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Beitrag von: strabmichi Date: 27.10.2004 Thema: Versicherung stellt sich quer ---------------------------------------------------------- Kann meine Versicherung eine Auszahlung der im Vorkstenanschlag ausgewissenen Betrag verweigern (Frontscheibe), Ich habe zum 31.12.04 gekündigt. Laut VS haben Sie noch nie solche Vorkostenanschläge ausgezahlt hatte 2 Jahre zuvor ein gleichen Fall ist dort aber ohne Probleme gegangen bei gleicher VS die wollen mich irgenwo hinschicken wo Ich aber garnicht reparieren lassen will sondern Ich will bei meiner Werkstattdas machen lassen meine Vermutung ist seit Ich gekündigt habe stellen sich die quer hat einer erfahrung ob die das machen können. |
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude Datum: 27.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Laß das mal deine Werkstatt probieren, fahr deinen Wagen hin, drück ihnen den Versicherungsschein mit deinen Daten in die Hände, und die werden dann bei deiner Versicherung anrufen ob sie die Reperatur durchführen können. So ging´s bei mir vor kurzem bei einer Steinschlagreperatur ohne Probleme ab. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, viel Glück. mein_Shorty |
Autor: Starcrunch Datum: 27.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wieso denn eigentlich Voranschlag? Wenn du Teilkasko hast, dann fährst du in die Werkstatt, lässt das machen und schickst die Rechnung der Versicherung. Das Geld keirgst du dann überwiesen. Also so war es zumindest bei mir... ____________________________________________________ Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen |
Autor: PT Datum: 27.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich finde auch,daß das der eigentliche Weg ist. Natürlich geben sie dir nicht das Geld auf einen Kostenvoranschlag,sondern bezahlen die Rep.Wobei sie deine Selbstbeteiligung abziehen. BMW....und Tschüß |
Autor: Mc Murfhy Datum: 27.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wir haben freie Werkstatt wahl. Nur zahlen die mittlerweile nicht mehr nach Kostenvoranschlag aus, da das etwas übertrieben wurde. Rechnung einschicken und überweisen lassen. -------------------------------------------------- Der der immer noch ein Gutachten für Kerscher KML Spoiler M-Look sucht Lebe glücklich lebe froh wie das Bärchen Haribo, das in seiner Tüte saß und die anderen Bärchen aß Jetzt auch Photostory hat |
Autor: Smartie Datum: 28.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei Teilkasko nen Steinschlag ausbessern zu lassen is kein Prob, das übernimmt JEDE Versicherung. Darfst halt nur keinen Kostenvoranschlag dahin schicken, sondern sofort die richtige Rechnung. ...und dat alles mit TÜV!!! ;-) MfG Smartie ---------------------- Region NRW EY KRASS!! GUCKST DU E36! |
Autor: Der_Heiler Datum: 28.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau, der Wert des KVA wird ja dann bei Auftrag in der Rechung verrechnet. Sonst könnte man ja mit dem gleichen Problem zu 20 Werkstätten gehen und immer nen KVA machen. ________________________________________ BMW TEAM Oberhavel ________________________________________ |
Autor: Varela-8 Datum: 29.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- lass Dich nicht auf den Arm nehmen. Fahr' zu Deiner Werkstatt, lass die Scheibe auswechseln (falls die VS einen Nachweis will, dass die Scheibe auch wirklich nicht mehr zu gebrauchen war, wird sich die Werkstatt darum kümmern und ein Bild davon schiessen... dass es so aussieht). Meine Werkstatt rechnet sogar direkt mit der VS ab, das heisst ich unterschreibe eine Abrtretung und den Rest machen die. Und da kann die VS nüscht machen. :-) |
Autor: franky01 Datum: 29.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau wie es schon alle vor mir gesagt haben fahr zu der werkstatt deines vertrauens und lass die scheibe erneuern und um den rest kümmert sich dann die werkstatt hatte noch nie probleme damit gehabt und brauche im jahr 2-3 stück neu Kann den Leistung Sünde sein |
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude Datum: 29.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- @franky01, wie kann man in einem Jahr 2-3 Windschutzscheiben verbrauchen ?!? Bist du etwa zu Faul sie zu putzen :-) Ich find das etwas übertrieben, denn es kann leicht passieren, das beim wechseln der Scheibe beim herrausschneiden Lack angekratzt- beschädigt wird. Muß ja nicht einmal sichtbar sein, aber der Rost kommt dann in ein paar Monaten vorbei und sagt hallo mit ein paar Blumen. Bei einem leichten Steinschlag laß ich den zuerst ausbessern, die Standzeit ist nur ca 45min, und das Ergebniss meist zufriedenstellend, wo hingegen beim Scheibenwechsel der Wagen lange "Bearbeitet" wird, und die Gefahr eines Lackkratzers hoch ist. Was mich noch interessieren würde, hat da deine Versicherung noch nicht angefragt, ob das alles mit rechten Dingen zugeht, oder ob du in der Nähe eines Kieswerkes wohnst? mein_Shorty |
Autor: sanituning Datum: 29.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- zitat:@franky01, wie kann man in einem Jahr 2-3 Windschutzscheiben verbrauchen ?!? das geht sehr wohl,aber mit ner gescheiten versicherung gibts da auch keien probleme.ich ahbe früher fast regelmaessig mindestens 1 scheibe im jahr neubekommen. bei 40tkm fahrleistungw as natürlich auch bei der vers.angegeben war ist das kein problem.der normalfahrer faehrt statistisch gesehen 15tkm im jahr habe also die fahrleistung die andere in 2-3 jahren haben. viel kilometer,viel steinschlag :-) zum thema.schliesse mich den anderen an.fahr in die werkstatt,lass deine scheibe erneuern,unterschreib ne abtretung und du hast mit nichts mehr was zu tun.fertig aus. laut kv wird schon ewig nicht mehr abgerechnet es zaehlt nur eine rechnung. anders ist es bei einem unfall,da kann laut unfallgutachten abgerechnet werden.aber vorsicht! wenn man das macht,behaelt die versicherung die 16% steuer ein.die kann man aber einfordern wenn der unfall sachgemaess instd.gestezt wurde,was natürlich ein anerkannter sachverstaendiger bestaetigen muss. nutzungsausfall kann man da aber nicht geltend machen fuer leihwagen etc. gruss sascha www.sanituning.de |
Autor: AndyW Datum: 29.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist doch logisch dass bei Glas nicht nach Kostenvoranschlag abgerechnet wird....das wäre ja bodenlos...hab nen Steinschlag, mach mir nen Kostenvoranschlag, kassier die Kohle und wechsle die Scheibe nicht...komischerweise hab ich 3 Tage später wieder nen Steinschlag usw. usw......könnte man ja mal anregen dass so zu machen...jedoch sollte sich niemand über die 20-fache Prämie aufregen :-) Bilder vom Umbau |
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