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Beitrag von: Peter393 Date: 25.02.2012 Thema: Betriebliche Schulung mit privat Auto ---------------------------------------------------------- Hallo habe in zwei wochen eine schulung vom betrieb aus. wie ist da die rechtslage wenn ich da mit meinem eigenen auto hinfahre und einen unfall baue ? zahlt die versicherung, weil es ist ja angegeben dass ich das fahrzeug nur für private zwecke nutze MfG Peter https://www.linkilike.com/geld-verdienen-internet/1438970100 Mein Youtube ►► https://www.youtube.com/user/PSNSnoopy1993/videos |
Autor: Bjunior Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, du befindest dich bei sowas auf dem Arbeitsweg, Versichert bist du also. Patrick |
Autor: Horgh76 Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du es so sehen würdest, dürftest du dich mit deinem Auto auch nicht auf dem Weg zu arbeit machen. Bjunior hat da vollkommen recht, du befindest dich auf dem Weg zur Arbeit also bist du versichert. Solange es sich um den direkten Weg handelt, wenn du erst noch n Umweg machst oder so sieht das dann wieder anders aus |
Autor: bmw9009 Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nur rein aus Interesse, weil ich mich damit nicht auskenne: Wie will die Versicherung dir überhaupt nachweisen, dass du den Wagen nicht für private Zwecke benutzt hast. Könntest ja sagen, war auf dem Weg zum einkaufen. Oder wie läuft das ab ? |
Autor: Horgh76 Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da er auf dem Arbeitsweg war, ist das vollkommen irrelevant. Er ist dafür vom Arbeitgeber versichert zumal es in der Versicherung garantiert heißt "ausschliesslich", was soviel heißt wie es kommt ab und zu vor... Er darf definitiv mit seinem privatem Auto zur Arbeit hin und zurück... Sonst wären jeden Tag Millionen Deutsche unversichert unterwegs... |
Autor: cxm Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, hier werden gerade zwei Versicherungsfälle durcheinander gewürfelt. Die Angabe "privat" bezieht sich auf die Nutzung des Fahrzeugs. Das Gegentail davon wäre "gewerblich". Das ist ein Privatfahrzeug, mit dem man zur Arbeit fährt, definitiv nicht. Der Wagen wird ja wohl kaum für bezahlte Auslieferungsfahrten oder gewerblichen Personentransport genutzt. Vermieten tut ihn der TE auch nicht. Der andere, hier angesprochene Aspekt bezieht sich auf den gewerblichen Unfallschutz, der auf dem Weg zur Arbeit besteht. Und darunter fallen auch Fahrten zu Schulungen. Sieht es mal ganz abstrakt: für zwei Wochen hat Dich Dein Arbeitgeber damit beauftragt, eine andere 'Arbeitsstätte' aufzusuchen. Dein 'Arbeitsauftrag' für die zwei Wochen lautet: "Lernen!" Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Horgh76 Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Carsten: So meinte ich das eigentlich auch... Konnte es leider nicht so klar darstellen wie du =) |
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