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Beitrag von: Wacke Date: 17.10.2011 Thema: TÜV erst nächstes Jahr machen ---------------------------------------------------------- Hallo, ich hab folgende Frage: Bei meinem E36 wird Ende November der TÜV fällig, ich melde das Auto jedoch am ersten November ab und möchte den TÜV dann nächstes Jahr zum Saisonbeginn machen. Sollte ja kein Problem sein oder? Ab wann gilt die neue Untersuchung dann? Weiterhin ab Ende November oder dann ab März/April? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. MfG Was hat man von vier Ringen? Was soll mich ein Stern zieren? Zum Leben gehören Organe, der Mensch braucht doch zwei Nieren S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten |
Autor: Joeye Datum: 17.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hy, du weist aber schon, dass du das Auto dann im nächsten Jahr ohne gültigen TÜV nicht ohne weiteres anmelden kannst, oder? D.h. du wirst im nächsten Jahr erst mal mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV und dann erst anmelden können. Ist ein Aufwand für ein paar Monate TÜV mehr. TÜV wäre dann in dem Fall auch in dem Monat wo du es neu gemacht hast, da du den Wagen ja dann neu anmeldest. Aber ob das die Rennerei dann wert ist? |
Autor: Marco535 Datum: 17.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Seit kurzem ist es wieder so, dass bei einer Überziehung nicht mehr zurück datiert wird. War früher mal anders. Aber wie Joeye schon schreibt. Anmelden ohne TÜV bringt so seine "Besonderheiten" mit sich. |
Autor: e36-newbie Datum: 17.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich weiß, darf man mit den abgemeldeten Kennzeichen direkt zum TÜV und danach direkt zur Anmeldung fahren. So habe ich es mit meinem E39 auch gemacht. Den hatte ich abgemeldet wegen divevrser Reparaturen. Da ich dann zum TÜV musste, habe ich die alten Nummernschilder dran gepappt, bin direkt zum TÜV und von da aus direkt zur Anmeldung. War alles kein Problem. Habe mich allerdings vorher mit dem TÜVer abgesprochen, solltest also nen festen Termin, am besten schriftlich vereinbaren und das samt allen anderen papieren dann mitführen. |
Autor: herr_welker Datum: 17.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und wie weit kann ich überziehen ohne eine Strafe zu bekommen? |
Autor: Wacke Datum: 17.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus, also ich melde das Auto natürlich erst an, sobald er wieder frischen TÜV hat. Das ist für mich kein Problem, da ein Freund eine Werkstatt hat, in die der TÜV kommt... also Ende März mit roter Nummer in die Werkstatt und TÜV machen, anschließend wird er dann angemeldet. Was hat man von vier Ringen? Was soll mich ein Stern zieren? Zum Leben gehören Organe, der Mensch braucht doch zwei Nieren S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten |
Autor: Marco535 Datum: 18.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (AU) Verwarngeld Bußgeld Punkte Frist für die Hauptunter- suchung überschritten um • 2 bis 4 Monate 25 - - • 4 bis 8 Monate - 40 1 • mehr als 8 Monate - 75 2 Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 - - Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr Gilt natürlich alles nur für zugelassene Fahrzeuge. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug kannst beliebig überziehen. Damit fährt man ja i.d.R. nicht. |
Autor: ThaFreak Datum: 18.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Quelle? Wäre mir nämlich das neuste... Hab erst im August TÜV bei meinem alten Alltagsauto gemacht, der im Juni fällig gewesen wäre. Der TÜV wurde dann auf 06/2013 datiert, so wie ich es auch gedacht habe. @Wacke mach den TÜV im Frühling und melde ihn dann an. Sonst verschenkst du ja fast ein halbes Jahr TÜV. |
Autor: aNka Datum: 18.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Da hat er schon Recht, stand letztens erst im ADAC Magazin: Gute Nachrichten für Autobesitzer: Zum Ende dieses Jahres soll die Rückdatierung der Plaketten zur Hauptuntersuchung (HU) abgeschafft werden. Wer bisher den Termin für den TÜV nach hinten verschob oder einfach verpasste, für den verkürzte sich der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung. Denn die Plakette wurde auf den eigentlich fälligen Termin datiert. Dies soll sich nun ändern. Grund: Wird heute festgestellt, dass ein Fahrzeug verkehrssicher ist, spielt es keine Rolle, wann die letzte HU war. Eine Rückdatierung zur Strafe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. |
Autor: ThaFreak Datum: 18.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- "Zum Ende dieses Jahres soll die Rückdatierung der Plaketten zur Hauptuntersuchung (HU) abgeschafft werden. " Da ist für mich das Wort "soll" entscheidend. Wechselkennzeichen soll es ja auch geben... Aber geben tut´s die trotzdem (noch) nicht. Kann natürlich sein, dass die Abschaffung der Rückdatierung schneller von statten geht, aber das es aktuell schon so ist habe ich bisher noch nicht gehört. |
Autor: aNka Datum: 18.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Abwarten.... :) Wäre zumindest mal was neues, dass das Volk was "geschenkt" bekommt .. |
Autor: e36-newbie Datum: 18.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- In Hessen wird schon seit über einem Jahr nicht mehr zurückdatiert. Wenn im Juni ällig und ich fahre im August, wird auch August geklebt |
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