschraubt. In deinem Brief steht normaler Weise wie tief das Gewinde geht. ...und dat alles mit TÜV!!! ;-) MfG Smartie ---------------------- Region NRW EY KRASS!! GUCKST DU E36! Bearbeitet von - Smartie am 08/11/2004 01:43:39 |
Autor: M3 MARK Datum: 09.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- meine auch das es ja im winter kein stört denn es ist ja nur von vorteil und nix schlimmes wie beim tiefer drehen ;-) aber laut rechtmäßigen gesetz muss gefahren werden was eingetragen ist aber den deutschen tüv wird wohl nie ganz einer von uns verstehen ;-) MC |
Autor: angry81 Datum: 09.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- das problem wird nicht unbedingt der tüv sein, obwohl das fahrwerk -eigentlich- nur auf die spezielle höhe eingetragen ist!? (dt bürokratie versteht man manchmal nicht wirklich), sondern das du wieder zum spureinstellen musst. jedes mal, wenn du was an deinem fahrwerk veränderst, muss man die spur einstellen. kostet immer um die 30-50boleros. Bearbeitet von - 2xdekker am 09/11/2004 08:50:06 |
Autor: alex323i Datum: 09.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- mir hat der Prüfer gesagt, dass ich da nichts verstellen darf, da sonst der Versicherungsschutz hin ist. Da der nicht richtig Ahnung hatte, weiss ich nicht, ob es stimmt, und ob es wirklich nachgemessen wird. Ausserdem habe ich eh die oberste Stellung, die ich einstellen darf. __________________________________________________ Hartge - Die Räder der schnellsten ;-) |
Autor: Starcrunch Datum: 10.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte da garnix drin stehen, von wegen Tieferlegung. Stand nur Schraubfahrwerk drin. Die haben ja einen TÜV verstellbaren bereich der auch geprüft ist. Wenn du tiefer gehst, is es verboten, aber höher doch nicht. Höre das auch zum ersten mal, daß man die Spur neu einstellen muß wenn man die höhe verändert... Du baust doch den Dämpfer nicht aus. Kann mich ja täuschen, aber da verändert sich doch kein Wert?!? ____________________________________________________ Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen |
Autor: gonzo25 Datum: 23.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- man darf weder hoch noch runter drehen als wie es eingetragen ist !aber juckt im prinzip eh niemand! |
Autor: angry81 Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: aha, denke schon!? spätestens wenn du nen unfall baust und die gutachter sich dein auto richtig genau anschauen... aber auch die rennleitung macht stress, wenn sie das raus bekommt |
Autor: Mc Murfhy Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein Fahrwerk ist gesackt also habe ich es auf 8 cm Bodenfreiheit hochgeschraubt. Habe dann bei Gelegenheit beim TÜV nachgefragt. Aussage: Ja müßte eingetragen werden, oder die Die Eintragung müßte lauten " mind. Tellerhöhe ..." Ist aber auch nicht möglich, da bei vielen Rädern die Radabdeckung nur in Verbindung mit der Tieferlegung gewährleistet ist. Ich sollte mir aber keinen Kopp machen es wäre noch nie ein Auto da gewesen, bei dem bemängelt wurde das er zu hoch wäre. Also fahre ich jetzt so rum. Wäre auch etwas teuer alle halbe Jahre die Höhe ändern zu lassen weil das Fahrwerk sackt -------------------------------------------------- Lebe glücklich lebe froh wie das Bärchen Haribo, das in seiner Tüte saß und die anderen Bärchen aß Jetzt auch Photostory hat |
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