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Beitrag von: Avusblau Date: 11.08.2011 Thema: Bußgeldfrage ---------------------------------------------------------- Hi, Ich wurde vor 2 Tagen von der Polizei angehalten,mein Fahrwerk,Felgen und Auspuff sind zwar abgenommen worden. hab es aber nie in den Fahrzeugschein übertragen lassen.(Abnahme ist 4 Jahre her) Weiß einer von euch genau, wieviel es kostet wenn man in so einem Fall angehalten wird? mfg avusblau VERITAS AEQUITAS |
Autor: E36-Freak Datum: 11.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bescheinigung dabei gehabt? - 0 Euro Bescheinigung nicht mitgeführt? -10 Euro |
Autor: Avusblau Datum: 11.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bescheinigung hatte ich dabei,denk ganz so einfach wird es nicht, haben Bilder gemacht und gesagt ich bekomme Post VERITAS AEQUITAS |
Autor: E36-Freak Datum: 11.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- warum? klar ist es nicht in die Zulassungsbescheinigung umgetragen, aber das ist doch irrelevant... mir fällt nichts ein, was es da zu ahnden gibt... |
Autor: Dezent Datum: 11.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab damals auch den Dekra Prüfer gefragt ob man es umtragen lassen muss. Der sagte dann dass man die Bescheinigungen halt wie ne ABE mitführen muss. Mehr nicht. Gruß |
Autor: Avusblau Datum: 11.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- auf der Rückseite steht halt das,dass Gutachten nur 1,5 Jahre gültig is deshalb vieleicht und das man es sunverzüglich umtragen lassen soll VERITAS AEQUITAS |
Autor: Superstrose Datum: 11.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Dinger sind beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle eigentlich einzutragen, dürfte aber auf dem Schrieb stehen. Nur steht daja kein Zeitraum --> egal, warst halt noch nicht da, die können dir nix. Anders ist das mit Einzelabnahmen, die müssen rein in die Zulassungsbescheinigung. 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: E36-Freak Datum: 12.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: da gibts aber wohl Unterschiede...es gibt Bescheinigungen die Du nur mitführen musst und es gibt welche die in die Zulassungsbescheinigung umgetragen werden müssen ich halts für Korinthenkackerei....steht doch alles einschl.Fahrgestellnr., Kennzeichen pp. in der Bescheinigung...nur das es nicht in den Fahrzeugschein umgetragen wurde, ist doch nicht die Welt |
Autor: Avusblau Datum: 16.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- So Leute, jetzt hab ich es schwarz auf weiß,heut kam der Anhörungsbogen für die oben beschriebene Sache. (mittlerweile ist alles vorschrifts gemäß umgetragen) Das wird mir jetzt vorgeworfen: Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO ; § 24 StVG ; 214.2 BKat Hab mal geschaut irgendwo im Netz geschaut, da standen dafür 50 Euro. mfg avus VERITAS AEQUITAS |
Autor: Jago Datum: 16.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nach deren Logig ist dein Fahrzeug nicht verkehrssicher weil du mit einem zettel im Handschuhfach rumfährst wo drauf steht das alles i.O. ist anstatt in deinem Fahrzeugschein ??? Seltsames Land/Regelung. Dann sind aber mehrere Leute die angeschissenen, mich inbegriffen. Fahre nämlich seit ca 2 Jahren mit einem nachrüst ESD und hab auch nie mit dem gedanken gespielt ihn in den Fahrzeugschein einzutragen oO . Wenn du Rechtschutz hast ab zum Anwalt damit. Du hast sicherlich dagegen verstoßen es bei der nächsten gelgegenheit umtragen zu lassen, dein Fahrzeug war deswegen jedoch nie eine gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer |
Autor: E36-Freak Datum: 16.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das "nicht verkehrssicher" muss (fachlich) begründet sein... selbst bei einer nicht eingetragenen Rad-Reifenkombi reicht es nicht aus, wenn diese nur "nicht eingetragen" wurde es müssen vielmehr Anhaltspunkte vorliegen, die ein "nicht verkehrssicher" begürunden: z.B. Reifen schleift am Radhaus pp. wenn es also schon einmal abgenommen...und nur nicht in die Zulassungsbescheinigung umgetragen wurde, dann würde mich echt mal die Begründung dafür interessieren ich würde Widerspruch einlegen |
Autor: Avusblau Datum: 16.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Rechtschutz hab ich auch noch,halt euch mal auf den Laufenden wie das noch ausgeht. mfg avus VERITAS AEQUITAS |
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