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Beitrag von: Black-Elegance Date: 17.03.2012 Thema: Verhalten auf Parkplätzen - links hinstellen ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, mir ist heute ein älterer Herr, fast 80 Jahre, beim rückwärts ausparken in die Fahrertür geknallt. Polizei war da. Der Herr hatte einfach nicht geguckt... :( Nun gut. Er ist die Nr. 1 auf der Unfallmitteilung und hat ein Bußgeld bekommen. -> Ich stand als er losgefahren ist. Hupen zwecklos. Er hat es garnicht gemerkt. An sich nun alles kein Problem. Doch eine Frage bleibt für mich: Darf ich mich auf einem Parkplatz ohne Fahrrichtungsmarkierungs auf dem Boden links neben die Autos stellen, um rückwärts einzuparken? Es gibt doch kein Linkshinstellverbot (um einzuparken) auf öffentlichen Parkplätzen, oder? Doofe Frage, ich weiß. Will mich nur absichern. [URL=http://www.pic-upload.de/view-13381094/Unbenannt.png.html] ![]() Danke Bearbeitet von: Black-Elegance am 17.03.2012 um 20:05:14 |
Autor: Mani73 Datum: 18.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- auf den ersten blick kannst ja nix dafür , dass der ned schaut ..... auf einem parklplatz is immer besonders gut zu achten um sein auto heile wieder weg zubekommen . dellen usw . die beim tür öffnen entstehen . ich persönlich nehm da gerne ein paar meter mehr zu fuss gern in kauf um diesen problemen aus dem weg zu gehen .....stell mich immer etwas weiter weg , und wenn möglich , dass keiner neben mir steht . is halt dumm gelaufen für dich ..... auf parkplätzen gilt auch die stvo . und wenn er eh den fehler einsieht , dass er schuld is , dann gibts eh keine probleme . MFG Mani73 wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht....... |
Autor: J.R. Datum: 19.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich hab selber grad einen Schadenfall am laufen wegen Kontakt auf dem Parkplatz. Ähnliche Situation wie bei dir (keine Details jetzt). Schuldfrage war vor Ort eigentlich klar! Da sich der Gegner aber hinterher quer gestellt hat, hab ich einiges Lernen müssen. - Auf Parkplätzen gilt nicht die StVO, du befindest dich auf Privatgelände. Egal, ob da ein Schild steht. Insbesondere gilt kein rechts-vor-links! Richtungspfeile, die auf dem Boden aufgemalt sind, sind ebenfalls nicht bindend sondern dienen lediglich der Orientierung. - Haben sich die Unfallgegner beide bewegt, Urteilen die meisten Gerichte auf 50/50, => Das Betriebsrisiko wird gleich verteilt. - Wer Rückwärts fährt, hat eine größere Pflicht, sich abzusichern. Daher hat ein Rückwärtsfahrer meist den höheren Schuldanteil. - Wer steht, hat meistens keinen Schuldanteil. Wenn du nachweislich gestanden hast, ist der andere in dich reingefahren. Gut für dich in diesem Fall. Ich bin der Meinung, dass du durch dein Linkshinstellen keine Teilschuld hast. Dadurch dass du gestanden hast und obendrein noch zur Warnung gehupt hast, hast du sehr gute Karten. Einzige mögliche Problematik tritt auf, wenn der Gegner auf einmal irgendwelche anderen Geschichten erzählt. Dann sind Zeugen hilfreich. Aber das Schadensbild an den Autos sollte ja auch eindeutig sein. Das Fazit meiner gemachten Erfahrungen: Auf hoher See, vor Gericht und auf Parkplätzen sind wir alle in Gottes Hand! |
Autor: joecrashE36 Datum: 21.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist richtig ,Allerdings : Unabhängige Zeugen ? Es wird schwierig wenn Der Anwalt des "älteren Herrn" alle Möglichkeiten ausschöpft. Da können unabhängige Zeugen, nicht Freundin oder Mitfahrer von Nutzen sein. -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
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