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Frage zu Bußgeld - Geplaudere

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Beitrag von: Greis²
Date: 25.08.2011
Thema: Frage zu Bußgeld
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Moin,
Ich parke immer am Ende einer Einbahnstraße....die Straße ist ca. 300-400m lang.
Jedes mal wenn die Straßenreinigungsmaschine kam, standen IMMER 3 Schilder mit Datum und Zeit in der Straße und das jahrelang.
Am heutigen Tage stand nur 1 Schild in der Mitte der Straße so das NIEMANDEN der Leute die am Ende parken aufgefallen ist das die Maschine kommt und JEDER hatte ein Bußgeldbescheid von 25€!!!
Wirklich jeder, die sonst nicht da stehen...
Ich persönlich finde das richtig hinterfotzig und hab auch gleich im Amt angerufen und mit der das mit der Sesselpupserin aufs schärfste ausgefochten.
Natürlich hat man keine Chance, denn die machen es sich einfach und sagen 1 Schild reicht.....plötzlich.....
Jetzt gehts mir aber um die höhe des Bußgeldes....
WARUM 25€?!

Im Bußgeldkatalog steht:

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Bei Behinderung (z.B. die Straßenkehrmaschine) 15€ und nicht 25€ ?!?!

Hat jemand ne Erklärung für die 25€?




Antworten:
Autor: BMW-E30-SLS
Datum: 25.08.2011
Antwort:
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Hey hab zwar keine Erklärung dazu, aber das is halt Deutschland ;)
Man muss es einfach nit verstehen...
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
Autor: RalphMW
Datum: 12.10.2018
Antwort:
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SPAM. angry

Bearbeitet von: angry81 am 06.11.2018 um 12:36:03
Autor: LatteBMW
Datum: 14.10.2018
Antwort:
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@Ralf, warum holst Du 7 Jahre alte Beiträge wieder hoch?
Autor: Honnie
Datum: 13.11.2018
Antwort:
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Na na na! Ein zweiter Blick ins Bußgeldkatalog kann nicht schaden ! Hier nochmal : Link entfernt. angry Außerdem ist der Bußgeldkatalog ein Richtwert für die Behörden d.h Strafen können durchaus höher Ausfallen als im Katalog beschrieben. LG

Bearbeitet von: angry81 am 16.11.2018 um 08:45:33
Autor: RalphMW
Datum: 16.11.2018
Antwort:
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Na na na! Ein zweiter Blick ins Bußgeldkatalog kann nicht schaden ! Hier nochmal : [font] https://www.bussgeldtabelle.org/geschwindigkeitsueberschreitung/ [/font]Außerdem ist der Bußgeldkatalog ein Richtwert für die Behörden d.h Strafen können durchaus höher Ausfallen als im Katalog beschrieben. LG

Bearbeitet von: angry81 am 16.11.2018 um 08:45:33
(Zitat von: Honnie)


  Hast wohl auch übersehen das ganze 7 jahre alt ist :)




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Ende des Themas

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