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Kaufvertrag unter 18?? - BMW-Talk

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Beitrag von: Juu
Date: 10.03.2012
Thema: Kaufvertrag unter 18??
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Hallo Leute, ich habe mal ne frage. Und zwar hab ich ein auto gekauft gewerblich. Bisschen was war angeblich kaputt. War jetzt nach dem anmelden in der werkstatt, der kerl sagte mir was alles kaputt ist unter vielen anderen sachen die zylinderkopfdichtung, wusst ich nicht...800€ reperatur. Habe 1000 euro fürs auto gezahlt. Ich will das auto nicht noch für das geld reperieren. Nun der springende punkt: ich bin erst 17 und habe den kaufvertrag unterschrieben. Er hat mich nicht nach dem ausweis gefragt und es steht kein geb datum im vertrag. Istt der vertrag jetzt ungültig ? Danke für eure zeit :))


Antworten:
Autor: Selim_e36
Datum: 10.03.2012
Antwort:
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(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

zusammen gefasst nein du darfst kein vertrag mit 18 schließen
Autor: Old Men
Datum: 10.03.2012
Antwort:
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Was ich nicht verstehen kann oder will ist die Tatsache, du kaufst ein Auto als 17jähriger. Das Auto war nach Angaben des Verkäufers ein bischen kaputt. Nachdem du nun festgestellt hast, was alles kaputt ist, willst du den Kaufvertrag anulieren, weil du als 17jähriger kein Auto kaufen kannst? Wenn du da mal wieder rauskommst hast du unheimliches Glück. Wie kannst du aber als 17jähriger ein Auto anmelden? Irgendwie kommt mir die Sache hier etwas komisch vor. Bei der Anmeldung müßte dann doch ein Erziehungsberechtigter dabei gewesen sein oder der Erziehungsberechtigte hat das Auto dann auf seinem Namen zugelassen.
Autor: Warhead Dragon
Datum: 10.03.2012
Antwort:
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Fakt ist, unter 18 kein Kaufvertrag ohne Erlaubnis der Eltern...
Aber wenn deine Eltern das Auto auf sich anmelden, dan ist das eig. Schon das geben der Erlaubnis.. Also.. Pech gehabt anders wäre es kein Problem :-)
Mfg Mike
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Autor: Juu
Datum: 11.03.2012
Antwort:
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Ok danke für die Antworten, hat alles geklappt :)

Autor: Old Men
Datum: 11.03.2012
Antwort:
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Was hat geklappt? Ist nun der Kaufvertrag nichtig ??
Autor: Juu
Datum: 12.06.2012
Antwort:
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Kaufvertrag war nichtig, und ich konnte es wieder zurückgeben.




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